Eschenland: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. April 2007, 14:02 Uhr


Fürstentum Eschenland
 
Flagge Wappen
flaggefy3.jpg wappeneschenlandfi8.jpg
kartenplatztc3.png
Amtssprache Eschenländisch
Hauptstadt Ensweiler
Staatsform Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt
 Fürst
Folko Bierbrauer
 seit dem 26.12.2006
Regierungschef
 Fürstlicher Kanzler
Farnabast Sandigmann
 seit dem 26.12.2006
Fläche 40 km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. 2000.
40 EW/km²
Gründung 26.12.2006
Währung Beutelnöter
Nationalhymne -
Nationalfeiertag 26.12. (Gründungstag),

06.04. (Tag der Freiheit)

int. Vorwahl 120
int. Kennzeichen FEL
Website [-]
Forum [1]

Geschichte

Das Eschenland ist der Zusammenschluss der 5 Hobbitstädte des Nordens und ist somit die Heimat aller freien Hobbits des Nordkontinents.

Die Städte Betzenheim, Ensweiler, Hageningen, Olsburg und Waldesheim schlossen sich am 26.12.2006 zum Fürstentum Eschenland zusammen. Bis dato lebten diese Städte nebeneinander her trieben aber regen Handel. Um das Hobbitvolk geeint besser führen zu können, gab man sich eine gemeinsame Verfassung und ist nun ein geeinter Hobbitstaat.

Aktuelles

Am 06.04.2007 wurde das friedliche Hobbitvolk durch den Angriff der Truppen aus Aquatropolis geschockt. Ein unbewaffneter Fischkutter wurde versenkt und drei Hobbits entführt. Am Nachmittag wurde das Dorf Waldhof besetzt. Die Besatzer konnten gegen Abend überwältigt werden und das Dorf wurde befreit. Seit dem ist dieser Tag als Tag der Freiheit bekannt.

Kultur

Hobbits sind Genießer. Das Hauptaugenmerk liegt somit auf gutem Essen, Trinken und Rauchen. Was an Zeit noch übrig bleibt, wird oftmals mit Schlafen und Tratschen verbracht.

Die Religion der Hobbits ist der heidnische Glauben an Enu. Er wird in Schreinen verehrt. Das höchste religiöse Amt ist der Oberschreinwart. Er wird durch ein Heiliges Wettessen bestimmt.

Außerdem ist eine kleine christliche Gemeinde im Aufbau.

Politik

Politisches System

Der Fürst ist das Staatsoberhaupt des Fürstentums. Er erfüllt größtenteils repräsentative Aufgaben und hält sich normalerweise aus dem politischen Tagesgeschäft heraus; jedoch kann dies von Fürst zu Fürst unterschiedlich sein. Der Fürst wird vom gesamten Volke Eschenlands gewählt. Dabei ist jeder volljährige Mann wahlberechtigt, jeder wahlberechtigte Hobbit wählbar! Die Wahl zum Fürst ist öffentlich. Die Verfassung spricht zwar von einer Monarchie, aber eigentlich stimmt das nicht ganz, da der Fürst bloß für eine Zeit von 6 Wochen im Amt ist, nach deren Ablauf ein neuer Fürst gewählt werden muß. Der amtierende Fürst darf zu dieser Wahl nicht mehr antreten, zu einer späteren eventuell schon.

Zu den Aufgaben des Fürsten zählen insbesondere die völkerrechtliche Vertretung des Staats, die Kriegserklärung und der Friedensschluß nach einem entsprechenden Ratsabschied (=Beschluß der Ratsversammlung), der formale Oberbefehl über die Armee, die Ernennung und Entlassung von Beamten und Soldaten, die Ausübung des Begnadigungsrechts und die Ernennung des Fürstlichen Truchsessen, Einspruchsrecht bei Ratsabschieden, Ernennung der Ratsherren zu Verwaltern der Städte. Es ist unbedingt falsch, den Fürsten als Adligen anzusehen oder zu behandeln. Die eschenländischen Fürsten werden genauso wie alle anderen Bürger mit "Herr" in Verbindung mit dem Titel oder dem Namen angeredet, also beispielsweise mit "Herr Fürst". Eine Anrede wie "Exzellenz" oder gar "Durchlaucht" würde wahrscheinlich als Beleidigung aufgefaßt werden!

Die Ratsversammlung nimmt eine besondere Stellung im eschenländischen Staatsrecht ein, denn sie ist sowohl Gesetzgeber, als auch Regierung. Die Ratsversammlung stetzt sich aus fünf Ratsherren zusammen, die auf verschiedenen Wegen in ihr Amt gelangen, und es auch verschieden lange ausüben. Vier der Ratsherren werden vom Volk auf vier Monate öffentlich gewählt. Ein Ratsherr wird vom Fürsten ernannt. Diese fünf Ratsherren wählen nun aus ihrer Mitte den Fürstlichen Kanzler, welcher der Ratsversammlung vorsitzt, sozusagen der Regierungschef des Eschenlandes und damit faktisch der mächtigste Mann im Staate ist. Der vom Fürst ernannte Ratsherr ist nicht zum Kanzler wählbar, da er stets das Amt des Fürstlichen Truchsessen einnimmt, der Vertreter des Fürsten, Leiter des Fürstlichen Hofamts und Inhaber der Polizeigewalt. Er wird daher auch als der "oberste Verwaltungsbeamte" des Staats angesehen. Den übrigen drei Ratsherren teilt dann der Fürstliche Kanzler ihr Ressort zu: Er ernennt einen Ratsherr zum Fürstlichen Richter, einen zum Fürstlichen Marschall und einen zum fürstlichen Kämmerer. Bei der Auswahl ist der Fürstliche Kanzler völlig frei, jedoch darf kein Ratsherr zwei oder mehrere Ämter übertragen bekommen. Die Ratsversammlung faßt ihre Beschlüsse durch Ratsabschiede, die dann als Gesetz durch den Fürsten verkündet werden müssen, falls dieser nicht von seinem Einspruchsrecht Gebrauch macht. Der Einspruch kann jedoch durch die Ratsversammlung durch eine besonders qualifizierte Mehrheit zurückgewiesen werden. Ein gleiches Einspruchsrecht steht dem Kämmerer zu, sobald der Staat finanziell belastet wird.

Außenpolitik

Nach dem Zusammenschluss der Städte sind die Hobbits erstmals an die Öffentlichkeit getreten. Bisher wurde ein Grundlagenvertrag mit dem Heiligen Remischen Reich abgeschlossen. Weitere Kontakte wurden mit Futuna, Vanezia, Dreibürgen und Stauffen geknüpft.

Im Aquatropolis-Konflikt haben auch Ratharien und Irkanien den Hobbits zur Seite gestanden.


Wirtschaft

Das Eschenland ist landwirtschaftlich geprägt. Was die Hobbits zum Leben brauchen, produzieren sie selbst durch ihrer Hände Arbeit. Hauptwirtschaftszweige sind Land- und Forstwirtschaft, insbesondere der Tabak- und Getreideanbau, sowie das Holzhandwerk. Im Norden wird vereinzelt Fischerei betrieben.


WiSim

bis jetzt nicht geplant

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