Oberster Richter: Unterschied zwischen den Versionen

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Bernd vom Kasten (Diskussion | Beiträge)
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Oberster Richter ist in vielen Nationen der Titel des Vorsitzenden des höchsten Gerichts des Landes. Dies ist unter anderem der Fall in
Oberster Richter ist in vielen Nationen der Titel des Vorsitzenden des höchsten Gerichts des Landes. Dies ist unter anderem der Fall in
* [[Attekarien]]
* [[Cordanien]],
* [[Mark von Esturien]],
* [[Staatsgerichtshof (Fuchsen)|Fuchsen]],
* [[Oberster Richter (Kaysteran)|Kaysteran]],
* [[Oberster Richter (Kaysteran)|Kaysteran]],
* [[Föderationsgericht|Turanien]]
* [[Nöresund]],
* [[Staatsgerichtshof (Fuchsen)|Fuchsen]]
* [[Oberstes Föderationsgericht|Turanien]]
 
Der Oberste Richter wird in der Regel direkt vom Volk für einen bestimmten Zeitraum (meist 4 bis Monate) gewählt. Er genießt in der Regel eine Unabhängigkeit in sachlicher und personeller Hinsicht und darf darüber hinaus keine weiteren politischen Ämter innehaben.

Version vom 28. Juli 2008, 08:51 Uhr

Oberster Richter ist in vielen Nationen der Titel des Vorsitzenden des höchsten Gerichts des Landes. Dies ist unter anderem der Fall in

Der Oberste Richter wird in der Regel direkt vom Volk für einen bestimmten Zeitraum (meist 4 bis Monate) gewählt. Er genießt in der Regel eine Unabhängigkeit in sachlicher und personeller Hinsicht und darf darüber hinaus keine weiteren politischen Ämter innehaben.