Staatskanzler: Unterschied zwischen den Versionen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 143: | Zeile 143: | ||
|- | |- | ||
|style="background:#FFFFFF;" | 12b | |style="background:#FFFFFF;" | 12b | ||
|style="background:#FFFFFF;" |[[Maya Mausal] | |style="background:#FFFFFF;" |[[Maya Mausal]] | ||
|style="background:#FFFFFF;" align="center" |31.08.2008 | |style="background:#FFFFFF;" align="center" |31.08.2008 | ||
|style="background:#FFFFFF;" align="center" |01.10.2008 | |style="background:#FFFFFF;" align="center" |01.10.2008 |
Version vom 3. August 2009, 14:22 Uhr
Der Staatskanzler ist der arcorianische Regierungschef. Er bestimmt die Minister und die Richtlinien der Politik der Staatsregierung. Der Staatskanzler ist faktisch der mächtigste Politiker im Großherzogtum Arcor, auch wenn er aufgrund der Personenwahlen im Parlament unter Umständen keine Mehrheit besitzt. Laut Verfassung steht er unter dem Großherzog und etwa auf gleicher Stufe mit dem Parlamentspräsidenten. Der Staatskanzler wird vom Volk für vier Monate gewählt und kann auch vor Ablauf der Amtszeit nur durch das Volk abgewählt werden. Derzeitiger Staatskanzler ist Dr. Sven Schröter jr..
Politische Stellung
Richtlinienkompetenz
Der Staatskanzler besitzt nach der Verfassung des Großherzogtums Arcor die "Richtlinienkompetenz", das heißt, er bestimmt die Richtlinien der Politik der Staatsregierung. Er trägt hierfür auch die Verantwortung. Die grundlegenden Richtungsentscheidungen der Staatsregierung werden also von ihm getroffen, allerdings können auch wichtige Einzelentscheidungen von ihm getroffen werden. Ebenso schreibt die Verfassung das "Ressortprinzip" vor. Dies bedeutet, dass die Minister ihre Ministerien in eigener Verantwortung leiten; der Staatskanzler kann hier nicht ohne Weiteres in einzelnen Sachfragen eingreifen und seine Ansicht durchsetzen. Er muss jedoch über alle wichtigen Vorhaben unterrichtet werden. Ein "Kollegialprinzip" besteht offiziell im Großherzogtum Arcor nicht. Meinungsverschiedenheiten der Staatsregierung müssen somit nicht vom Kabinett entschieden werden; der Bundeskanzler muss sich der Meinung des Kabinetts nicht beugen. In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass alle Staatskanzler das Kollegialprinzip angewandt haben. Der Staatskanzler besitzt daneben die Organisationsgewalt für die Staatsregierung und kann damit die Zahl und Zuständigkeiten der Ministerien regeln.
Zusammenarbeit mit dem Staatsparlament
Das Staatsparlament kann jederzeit die Herbeirufung oder die Anwesenheit des Staatskanzlers oder eines Ministers verlangen. Im Gegenzug haben der Staatskanzler und die Mitglieder der Staatsregierung das Recht, bei jeder Sitzung des Staatsparlamentes anwesend zu sein. Sie besitzen jederzeitiges Rederecht.
Misstrauensvotum
Das Staatsparlament kann dem Staatskanzler mit einer zwei Drittel Mehrheit das Misstrauen aussprechen und ihn damit formal abwählen. Die Abwahl des Staatskanzlers muss durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Wird die Abwahl vom Staatskanzler bestätigt, so muss ein neuer Staatskanzler gewählt werden. Sollte die Abwahl nicht bestätigt werden, so verbleibt der Staatskanzler im Amt.
Vertrauensfrage
Hat der Staatskanzler das Gefühl, dass die Mehrheit des Staatsparlamentes seine Politik nicht mehr unterstützt, so kann er die Vertrauensfrage stellen und damit das Staatsparlament selbst zum Handeln zwingen. Er kann die Vertrauensfrage auch mit einer Sachentscheidung, also einem Gesetzentwurf oder einem anderen Sachantrag, verbinden. Stimmt das Staatsparlament dem Antrag des Staatskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht mit absoluter Mehrheit zu, so hat der Staatskanzler die Möglichkeit, bei Zustimmung des Großherzogs, das Staatsparlament auflösen zu lassen. Sollte der Großherzog das Staatsparlament nicht auflösen, so tritt automatisch der Gesetzgebungsnotstand ein und das Staatsparlament wird damit für 31 Tage faktisch entmachtet.
Staatskanzler seit dem 16. Mai 2003
Staatskanzler des Großherzogtum Arcor (Legislaturperioden) | ||||||
Lfd.Nr. | Name | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Partei | Stimmenanteil | Gegenkandidat |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | Günter von Reggin | 16.05.2003 | 24.10.2004 | SPA | Provisorisch | - |
2 | Chris Bardeij | 24.10.2004 | 06.03.2005 | Parteilos | 100,00% | Mausal |
3 | Maya Mausal | 06.03.2005 | 30.07.2005 | SPA | 86,67% | - |
4a | Johann Moritz van Nassau | 30.07.2005 | 30.10.2005 | Parteilos | 58,33% | - |
4b | Maya Mausal | 30.10.2005 | 30.11.2005 | Parteilos | Amtsübernahme | - |
5 | Maya Mausal | 30.11.2005 | 03.05.2006 | Parteilos | 83,33% | Taubenschlag |
6 | Maya Mausal | 03.05.2005 | 11.09.2006 | Parteilos | 80,00% | - |
7 | Carlos de Mendez | 11.09.2006 | 13.02.2007 | Parteilos | 57,14% | Blython |
8a | Dean Connor | 13.02.2007 | 31.03.2007 | Parteilos | 54,55% | de Mendez |
8b | Maya Mausal | 31.03.2007 | 05.05.2007 | Parteilos | Amtsübernahme | - |
9 | Theresa Diaz | 05.05.2007 | 13.09.2007 | Parteilos | 57,14% | de Mendez |
10 | Maya Mausal | 13.09.2007 | 14.02.2008 | Parteilos | % | |
11 | Maya Mausal | 14.02.2008 | 26.06.2008 | Parteilos | % | |
12 | Dr. Sven Schröter jr. | 26.06.2008 | 31.08.2008 | Parteilos | % | |
12b | Maya Mausal | 31.08.2008 | 01.10.2008 | Parteilos | % | |
13 | Maya Mausal | 01.10.2008 | 22.03.2009 | Parteilos | % | |
14 | Dr. Sven Schröter jr. | 23.03.2009 | 02.08.2009 | Parteilos | % | |
15 | Dr. Sven Schröter jr. | 03.08.2009 | im Amt | Parteilos | % |