Reichskanzler (Dreibürgen): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. April 2006, 16:34 Uhr

Der Reichskanzler
Regierungschef von Dreibürgen
flagge.JPG
Amtssitz Reichskanzleramt Reichstal
Amtsbezeichnung Reichskanzler
Amtsinhaber Lobart von der Tann (SDP)
Wahl durch den Reichstag
letzte Wahl April 2006


Wahl

Der Reichskanzler wird vom Reichstag während dessen konstituierender Sitzung aus den eigenen Reihen mit einfacher Mehrheit gewählt und darauf vom Kaiser ernannt. Erreichen zwei Kandidaten bei der Wahl zum Reichskanzler exakt die gleiche Anzahl von Stimmen, so entscheidet seine Majestät der Kaiser wer das Amt des Reichskanzlers zugesprochen bekommt.

Seine Aufgaben sind die Regierungsbildung (zu diesem Zwecke ernennt und erläßt er Minister), die Leitung jeder Sitzung des Reichstages, außerdem bringt er selbst Gesetzesvorschläge (eigene oder die seiner Minister) in den Reichstag ein, nimmt aber auch die anderer Mitglieder der Reichstages entgegen und läßt dann entweder über sie abstimmen oder sie zur Aussprache bringen. Sollte er sofort und ohne Aussprache über sie abstimmen lassen, liegt es jedem MdR ob, wenn doch noch Diskussionsbedarf besteht, sein Veto für die Abstimmung einzulegen. Somit muß der Reichskanzler das Gesetz dann zur Aussprache bringen. Die Zahl der Vetos ist nicht begrenzt. Es liegt im Ermessen des Reichskanzlers eine Aussprache zu einem Gesetzesentwurf zu beenden, wenn dieser sich sicher sein kann das alle Fraktionen ihre Argumente dargebracht haben. Der Reichskanzler sitzt ferner einer Reichsregierung vor, die aus beliebig vielen Ministern besteht, die er nach eigenem Gutdünken sowohl ernennen als auch entlassen kann. Den Reichstag kann er nur durch eine entsprechende Bitte beim Kaiser auflösen lassen.

Amtsinhaber

Der momentane Amtsinhaber ist Gustav Walter Tiedemann, von der NLP.

Gesetzliche Regelungen

Die Aufgaben und Pflichten des Reichskanzlers sind in der Verfassung (§IV/(10-13)) und in der Geschäftsordnung des Reichstages festgelegt.

Bisherige Regierungen

(ve) = vorzeitig entlassen
Kabinett Bran I
15. Juli 2005 bis 11. August 2005
Reichskanzler Dinas Bran CMVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Landwirtschaft und Soziales W.A. von Ödenburg-Harc DZP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Forst- und Umwelt; Arbeit Lobart von der Tann (ve) DZP
Kabinett Bran II
11. August 2005 bis 30. September 2005
Reichskanzler Dinas Bran CMVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Kabinett Bran III
30. September bis 24. Oktober 2005

(seit 11. 10. Kanzler: Alfred Hennberg)

Reichskanzler Dinas Bran KVP
Inneres und Justiz; Vizekanzler Alfred Hennberg NLP
Wirtschaft und Soziales Ferdinand W. Fallersleben NLP
Arbeit und Finanzen Gustav Walter Tiedemann NLP
Kultur und Information Sajura Minster parteilos
Kabinett Hennberg I
seit dem 24.10.2005
Reichskanzler Alfred Hennberg NLP
Finanzen ; Vizekanzler Gustav Walter Tiedemann NLP
Wirtschaft, Soziales und Justiz Ferdinand W. Fallersleben NLP
Arbeit und Umwelt Lars Sewert (ve) NLP
Kultur Sajura Minster parteilos
Kabinett Hennberg II
seit dem 04.01.2006
Reichskanzler Alfred Hennberg NLP
Finanzen, Wirtschaft, Soziales

Vizekanzler

Gustav Walter Tiedemann NLP
Inneres und Justiz Siegfried Westphal (ve) NLP
Inneres und Justiz Ferdinand W. Fallersleben NLP
Bildung Lars Sewert NLP
Kultur Sajura Minster parteilos