Hohenburg-Lohe: Unterschied zwischen den Versionen
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Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]]. Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und vom Großherzog ernannt. | Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der [[Großherzog (Hohenburg-Lohe)|Großherzog]], [[Friedrich Alexander von Hohenburg-Lohe|Friedrich Alexander I.]]. Die großherzögliche Regierung führt der [[Ministerpräsident (Hohenburg-Lohe)|Erste Minister]]. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und vom Großherzog ernannt. | ||
Der Vereinigte Landtag ist das | Der Vereinigte Landtag ist das Parlament des Großherzogtums und gliedert sich in zwei Kammern. Das Oberhaus bildet das Herrenhaus, dem Vertreter des Adels, der Geistlichkeit aber auch durch den Großherzog ernannte Mitglieder angehören. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder im Gesetzgebungsprozess ein aufschiebendes Veto einlegen. Die zweite Kammer, der Landtag, wird in freien, gleichen und geheimen Wahlen direkt vom Staatsvolk des Landes gewählt. Er beschließt Gesetze und wählt die Landesregierung. | ||
Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Fragen der Landes- und Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Landesverfassungsgericht zuständig, deren Richter, für gewöhnlich auf Vorschlag der Regierung, durch den Großherzog berufen werden. | Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Fragen der Landes- und Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Landesverfassungsgericht zuständig, deren Richter, für gewöhnlich auf Vorschlag der Regierung, durch den Großherzog berufen werden. |
Version vom 2. Dezember 2012, 13:59 Uhr
Großherzogtum Hohenburg-Lohe | |||||
| |||||
Amtssprache Regionale Sprachen |
Dreibürgisch Loisonisch | ||||
Hauptstadt | Amalien | ||||
Staatsform | Reichsland Teilsouveräner Gliedstaat | ||||
Staatsoberhaupt Dreibürgener Kaiser |
Friedrich Alexander I. seit dem 3. Nocturnal 2400 | ||||
Regierungsoberhaupt Ministerpräsident |
Nikolaus von Berg seit dem 3. Juni 2012 | ||||
Fläche | geheim km² | ||||
Bevölkerung Bevölkerungsdichte |
ca. 41,1 Mio. XX Einwohner/km² | ||||
Währung | Dreibürgischer Reichstaler | ||||
Forum | Forum | ||||
Karte des Großherzogtums Hohenburg-Lohe |
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist ein Reichsland des Kaiserreichs Dreibürgen.
Geografie
Lage und Größe
Städte
Die größten Orte auf dem Archipel sind:
Rang |
Stadt | Einwohner | Insel |
---|---|---|---|
1 | Godenhaven | X | Neu-Dreibürgen |
2 | Amalien | X | Neu-Dreibürgen |
3 | Hohenburg | X | Neu-Dreibürgen |
4 | Stargard | X | Wilhelm-Augustus-Land |
5 | Gemsbach | X | Neu-Dreibürgen |
Klima
Flora und Fauna
Bevölkerung
Demografie
Sprachen
Religion
Geschichte
Hauptartikel: Geschichte Dreibürgens
Die Meschheitsgeschichte von Hohenburg-Lohe beginnt vor etwa 10.000 Jahren, als sich mit dem Ausgang des Jungpaläolithikums die ersten Jäger und Sammlerkulturen ansiedelten. Im 6. und 7. Jahrhundert vor Christus veränderten die Menschen ihre Lebensweise grundlegend und wurden sesshaft, das Neolithikum in Hohenburg-Lohe begannt, Ackerbau und Viehzucht setzten sich durch. In dieser Zeit lässt sich auch der Einfluss des remischen Kulturraumes nachweisen, der Handel und der Austausch von Wissen setze vermehrt ein. Mit dem Ende des Neolithikums begannen die Menschen mit der Verarbeitung von Kupfer und schließlich von Bronze, was den Beginn der Bronzezeit markiert.
Die Bronzezeit beginnt um etwa 2.200 v. Chr., aus der mittleren Bronzezeit findet man noch heute große Hügelgräber, deren Grabbeigaben ein besonderes Zeugnis dieser neuen Zeit sind. Mit dem Ende der Bronzezeit gingen die Menschen jedoch vermehr dazu über, Brandbestattungen durchzuführen.
Um 800 v. Chr. beginnt die Eisenzeit, in deren Verlauf die remische Kultur weiter an Einfluss gewinnt und während der Remischen Kaiserzeit schließlich weite Teile des heutigen Hohenburg-Lohe von den Remern besetzt und provinzialisiert werden. Zuvor gab es bereits große Fürstensitze und kleinere Königreiche im Randbereich der Remischen Republik, die sich ab dem 4. vielleicht auch schon ab dem 5. Jahrhundert nachweisen lassen. Münzen aus dem 1. Jahrhundert v. Chr. zeugen von einem kleinen Königreich das vermutlich unter remischen Protektorat stand und mit Cair Paravell einen ersten, stadtähnlichen Fürstensitz hatte. Das Königreich wurde vermutlich während der remischen Expansion zum Schlachtfeld, wurde abwechseln von Barbaren und Remern überrant und ging schließlich in der remischen Provinz Trimontania Inferior auf.
...
Politik
Das Großherzogtum Hohenburg-Lohe ist eine konstitutionelle Monarchie. Das Staatsoberhaupt ist der Großherzog, Friedrich Alexander I.. Die großherzögliche Regierung führt der Erste Minister. Der Ministerpräsident wird vom Landtag gewählt und vom Großherzog ernannt.
Der Vereinigte Landtag ist das Parlament des Großherzogtums und gliedert sich in zwei Kammern. Das Oberhaus bildet das Herrenhaus, dem Vertreter des Adels, der Geistlichkeit aber auch durch den Großherzog ernannte Mitglieder angehören. Das Herrenhaus kann Gesetzesvorschläge einbringen, oder im Gesetzgebungsprozess ein aufschiebendes Veto einlegen. Die zweite Kammer, der Landtag, wird in freien, gleichen und geheimen Wahlen direkt vom Staatsvolk des Landes gewählt. Er beschließt Gesetze und wählt die Landesregierung.
Die Rechtsprechung wird grundsätzlich vom Reiche übernommen, für Fragen der Landes- und Verfassungsgerichtsbarkeit ist das Landesverfassungsgericht zuständig, deren Richter, für gewöhnlich auf Vorschlag der Regierung, durch den Großherzog berufen werden.
Das Wappen des Großherzogtums zeigt ein Hohenburger Vollblut.
Wirtschaft
Bergbau und Industrie
Landwirtschaft
Tourismus
Infrastruktur
Militär
Reichstal (Reichshauptstadt)
Reichsländer: Bazen - Cranach - Geldern-Veldoril - Haxagon - Hohenburg-Lohe - Rem - Stauffen - Werthen
Reichskolonien: Ostland - Neu-Friedrichsruh - Nördliche Inseln - Friedrich-Ferdinand-Archipel (Überseegebiet)