Bergen: Unterschied zwischen den Versionen

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Landerberg (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 10. Juni 2014, 14:20 Uhr

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Republik Bergen
Wahlspruch: »'«
 : »'«
Amtssprache Bergisch
Hauptstadt Freie Stadt Bergen
Regierungssitz Freie Stadt Bergen
Staatsform parlamentarische Republik mit präsidialen Elementen
Staatsoberhaupt
 Staatspräsident
Lukas Landerberg
 seit 6. Juni 2014
Regierungschef
 Staatskanzler
Sebastian Königskamp
 seit 21. August 2013
Fläche 91.544,78 km²
Einwohner 21.061.321
Bevölkerungsdichte 230,07 Einwohner je km²
Währung Bergische Mark[Anm. 1] (BM)
Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
1.185.208.448.503 BM
 56.274,17 BM
Gründung 3. April 1945
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne Lied der Bergener[1]
Nationalfeiertag
 Tag der Verfassung
3. April
Länderkürzel BER[2]
Vorwahl +
Internet-TLD .be

RL-Daten

Gründung 11. Juni 2005
Auflösung
Simulationssprache Deutsch

Die Republik Bergen ist ein dezentraler Einheitsstaat im Norden Antikas. Die Republik liegt nördlich des Freistaat Fuchsen, südlich des Vereinigten Königreichs der Nordmark und grenzt im Südwesten an Freesland.

Geografie

Die Republik Bergen setzt sich aus vier Regionen (Bezirke) zusammen, davon ist ein Bezirk die Freie Stadt Bergen, der nur aus der gleichnamigen Stadt besteht, die zugleich Hauptstadt ist.

Region Hauptstadt Fläche in km²[3] Einwohner[3] Einwohner pro km²[3]
Freie Stadt Bergen Freie Stadt Bergen 798,2 3.132.137 3924
Noranda Port Cartier 25.592,95 5.169.776 202
Trübergen St. Nina 26.630,89 5.991.950 225
Lorertal Omsk 32.711,59 5.233.854 160
Republik Bergen Freie Stadt Bergen 85.733,63 19.527.717 228

Natur

folgt

Geschichte

folgt

Bevölkerung

folgt

Politik

Die Republik Bergen ist ein dezentraler Einheitsstaat. Die gesetzgebende Gewalt wird durch den Senat, die vollziehende Gewalt durch die Staatsregierung und die rechtssprechende Gewalt durch die Gerichte, mit dem Bergischen Gerichtshof als Verfassungsgericht und oberstem Gerichtshof ausgeübt.

Verfassung

Die Verfassung aus dem Jahre 1945 ist die Grundlage der Republik Bergen. Sie übernimmt viele Bestimmungen der alten Bundesverfassung aus dem 19. Jahrhundert, begeht gleichzeitig aber auch einen großen Bruch mit dieser ersten gescheiterten Demokratie, denn sie zentralisiert die Macht auf eine Ebene und gibt sowohl der Staatsregierung als auch dem Staatspräsidenten eine starke Stellung gegenüber dem Parlament, ohne dieses jedoch all zu stark zu entmachten, weswegen man im Gegensatz zur astorianischen Verfassung trotz der starken Stellung des Staatspräsidenten immer noch von einer parlamentarischen Demokratie sprechen kann. Zentrales Element der Verfassung sind die Grund- und Menschenrechte, die so oder ähnlich in vielen Verfassungen westlicher Länder zu finden sind. Bereits während der Erarbeitung der Verfassung wurde klar, dass man eine Instanz benötigen würde, die im Notfall die Demokratie verteidigen würde, wenn alle Organe handlungsunfähig sind. Diese zentrale Rolle füllt der Staatspräsident in Zusammenwirken mit dem sogenannten Staatsrat aus, einem Organ, dass die Spitzen aller drei Gewalten unter Vorsitz des Staatsoberhauptes vereint und nahezu unumschränkte Kompetenzen besäße, wenn es seine Kompetenzen voll entfalten würde, was bisher aber nie gänzlich zur Anwendung kam.

Die wesentlichen Elemente der Verfassung sind, neben den Grundrechten und der Demokratie, die Gewaltenteilung, der Sozialstaat und die Soziale Marktwirtschaft.


Wirtschaft

folgt

Kultur

folgt


Anmerkungen

Einzelnachweise

  1. Gesetz über die Nationalhymne der Republik Bergen
  2. Quelle: Internationales Staatenverzeichnis
  3. 3,0 3,1 3,2 Quelle: Staatsamt für Statistik

Links und Hinweise

Anmerkungen

  1. 1 BM = 1 €