Postreisedienst AöR: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Mai 2019, 14:11 Uhr
Postreisedienst | |
Hauptsitz | Reichstal |
Rechtsform | Voll rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Dreibürgische Reichspost |
Gründung | 1880 |
Direktor | Baldur von Stauffenscheidt |
Beschäftigte | 392.892 |
Umsatz | 58,4 Mrd. RT |
Branche | Personenverkehr, Logistik |
Als Postreisedienst wird der kombinierte Personen- und Posttransport durch die Dreibürgische Reichspost in Postbussen, Postschiffen, Postflugzeugen und Postzügen bezeichnet.
Der PRD ist eine voll rechtsfähiges Anstalt des öffentlichen Rechts und untersteht der Fachaufsicht der Dreibürgischen Reichspost. Er besitzt somit die Dienstherrenfähigkeit.
Geschichte
Die Geschichte des Postreisedienstes beginnt um 1878 als die Reichspost nach verbesserten Möglichkeiten der Zustellung suchte. Schnell kam die damalige Leitung der Reichspost auf die Idee Postkutschen für die Verteilung der Post und Pakete einzusetzen. 2 Jahre später wurde somit der Postreisedienst als unterstellte Einrichtung gegründet. Mit der Gründung des Postreisedienstes schaute man nach weiteren Möglichkeiten das Spektrum des PRD breit aufzustellen. Die simple Idee war es, Postkutschen auch für Personentransporte einzusetzen. Durch die Industrialisierung gelang es die ersten Kraftmobile für den Postreisedienst zu erwerben und in den Personentransport einzubinden.
Organisation
Der Postreisedienst gliedert sich in die nachfolgenden Bereiche:
- Direktion
- Direktionsbüro
- Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stabsstelle Innenrevision
- Verbindungsstab Reichspost
- Abteilung I - Verwaltung
- Abteilung II - Post & Paket
- Abteilung III - Express
- Abteilung IV - Fracht
- Abteilung V - Personenverkehr