Graphein Foundation: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Graphein Foundation''' ist eine am 9. Februar 2005 gegründete [[Kartenorganisation]], die ähnlich wie die [[OIK]], eine Weltkarte verwaltet, auf der die Kartenplätze allerdings nicht nach Zufall, sondern nach dem kulturellen Profil der betreffenden [[Micronation]] vergeben werden.
Die '''Graphein Foundation''' ist eine am 9. Februar 2005 gegründete [[Kartenorganisation]], die ähnlich wie die [[OIK]], eine Weltkarte verwaltet, auf der die Kartenplätze allerdings nicht nach Zufall, sondern nach dem kulturellen Profil der betreffenden [[Micronation]] vergeben werden. Sie ist als Stiftung [[Albernia|albernischen]] Rechts verfasst und hat ihren Sitz in [[Aldenroth]].


==Vorteile und Kritik==
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Im ratelonischen Unionsland [[Freistein]] war die Stiftung zeitweilig als verfassungsfeindliche Vereinigung verboten. Zur Begründung führte die Staatsregierung an, die Änderung der Weltstruktur beeinträchtige den Geltungsbereich des Freistaats und damit die Verfassungsordnung; außerdem sei die Behauptung, man könne die natürliche Weltstruktur ändern, eine Gefährdung der Volksgesundheit. Mitlerweile hat Freistein selbst einen Antrag auf Reservierung gestellt.
Im ratelonischen Unionsland [[Freistein]] war die Stiftung zeitweilig als verfassungsfeindliche Vereinigung verboten. Zur Begründung führte die Staatsregierung an, die Änderung der Weltstruktur beeinträchtige den Geltungsbereich des Freistaats und damit die Verfassungsordnung; außerdem sei die Behauptung, man könne die natürliche Weltstruktur ändern, eine Gefährdung der Volksgesundheit. Mitlerweile hat Freistein selbst einen Antrag auf Reservierung gestellt.
==Aufbau der Graphein Foundation==
Die Graphein Foundation ist als Stiftung albernischen Rechts verfasst, die Grundlage ihrer Arbeit sind die ''Bylaws'', die Satzung der Graphein Foundation.
Gemäß dieser ist das oberste Organ der Graphein Foundation das ''Kuratorium''. Es besteht aus 16 Mandaten, von denen 6 Mandate auf Lebenszeit Personen, die sich bei der Gründung der GF verdient gemacht haben oder ihren testamentarischen Nachfolgern zugesprochen wurden, während die restlichen 10 Mandate jeweils den 5 bei der Gründung der GF beteiligten Staaten (Albernia, Astor, Hollunderlande, Porth Llewelyn, Severanija) zugewiesen wurden, die ihr Stimmrecht durch von den Regierungen benannten Vertretern ausüben. Das Kuratorium trifft alle bedeutenden Entscheidungen.
Dem Kuratorium zur Seite steht das ''ExCom'', dessen Mitglieder durch das Kuratorium benannt und abberufen werden. Das ExCom hat die Aufgabe, die Tagesgeschäfte der GF zu führen und das Kuratorium bei seinen Entscheidungen durch Stellungnahmen und Beurteilungen zu unterstützen. Die Mitglieder des ExCom genießen im Kuratorium rederecht, sind jedoch nur Stimmberechtigt, sofern sie gleichzeitig Mitglieder des Kuratoriums sind. Das ExCom besteht aus fünf Mitgliedern: Dem Chairman ([[Linda Dahlia]]), dem Vice-Chairman ([[Jaap van de Lente]]), dem Cartographer ([[Jack Lennox]]) und zwei Gutachtern ([[Piet van Hasseldijk]], [[Maik van Stanliss]]).


==Weblinks==
==Weblinks==

Version vom 27. September 2006, 12:33 Uhr

Die Graphein Foundation ist eine am 9. Februar 2005 gegründete Kartenorganisation, die ähnlich wie die OIK, eine Weltkarte verwaltet, auf der die Kartenplätze allerdings nicht nach Zufall, sondern nach dem kulturellen Profil der betreffenden Micronation vergeben werden. Sie ist als Stiftung albernischen Rechts verfasst und hat ihren Sitz in Aldenroth.

Vorteile und Kritik

In der Diskussion um die GF gibt viele Argumente für und wider diese. Ein für die Simulationstiefe nicht unbedeutender Vorteil ist der festgelegte Maßstab, der sowohl die Rekonstruktion historischer Vorgänge vereinfacht als auch z.B. Flugzeiten ermöglicht. Desweiteren sind die Staaten nach kulturellem Profil angelegt, was theoretisch eine Logik in der historischen Entwicklung ermöglicht.
Größter Kritikpunkt an der GF ist die undemokratische Führungsstruktur, bei der die Entscheidungsgewalt allein durch die Gründungs"väter" beruht. Zudem wird auch der Fakt, dass Bewerberstaaten abgelehnt werden können kritisiert, was andere hingegen als positiv sehen, da somit Ferien- und Spaßstaaten draußen gehalten werden würden.
Die als kritisch betrachtete ungenaue Einteilung der Kulturkreisvorgaben eröffnet der Graphein Foundation jedoch die Möglichkeit geringe Ungenauigkeiten zuzulassen, solange sie im Rahmen des tolerierbaren sind.

Dennoch hat der anfängliche Streit ob des Sinnes und des Wunsches nach Zugehörigkeit auf der GF-Karte interµnational großen Streit ausgelöst und z.B. Ratelon in eine Krise gestürzt. Monate später hat sich die Aufregung jedoch wieder gelegt.

Im ratelonischen Unionsland Freistein war die Stiftung zeitweilig als verfassungsfeindliche Vereinigung verboten. Zur Begründung führte die Staatsregierung an, die Änderung der Weltstruktur beeinträchtige den Geltungsbereich des Freistaats und damit die Verfassungsordnung; außerdem sei die Behauptung, man könne die natürliche Weltstruktur ändern, eine Gefährdung der Volksgesundheit. Mitlerweile hat Freistein selbst einen Antrag auf Reservierung gestellt.

Aufbau der Graphein Foundation

Die Graphein Foundation ist als Stiftung albernischen Rechts verfasst, die Grundlage ihrer Arbeit sind die Bylaws, die Satzung der Graphein Foundation. Gemäß dieser ist das oberste Organ der Graphein Foundation das Kuratorium. Es besteht aus 16 Mandaten, von denen 6 Mandate auf Lebenszeit Personen, die sich bei der Gründung der GF verdient gemacht haben oder ihren testamentarischen Nachfolgern zugesprochen wurden, während die restlichen 10 Mandate jeweils den 5 bei der Gründung der GF beteiligten Staaten (Albernia, Astor, Hollunderlande, Porth Llewelyn, Severanija) zugewiesen wurden, die ihr Stimmrecht durch von den Regierungen benannten Vertretern ausüben. Das Kuratorium trifft alle bedeutenden Entscheidungen. Dem Kuratorium zur Seite steht das ExCom, dessen Mitglieder durch das Kuratorium benannt und abberufen werden. Das ExCom hat die Aufgabe, die Tagesgeschäfte der GF zu führen und das Kuratorium bei seinen Entscheidungen durch Stellungnahmen und Beurteilungen zu unterstützen. Die Mitglieder des ExCom genießen im Kuratorium rederecht, sind jedoch nur Stimmberechtigt, sofern sie gleichzeitig Mitglieder des Kuratoriums sind. Das ExCom besteht aus fünf Mitgliedern: Dem Chairman (Linda Dahlia), dem Vice-Chairman (Jaap van de Lente), dem Cartographer (Jack Lennox) und zwei Gutachtern (Piet van Hasseldijk, Maik van Stanliss).

Weblinks

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