Bezirksparlament

Aus MN-Wiki
Version vom 11. Juli 2008, 13:31 Uhr von Kaschinowitz (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Ein Bezirksparlament ist ein legislatives Organ, das in einem in Bezirke gegliederten Staat die gesetzgeberischen Aufgaben eines solchen Bezirkes wahrnimmt. In der Regel wird ein solches Bezirksparlament von den Einwohnern des Bezirkes gewählt, für den das Parlament später zuständig ist. In der Regel sind Gesetze, die von einem Bezirksparlament erlassen werden, denen der übergeordneten Ebenen (z.B. Bundesparlament) untergeordnet, d.h., die Gesetze der übergeordneten Instanz haben Vorrang. Ob über die Gesetze der Bezirke ein eigenes Bezirksverfassungsgericht entscheidet oder die Verfassungsgerichtsbarkeit einem Bundesgericht übertragen ist, unterscheidet sich von Staat zu Staat und hängt auch von der Stärke der Bindung der Bezirke aneinander ab.

Unterschiede zum Bundesstaat

Der Unterschied eines Bezirkes zu einem Bundesstaat besteht darin, dass ein Einzelstaat sich in Bezirke gliedern kann, aber niemals in Bundesstaaten; stattdessen bildet die Gesamtheit der Bundesstaaten den übergeordneten Staat. Daher kann in Staaten, die sich in Bezirke gliedern, die Arbeit der Bezirksparlamente stärker von den Bundeseinrichtungen kontrolliert werden als dies in einem aus Bundesstaaten zusammengesetzten Staat der Fall ist.

Beispiele

Bezirksgerichte gibt es zum Beispiel in Cordanien.