Unionsverfassung

Aus MN-Wiki
Version vom 4. Januar 2015, 13:17 Uhr von Dionysius Buddenberg (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Die Verfassung der Demokratischen Union Ratelon.

Durch sie werden die Staatsorgane der Demokratischen Union Unionspräsident, Unionskanzler und Unionsregierung, Unionsparlament, Unionsrat und Unionsgericht legitimiert und zueinander in Beziehung gesetzt.

Außerdem werden durch den Grundrechtsteil (Artikel 1-15) umfangreiche Grundrechte garantiert, wobei besonders das über den liberalen Grundrechtskanon hinausgehende Recht zukünftiger Generationen auf intakte Lebensbedingungen Erwähnung finden sollte.

Die Demokratische Union ist durch diese Verfassung eine demokratische, soziale, rechtstaatliche und föderale Republik.

Weblinks

Unionsverfassung