Graphein Foundation
Chairman des ExCom | Jaap van de Lente (seit Januar 2007) |
Gründung | 09. Februar 2005 |
Auf der Karte verzeichnete Staaten | 28 |
Hauptsitz | Aldenroth (Albernia) |
Forum | graphein.sethos.org |
Die Graphein Foundation ist eine im Februar 2005 gegründete Stiftung nach albernischem Recht mit Sitz in Aldenroth. Sie ist neben der OIK die größte Kartenorganisation der deutschsprachigen Micronations. Die Kartenplätze werden nach dem kulturellen Profil der Nationen vergeben.
Die Foundation wurde 2006 mit dem Lao-Tse-Preis im Bereich Wissenschaft ausgezeichnet.
Dokumente der Graphein Foundation
Neben den Bylaws gib es für die Graphein Foundation mehrere wichtige Dokumente, die die Arbeitsweise der Organe und die Abläufe innerhalb der Stiftung festlegen.
- Die Bylaws of the Graphein Foundation: Die Bylaws sind das konstituierende Dokument der GF. In ihr sind Stiftungszweck, Organe und die Vergabe der Kuratoriumsmandate geregelt. Sie wurden in ihrem über 2-jährigen Bestehen nur einmal geändert. Im Dezember 2005 wurde der Umgang mit den persönlichen Mandaten im Kuratorium neu geregelt. Bislang waren diese vererbbar, nun wird ein Nachfolger durch das Kuratorium gewählt.
- Die Geschäftsordnung des Kuratoriums: Die GO des Kuratoriums regelt den internen Arbeitsablauf bei Sitzungen des Kuratoriums. Die enthält sowohl eine Antrags- als auch Abstimmungsordnung. Seit Juli 2006 werden die Sitzungen des Kuratoriums zu Eintraguns- oder Reservierungsanträgen protokolliert und veröffentlicht.
- Die Richtlinie über das Executive Committee: Während die Aufgaben und Zusammensetzung des Executive Committee in den Bylaws nur sehr rudimentär festgelegt wird, legt die Richtlinie über das ExCom dieses im Detail fest. Auch die Wahl der Mitglieder ist hier geregelt.
- Die Richtlinie für Reservierungen und Neueintragungen: Die Richtlinie für Reservierungen und Neueintragungen ist das entscheidende Dokument für alle antragsstellenden Staaten. In der Richlinie, die von den Dokumenten der Foundation am häufigsten geändert wird, werden alle Details zur Antragsstellung geregelt. So ist eine Reservierung vor der Eintragung eines beanspruchten Gebietes inzwischen obligatorisch. Während der Reservierungsphase wird der Staat ständig beobachtet und zur späteren Entscheidungsfindung bewertet. Inzwischen ist es für antragstellende Staaten außerdem verpflichtend, angrenzende Staaten über ihren Antrag zu informieren, um diesen die Möglichkeit einer Stellungnahme gegenüber der Foundation einzuräumen.
Vorteile und Kritik
In der Diskussion um die GF gibt viele Argumente für und wider diese. Ein für die Simulationstiefe nicht unbedeutender Vorteil ist der festgelegte Maßstab, der sowohl die Rekonstruktion historischer Vorgänge vereinfacht als auch z.B. Flugzeiten ermöglicht. Desweiteren sind die Staaten nach kulturellem Profil angelegt, was theoretisch eine Logik in der historischen Entwicklung ermöglicht.
Größter Kritikpunkt an der GF ist die undemokratische Führungsstruktur, bei der die Entscheidungsgewalt allein durch die Gründungs"väter" beruht. Zudem wird auch der Fakt, dass Bewerberstaaten abgelehnt werden können kritisiert, was andere hingegen als positiv sehen, da somit Ferien- und Spaßstaaten draußen gehalten werden würden.
Die als kritisch betrachtete ungenaue Einteilung der Kulturkreisvorgaben eröffnet der Graphein Foundation jedoch die Möglichkeit geringe Ungenauigkeiten zuzulassen, solange sie im Rahmen des tolerierbaren sind.
Dennoch hat der anfängliche Streit ob des Sinnes und des Wunsches nach Zugehörigkeit auf der GF-Karte interµnational großen Streit ausgelöst und z.B. Ratelon in eine Krise gestürzt. Monate später hat sich die Aufregung jedoch wieder gelegt.
Im ratelonischen Unionsland Freistein war die Stiftung zeitweilig als verfassungsfeindliche Vereinigung verboten. Zur Begründung führte die Staatsregierung an, die Änderung der Weltstruktur beeinträchtige den Geltungsbereich des Freistaats und damit die Verfassungsordnung; außerdem sei die Behauptung, man könne die natürliche Weltstruktur ändern, eine Gefährdung der Volksgesundheit. Mitlerweile hat Freistein selbst einen Antrag auf Reservierung gestellt.
Aufbau der Graphein Foundation
Die Graphein Foundation ist als Stiftung albernischen Rechts verfasst, die Grundlage ihrer Arbeit sind die Bylaws, die Satzung der Graphein Foundation.
Gemäß dieser ist das oberste Organ der Graphein Foundation das Kuratorium. Es besteht aus 16 Mandaten, von denen 6 Mandate auf Lebenszeit Personen, die sich bei der Gründung der GF verdient gemacht haben oder ihren testamentarischen Nachfolgern zugesprochen wurden, während die restlichen 10 Mandate jeweils den 5 bei der Gründung der GF beteiligten Staaten (Albernia, Astor, Hollunderlande, Porth Llewelyn, Severanija) zugewiesen wurden, die ihr Stimmrecht durch von den Regierungen benannten Vertretern ausüben. Das Kuratorium trifft alle bedeutenden Entscheidungen.
Dem Kuratorium zur Seite steht das ExCom, dessen Mitglieder durch das Kuratorium benannt und abberufen werden. Das ExCom hat die Aufgabe, die Tagesgeschäfte der GF zu führen und das Kuratorium bei seinen Entscheidungen durch Stellungnahmen und Beurteilungen zu unterstützen. Die Mitglieder des ExCom genießen im Kuratorium rederecht, sind jedoch nur Stimmberechtigt, sofern sie gleichzeitig Mitglieder des Kuratoriums sind. Das ExCom besteht aus fünf Mitgliedern: Dem Chairman (Linda Dahlia), dem Vice-Chairman (Jaap van de Lente), dem Cartographer (Jack Lennox) und zwei Gutachtern (Piet van Hasseldijk, Maik van Stanliss).