Turanisches Kaiserreich

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Das Turanische Kaiserreich war bis 1823 das Staatswesen Turaniens. 911 n. Chr. gegründet, trug es zunächst den urkundlichen Namen regnum turanorum (Reich von Turan). Erst im 12. Jahrhundert bürgerte sich die spätere Bezeichnung sacrum imperium turanicorum (Heiliges Turanisches Reich) ein, die bis 1823 bestehen blieb.

Einführung

Bis zum neunten und beginnenden zehnten Jahrhundert war die turanische Halbinsel von unzähligen kleineren oder größeren Stämmen bevölkert. Zum großen Teil gehörten sie verwandten Völkerschaften an, die sich in den Jahrhunderten zuvor in der Großen Völkerwanderung in ihren damaligen Siedlungsgebiete niedergelassen hatten. Das Wissen um ihre gemeinsame Abstammung war dabei weitgehend verloren gegangen, so dass die einzige Klammer, die zumindest einen Teil dieser Stämme zusammenhielt, der christliche Glaube war, der sich seit dem sechsten Jahrhundert langsam unter den heidnischen Turaniern verbreitet hatte.

Reichsgründung

Im Jahr 911 trat die Region um die heutige Hauptstadt Turan in ein helleres Licht. Der dort siedelnde Stamm Targon hatte sich unter Führung seiner Herzöge, der Bretwalda ("Großer Herrscher"), in den Generationen zuvor auf Kosten der Nachbarstämme ausgebreitet und zahlreiche Marken geschaffen, die faktisch seiner Oberhoheit unterstanden. Der letzte Bretwalda, Siegfried von Targonia, ließ sich vom Abt des St.-Michaelsklosters, dessen christlichem Glauben er zuvor ewige Treue geschworen hatte, salben und zum Kaiser krönen, zum Imperator Caesar Augustus et Protector fidei christianorum ("Imperator, Großer Kaiser und Beschützer des christlichen Glaubens"), wie der offizielle Titel lautete.

Machtzuwachs

Siegfrieds Erben beanspruchten ebenfalls den Titel des Kaisers und so ergab sich die Tradition, dass der Thronanwärter vor seiner Salbung durch den Abt von St.-Michael, später den Erzbischof von Königsberg, dem christlichen Glauben die Treue geloben musste. Es enstand somit ein untrennbares Band zwischen Kaisertum und Kirche.
Der Kaiser selbst wurde in der Folge von den Fürsten des Reiches (Reichsfürsten) gewählt, von deren Wohlwollen er oftmals abhängig war. Häufig war die Macht des Kaisers demnach ganz von der Stärke des jeweiligen Amtsinhabers abhängig. Doch schon bald wurde ein enormer Machtzuwachs erreicht. Einer der Gründe hierfür war die Eroberung und Christianisierung des nordturanischen Reiches der Göttrikiden (993-997), das bisher ein großer Rivale des Kaiserreiches gewesen war.

Grundlagen des Reiches

Grundlage des Reiches von seiner Gründung bis zum Untergang 1823 war das souveräne Regiment der Reichsfürsten, wie es in einer Urkunde aus dem späten fünfzehnten Jahrhundert heißt. Reichsfürsten waren diejenigen Fürsten, die das Recht erworben hatten, beim Tode oder Amtsverzicht des Kaisers dessen Nachfolger zu wählen. Zunächst war dies dem Adel Targons vorbehalten, doch mit der zunehmenden Ausbreitung des Reiches und schließlich auch der Zersplitterung der politischen Landkarte im Hochmittelalter hatten neue Gebiete das Recht auf ein eigenes Regiment und damit die Wahl des Kaisers erhalten. Gemeinsam mit den reichsunmittelbaren Fürsten, die direkte Vasallen des Kaisers waren, und den Vertretern der Freien Städte, bildeten die Reichsfürsten den Reichsrat, die Vertretung der turanischen Stände, der wichtigen Entscheidungen des Kaisers zuzustimmen hatte und ihn beriet.
Im Gegensatz zu modernen Staaten konnte das Turanische Kaiserreich keine eigentliche Verfassung aufweisen, was ihm womöglich am Ende zum Verhängnis wurde. Stattdessen existierte eine Reihe von Gesetzen, deren Status den übrigen Gesetzen überlegen war, die sog. Fundamentalen Reichsgesetze, zu denen neben dem Reichskrönungszeremonial und der Reichsratsordnung v.a. das Kaiserliche Münzpatent gehörte. Als 1822 der Untergang des Reiches abzusehen war, versuchten progressive Kräfte des Militärs und des Bürgertums, das Chaos des Bürgerkrieges zu beenden, indem sie dem Reich endlich eine Verfassung gaben, die Freyburger Reichsverfassung. Wie wir heute wissen, kam dieser Rettungsversuch zu spät.

Territoriale Gliederung

Territorial war das Reich 800 Jahre lang in Reichsfürstentümer, reichsunmittelbare Fürstentümer und Freie Städte gegliedert. Mit dem aufkommenden Absolutismus am Beginn des achtzehnten Jahrhunderts wollte der Kaiser mit einer umfassenden Verwaltungsreform seine Macht festigen und zugleich die Zersplitterung der politischen Landkarte zurückdrängen. Er schuf daher 1710 sechs Reichslande, die jeweils einem Reichspräfekten unterstellt waren, und deren Zweck es war, das Reich einer zentralistischen Verwaltung zu unterwerfen.
Nach dem Untergang des Kaiserreichs 1823 entstanden aus jenen Reichslanden sechs unabhängige Staaten, die sich 2002 erneut zu einem gesamtturanischen Staat zusammenschlossen, der Föderation Turanischer Republiken.

Das Ende

Das Heilige Turanische Reich fand 1823 im Turanischen Bürgerkrieg sein Ende, nachdem der Versuch gescheitert war, es in eine konstitutionelle Monarchie umzuwandeln. Kaiser Karl VI. legte seine Krone nieder und erklärte seinen völligen Amtsverzicht. Damit war das Auseinanderfallen des Reiches nicht mehr aufzuhalten. Nur in Nordturanien hielten sich noch bis 1827 kaisertreue Kräfte unter dem General-Reichskommissar Ludwig von Hohenheim.