Grüne Partei Bergen

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Grüne Partei Bergen, kurz GPB ist eine links-alternative Ökopartei in der Bundesrepublik Bergen.

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Voller Name Grüne Partei Bergen
Abkürzung GPB
Sitz Omsk, Bundesrepublik Bergen
Politische Orientierung Ökosozialismus
Vorsitzende Alexander von Hardenberg, Janis Janu
Beisitzer Wilhelm Harlow
Schatzmeister Urs Brenner
Mitgliederzahl (virtuell) ca. 20.000
Mitgliederzahl (real) 9
 Stand: 15.08.2005
Gründungsdatum 13.6.1981
Gründungsort Kamlitz, Lorertal

Geschichte und Entwicklung

Vorgeschichte

1974 kam in Bergen eine große Welle von Hippies und Punks auf. Dieser noch unorganisierten Szene entstammen die meisten GBP-Begründer. Im gleichen Jahr kam die SPB/LBP Koaltion unter dem Sozialdemokraten Joachim H. Röder unter die Macht, welche eine sehr wertkonservative und neoliberale Politik machte. Von der SBP spaltete sich die sog. Neue Linke Bergens (NLB) ab.

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Friedensdemo

Nachdem Anfang 1975 Studiengebühren erhoben wurden formierte sich ein breiter studentischer Widerstand. Der Alternative Hochschulbund (AHB) wurde gegründet und zählte bald mehr als tausend Mitglieder. Durch einen populären Hungerstreik der Studenten konnte Mitte des Jahres die Rücknahme der Studiengebühren erreicht werden. Doch die Regierung führte ihren Kurs unerbittlich weiter: Die Regierung beschloss die atomare Aufrüstung Bergens zur "Feindabwehr". NLB und AHB organisierten mehrere Großdemos und Sitzblockaden vor Militärgeländen. Eine bis dato noch unbekannte anarchistische Gruppierung tat sich damals durch eine monateanhaltende Hausbesetzung der Staatskanzlei in Trübergen hervor: Die Libertäre Aktionsfront (LA), welche größtenteils aus Punks und Autonomen bestand. Ein radikaler Arm dieser Bewegung schockte 1976 das ganze Land: Zur Entführung eines Flugzeuges, mehreren Bombenattentate auf öffentliche Vekrehrsmittel, sowie die gezielten Ermordungen mehrere Wirtschafts- und Politikprominenzen bekannte sich der Radikale Kampfbund (RKB), deren Hintermänner nie gefasst wurde. AHB, NLB und sogar die LA distanzierten sich von den Terroristen. Bedeutende Aktivisten der Szene wurden dennoch verhaftet, mussten allerdings mangels Beweisen freigelassen werden. Auch ein Verbotsverfahren gegen die LA verlief im Sand. Nach der Misshandlung von 2 Terrorverdächtigen durch Wärter im Gefängniss, kam es zur größten Demo der bergischen Geschichte in der Freien Stadt Bergen. Die Polizei, welche völlig überfordert war, beendete die Kundgebung mit äüßerster Brutalität, wobei 3 Leute ums Leben kamen. Obwohl Kanzler Röder, deswegen 1977 zurücktreten musste, war der Kampf der Alternativen noch lange nicht zu Ende. 1979 kam ein großer Skandal ans Licht: In der Republic of Noranda wurde jahrelang radioaktiver Müll, der 6 damals in Bergen betriebenen AKWs, in einen Badesee versenkt. Es erstarkte, die bereits 1965 gegründete, jedoch vorher nie in Erscheinung getretene Partei Ökologisches Bürgerforum (ÖBF). Zusammen mit dem NLB und vereinzelten Aktivisten von AHB und LA bildeten sie eine breite Umweltbewegung.

Gründung

Auf Initiative des ÖBF-Vorsitzenden Esus Melqart fand 1981 ein großer gemeinsamer Kongress seiner Partei mit AHB, LA und NLB, auf einem Feld vor dem Ort Kamlitz im Lorertal, statt. Nach hitzigen Debatten wurde schließlich die Grüne Partei Bergens gegründet. Anfangs hatte diese 5 Vorstandssprecher (je einer aus den 4 Gründungsorganisationen, sowie eine unabhängige Frau).

Anfangsphase

In den ersten Jahren wurde die GPB als zerstrittener und chaotischer Laden wargenommen, was auch unteranderem daran lag, dass sich einige Rechtsextreme (Ökofaschististen) in die Partei eingeschlichen hatten. 1986 schaffte sie mit einem Abgeordneten den Sprung in das Parlament. MdB Michael Bahr ging als erster Grüner im Parlament in die Geschichtsbücher ein. 1988 gab es einen Skandal, welchen das Boulevardblatt Südbergische Zeitung bekanntmachte: Der mehrfach vorbestrafte Ex-Anarchist Gruen Fisch (LA) wurde wegen Drogenbesitzes festgenommen. 3 Tage später wurde er Vorstandssprecher in der GBP. Seine Posten gab er jedoch 2 Monate später schon wieder an einen Kollegen ab. 1976 saß er wegen Terrorverdachts, zusammen mit dem Vorsitzenden der Revolutionären Studentischen Union Bergens Greenman, welcher ebenfalls GBP-Mitglied wurde, in U-Haft. Die Südbergische erklärte die GBP kurzerhand zur kriminellen Terrorpartei.

Die Wende

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Bundesparteitag, 2005

1990 erlangte die GPB 2 Bundestagsmandate und ging eine Koalition mit der SBP ein. Viele Gründungsmitglieder warfen der Parteiführung Verrat ihrer Ideale vor und stiegen aus. Trotzdem konnte sich die Partei halten. 1992 wurde auf einem Parteitag in St. Nina die Satzung geändert: Fortan gab es 2 Vorsitzende, einen Beisitzer und einen Schatzmeister. Die Partei wurde zunehmend realpolitischer.

Aktuelle Entwicklung - Was bisher wirklich passierte

Zur zeit hat die GPB 8 Mitglieder und ist damit die stärkste Partei in Bergen.
Bei den letzten Bundestagswahlen erreichte die GPB 3 von 9 Mandaten und ist 2 stärkste Kraft. Sie ist einzige Oppositionspartei gegenüber einer übermächtigen LBP/SBP Koalition. Das Bundesland Lorertal ist eine grüne Hochburg. Die GBP stellt dort den Ministerpräsident und fällt unter anderem durch eine liberale Drogenpolitik auf. Nachdem die Bundesregierung in letzter Zeit mit vielen Skandalen konfrontiert wurde, zweifelt die GPB an deren Kompetenz und fordert rasche Neuwahlen.
Nach dem das Land von einem Erdbeeben zerstört wurde, musste der Bundestag neugewählt werden. Hierbei erreichte die GPB 4 Mandate und wurde stärkste Kraft. Sie nominierte Esus Melqart als Bundeskanzler zusammen mit der Wahlalternative Freiheit und Demokratie. Die Wahl wurde nach einer langen Debatte als 3. Bundestagswahl wiederholt, wobei die GPB wieder 4 Mandate errang, genauso wie die Sozialdemokratische Partei Bergens, die mit der WFD fusioniert war. Eine Regierungsbildung steht noch aus.
Im Lorertal gründeten GPB-Mitlgieder eine Regionalpartei mit dem Namen Grüne Alternative Lorertals.

Grüne und Alternative Loretals

Hauptartikel: Grüne und Alternative Lorertals

Die GAL wurde im Lorertal aus der GPB asugekoppelt. Ihr Vorsitzender ist Green Man, weitere Prominente Mitglieder sind Gruen Fisch und Esus Melqart. Die GAL vertritt die gleichen Inhalte der GPB, will diese nur mit besonderem Bezug auf des Lorertal vertreten.

Grundsatzprogramm

Die Zukunft ist grün!

Präambel

Im Mittelpunkt unserer Politik steht der Mensch mit seiner Würde und seiner Freiheit. Die Unantastbarkeit der menschlichen Würde ist unser Ausgangspunkt. Sie ist der Kern unserer Vision von Selbstbestimmung und Parteinahme für die Schwächsten. Als Vernunftwesen ist der Mensch in der Lage zu einem verantwortlichen Leben in Selbstbestimmung. Als Teil der Natur kann der Mensch nur leben, wenn er die natürlichen Lebensgrundlagen bewahrt und sich selbst demgemäß Grenzen setzt. Der Schutz der Natur und ihrer Lebensformen ist auch um ihrer selbst willen geboten. Jeder Mensch ist einzigartig und verdient gleiche Anerkennung – heute und morgen, hier und anderswo. Deshalb ist bündnisgrüne Politik dem Maßstab der Gerechtigkeit verpflichtet. Freiheit und Gerechtigkeit lassen sich nur in einer lebendigen Demokratie verwirklichen. Demokratie ist Basis und Art und Weise unseres politischen Handelns.
Unsere Vision ist eine Welt, in der die natürlichen Lebensgrundlagen geachtet und bewahrt werden. Unsere Vision ist eine Gesellschaft, in der die Menschenrechte unteilbar und universell gültig sind und in der Selbstbestimmung in Verantwortung verwirklicht werden kann. Unsere Vision ist die Verwirklichung von Gerechtigkeit in allen Dimensionen. Wir stärken die Demokratie und verteidigen sie gegen Angriffe.

I. Unsere Werte

Uns eint, uns verbindet ein Kreis von Grundwerten, nicht eine Ideologie. Aus vielfältigen Wurzeln sind die Grünen zusammengewachsen. Wir haben als Partei der Ökologie linke Traditionen aufgenommen, wertkonservative und auch solche des Rechtsstaatsliberalismus. So haben wir zu einer eigenständigen politischen und gesellschaftlichen Perspektive zusammengefunden. Unsere Grundposition heißt: Wir verbinden Ökologie, Selbstbestimmung, erweiterte Gerechtigkeit und lebendige Demokratie. Mit gleicher Intensität treten wir ein für Gewaltfreiheit und Menschenrechte. In ihrer Wechselbeziehung öffnen diese Gründsätze den Horizont bündnisgrüner Visionen. Wir laden alle zur Mitarbeit ein, die sich diesen Zielen verpflichtet fühlen. Wir wollen die Ideen, die Kritik und den Protest von Bürgerinnen und Bürger aufnehmen, sie zu Aktivität ermutigen und ganzheitliche Konzepte entwickeln.

Ökologie heißt Nachhaltigkeit

Unser Denken ist von Anfang an ökologisches Denken. Wir verbinden die aufklärerische Tradition mit der durch die Ökologie neu ins Bewusstsein gedrungenen Erfahrung der Grenzen des Industrialismus. Wir nehmen Abstand von unkritischen Fortschrittsglauben, sei er sozialistischer, sei er kapitalistischer Ausprägung.
Als Partei der Ökologie geht es uns um die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlage, die durch industriellen Raubbau und überschießenden Ressourcenverbrauch gefährdet sind. Bewahren können wir nicht durch ein Zurück, sondern nur indem wir die heutigen Industriegesellschaften nachhaltig verändern. Ökologie ist eine unverzichtbare Dimension der Modernisierung unserer Gesellschaft. Mit der ökologischen Erweiterung des Gesellschaftsvertrages setzen wir Bündnisgrünen der Zukunftsvergessenheit traditioneller Politik unsere Politik der Verantwortung für die künftigen Generationen und unsere Mitwelt entgegen.
Umweltpolitik als gesamtgesellschaftliche Politik hat mit der Nachhaltigkeit einen grünen Leitbegriff gewonnen. Nachhaltigkeit bedeutet die zukunftsfähige Verbindung von ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Entwicklung. Dabei ist die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen unser zentrales Anliegen. Produktion und Konsumtion müssen so gestaltet werden, dass sie nicht heute die Lebenschancen von morgen zerstören. Ökologie verlangt nachhaltige Wirtschafts- und Technikpolitik. Nachhaltigkeit ist kein allein national zu bewältigendes Ziel; sie verlangt internationale Kooperation. Nur wenn die Wende zur Nachhaltigkeit weltweit gelingt, wird unsere Lebensweise zukunftsfähig.
Nachhaltigkeit meint auch die Entwicklung von Lebensstilen, die Behutsamkeit und Achtung vor dem Leben zur Grundlage haben. Ökologisch reflektierte Lebensstile enthalten einen Zuwachs an Lebensqualität für alle. Nachhaltigkeit heißt Lebensqualität für heute und morgen.

Selbstbestimmung verwirklicht Freiheit

Wir wissen, dass die Freiheit der Einzelnen an rechtliche und soziale Voraussetzungen gebunden ist. Wir setzen uns dafür ein, dass nicht nur eine privilegierte Minderheit die Freiheit wahrnehmen kann, ihr Leben selbst zu gestalten. Selbstbestimmung schließt ökologische und soziale Verantwortung ein.
Den Begriff der Freiheit überlassen wir nicht jenen, die ihn mit Vorliebe verengen auf reine Marktfreiheit, die Freiheit des Ellenbogens. Freiheit ist die Chance zur Selbstbestimmung über soziale und ethnische Grenzen oder Unterschiede der Geschlechter hinweg. Dazu müssen sich die Menschen in frei gewählten Zusammenschlüssen engagieren können. Das gilt gerade auch für Minderheiten. Verantwortung für die Zukunft kann nur durch selbstbestimmte Individuen gewährleistet werden.
Wir wollen den Einzelnen stärken und die Gesellschaft, in der sie ihre Freiheit und Verantwortung verwirklichen. Wir treten für einen demokratischen Rechtsstaat ein, der klare Rahmenbedingungen zur Sicherung der Freiheit und der Rücksichtnahme auf andere setzt. Selbstbestimmung findet ihre Grenze, wo sie die Freiheit und Selbstbestimmung anderer einschränkt. Wir wollen deshalb auch nicht in einer Weise leben, die Möglichkeiten für Selbstbestimmung der Menschen in anderen Ländern oder künftiger Generationen untergräbt oder zerstört.

Gerechtigkeit geht weiter

Grüne Politik orientiert sich am Grundsatz der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit verlangt eine gerechte Verteilung der gesellschaftlichen Güter. Das erfordert insbesondere eine Parteinahme für die sozial Schwächsten. Verteilungsgerechtigkeit auch in unserer eigenen Gesellschaft bleibt in Zukunft unverändert von Bedeutung. Weil Gerechtigkeit eine Antwort geben muss auf die Probleme einer veränderten Welt, geht aber unsere Vorstellung von Gerechtigkeit über traditionelle Verteilungspolitik hinaus. Grüne Politik steht für Teilhabegerechtigkeit, für Generationengerechtigkeit und für Internationale Gerechtigkeit. Diese Dimensionen von Gerechtigkeit dürfen trotz praktischer Konflikte nicht gegeneinander ausgespielt werden. Gerechtigkeit verlangt Solidarität und bürgerschaftliches Engagement. Teilhabegerechtigkeit soll allen Menschen Zugang verschaffen zu den zentralen gesellschaftlichen Ressourcen: Arbeit, Bildung und demokratische Mitbestimmung. Gerechter Zugang muss immer wieder bewusst gegen die vorhandene soziale Ungleichheit hergestellt und institutionell abgesichert werden. Bildung entscheidet in unserer Gesellschaft maßgeblich über die Möglichkeit zur Gestaltung des eigenen Lebens. Arbeit bringt die eigenen Fähigkeiten zum Tragen und betrifft einen wichtigen Teil unserer Identität. Mitbestimmung ist Grundvoraussetzung dafür, sich in die Gesellschaft einzubringen und diese mitzugestalten. Generationengerechtigkeit. Unser alter Slogan „Wir haben die Erde von unseren Kindern nur geborgt“ ist heute aktueller denn je. Durch ökologischen Raubbau und zukunftsvergessene Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik steht die Zukunft unserer Kinder auf dem Spiel. Dagegen treten wir ein für Generationengerechtigkeit. Internationale Gerechtigkeit muss umso mehr gelten, je mehr eine globale Wirtschaft Menschen außerhalb der Wohlstandsregionen unseres Planeten. Nachhaltigkeit auf der industrialisierten Nordhalbkugel darf nicht zu Lasten der Länder des Südens definiert werden. Solidarität. Gerechtigkeit braucht Solidarität und bürgerschaftliches Engagement. Solidarität lebt durch selbstbewusste Individuen; sie stärkt die Bürgerinnen und Bürger, anstatt sie zu entmündigen. Die Alternative zwischen den Befürwortern eines bevormundend-fürsorglichen Staates und den Propagandisten von „Je weniger Staat, desto besser“ ist überholt. Der Staat soll die öffentlichen Aufgaben nicht dem freien Spiel der Kräfte überlassen. Er soll sie auch nicht anstelle der Gesellschaft lösen, sondern mit den Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Investieren wollen wir daher auch in Netzwerke und Gemeinschaften, in denen wechselseitige Hilfe praktiziert wird. Der Staat kann die Bürgerinnen und Bürger dann für mehr Verantwortung für das Gemeinwesen gewinnen, wenn er sie darin unterstützt.

Demokratie ist die Basis

Unser Denken gründet auf der Demokratie. Zur Demokratisierung unserer Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten haben auch wir einen wichtigen Beitrag geleistet. Demokratie ist der Ort, an dem freie Willensäußerung und gleiche Anerkennung zusammenfinden. Radikaldemokratische, feministische, partizipatorische und multikulturelle Anstöße bringen wir ein in die Weiterentwicklung des Rechtsstaates. Im Bewusstsein historischer Verantwortung treten wir ein gegen Rassismus und Antisemitismus, Rechtsextremismus und jeglichen anderen Extremismus. Wir wollen nicht beim Status quo stehen bleiben, sondern die Demokratie weiterentwickeln zu einer vielfältigen Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger. Demokratische Politik ist etwas anderes als möglichst effektiver Vollzug von Sachzwängen. Politik soll die Wahl zwischen Alternativen ermöglichen. Oftmals erweisen sich Sachzwänge als vermeintliche. Transparenz und Klarheit bei der Erarbeitung von Entscheidungsalternativen ist für bündnisgrüne Politik entscheidend. Dazu gehört auch die Offenlegung von Machtstrukturen und Interessen. Für einen solchen Weg der Renaissance des Politischen wollen wir sowohl die Stärkung der parlamentarischen Demokratie wie eine Stärkung der Bürgerbeteiligung in allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen. Demokratie kann angesichts der Entwicklung zur Weltgesellschaft nicht national beschränkt bleiben. Auf der Agenda steht die Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen aus demokratischer Perspektive. Die Vollendung der Einigung Europas und die Vertiefung der Europäischen Union spielt dabei eine herausragende Rolle. Wir unterstützen einen demokratischen Verfassungsprozess in Europa, in dem die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger respektiert werden, die Rolle der Nationen anerkannt, aber auch die Vielfalt der Regionen als Stärke begriffen wird. Über Europa hinaus müssen die Vereinten Nationen als politischen Dach der internationalen Gemeinschaft gestärkt werden.

Satzung

§ 1 NAME UND SITZ
(1) Der Name der politischen Vereinigung ist GRÜNE PARTEI BERGEN. Die Kurzbezeichnung lautet GPB.
(2) Die GPB ist eine Partei im Sinne der Verfassung, ihr Arbeitsgebiet sind die Länder Freie Stadt Bergen, Trübergen, Lorertal und Republic of Noranda.
(3) Sitz der GPB ist Omsk
(4) Landesverbände führen den Namen GPB mit dem Zusatz des jeweiligen Ländernamens. Sie sind berechtigt, weitere Zusätze und Kurzbezeichnungen zu führen.

§ 2 GRUNDKONSENS UND PROGRAMME
(1) Die GPB legt seine grundsätzlichen Ziele, Werte und politischen Leitsätze in einem Grundkonsens nieder. Änderungen des Grundkonsenses bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen auf einer Bundesversammlung.
(2) Programme und Wahlplattformen sind Ausdruck des gemeinsamen politischen Willens. Sie bewegen sich im Rahmen des Grundkonsenses und werden mit einfacher Mehrheit von der Bundesversammlung verabschiedet.
(3) Im Anhang zu Programmen können zusätzliche oder weiterführende Auffassungen der Mitgliedschaft und der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden, wenn eine relevante Minderheit dies beantragt. Auch der Anhang muss sich im Rahmen der im Grundkonsens niedergelegten Grundsätze bewegen. Er dient neben der Information der Anregung der Diskussion innerhalb der GPB. Näheres regelt die Geschäftsordnung.

§ 3 MITGLIEDSCHAFT
(1) Mitglied der GPB kann jede und jeder werden, der/die die Grundsätze (Grundkonsens und Satzung) der GPB und Programme anerkennt und keiner anderen Partei angehört.

§ 4 AUFNAHME VON MITGLIEDERN
(1) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der GPB. Zwingende Voraussetzung für eine Mitgliedschaft, ist die Bergische Staatsbürgerschaft.
(2) Die Zurückweisung durch den Vorstand ist dem/der BewerberIn gegenüber schriftlich zu begründen.
(3) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Zustimmung des zuständigen Gremiums gegenüber der/dem KandidatInnen.
(4) Abweichend zu § 4 (1) erhalten der Bundesverband und die Landesverbände auch das Recht, Fördermitglieder aufzunehmen. Über die Aufnahme dieser Fördermitglieder entscheidet der Bundesvorstand bzw. der zuständige Landesvorstand. Ihnen stehen jedoch die Rechte nach § 6 (1) 1., 3. und 5. solange nicht zu, bis sie eine reguläre Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Landesverband eingegangen sind.

§ 5 BEENDIGUNG DER MITGLIEDSCHAFT
(1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
(2) Der Austritt ist gegenüber dem zuständigen Gebietsverband zu erklären.

§ 6 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, 1. an der politischen Willensbildung der GPB in der üblichen Weise, z.B. Aussprachen,
Anträge, Abstimmungen und Wahlen, mitzuwirken, 2. an Bundesversammlungen als Gast teilzunehmen,
3. im Rahmen der Gesetze und der Satzungen an der Aufstellung von KandidatInnen mitzuwirken, sobald es das wahlfähige Alter erreicht hat,
4. sich selbst bei diesen Anlässen um eine Kandidatur zu bewerben,
5. innerhalb der GPB das aktive und passive Wahlrecht auszuüben,
6. an allen Sitzungen von Arbeitsgruppen, Ausschüssen und Parteiorganen teilzunehmen,
7. sich mit anderen Mitgliedern in Fachgruppen eigenständig zu organisieren.
(2) Jedes Mitglied hat die Pflicht,
1. den Grundkonsens der GPB und die in den Programmen festgelegten Ziele zu vertreten.
2. die satzungsgemäß gefassten Beschlüsse der Parteiorgane anzuerkennen,
3. seinen Beitrag pünktlich zu entrichten.
(3) MandatsträgerInnen der GPB im Bundestag sowie InhaberInnen von Regierungsämtern auf Bundesebene leisten neben ihren satzungsgemäßen Mitgliedsbeiträgen von 10 BM pro Monat (§ 6 [2], Pkt. 3) Sonderbeiträge an den Bundesverband.
Die Höhe der Sonderbeiträge beträgt 5% der Bezüge.

§ 7 FREIE MITARBEIT
(1) Die GPB ermöglicht die Form der Freien Mitarbeit. Sie steht jeder und jedem offen, auch Mitgliedern anderer Parteien.
(2) Freie Mitarbeit beginnt bzw. endet mit der schriftlichen Erklärung gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle.
(3) Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben das Recht, sich an der politischen Arbeit und Diskussion in der Partei zu beteiligen, sowie das Recht auf umfassende Information.
(4) Freie Mitarbeit endet
– durch Erklärung gegenüber der jeweiligen Geschäftsstelle,
– durch Erlöschen bei fehlender Mitarbeit länger als 12 Monate,
– bei Verweigerung der Mitarbeit durch die zuständige Gliederung,
– bei Verstoß gegen die Prinzipien des Grundkonsenses und der Satzung.
(5) Freie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können keine Parteifunktion ausüben, wohl aber Mandate auf Wahllisten übernehmen. Sie können nicht stimmberechtigt in die Entscheidungsgremien der GPB delegiert werden.
(6) Näheres regeln die Landessatzungen.

GLIEDERUNG UND ORGANE

§ 8 GLIEDERUNG
(1) Die GPB gliedert sich in Landesverbände und den Bundesverband.

§ 9 STRUKTUR
(1) Um eine dezentrale Parteigliederung und Basisdemokratie zu entwickeln, regelt die Satzung eine größtmögliche Autonomie der Landesverbände.
Entscheidende Organe sind die jeweiligen Mitglieder- bzw. Delegiertenversammlungen.
(2) Die Landesverbände haben Programm-, Satzungs-, Finanz- und Personalautonomie. Programm und Satzung dürfen dem Grundkonsens der Bundesorganisation nicht widersprechen.

§ 10 ORGANE (BUNDESORGANE)
(1) Organe im Sinne des Parteiengesetzes sind:
– die Bundesversammlung,
– der Bundesvorstand,
(2) Die Organe der Landesverbände und ihrer Untergliederungen werden durch die Satzungen der Landesverbände festgelegt.
(3) Die gleiche Teilhabe von Frauen und Männern in der Politik ist ein politisches Ziel der GPB. Die Quotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.
(4) Alle Bundesorgane, -kommissionen und Bundesarbeitsgemeinschaften sind mit einem Maximum an Frauen zu besetzen.

§ 11 DIE BUNDESVERSAMMLUNG
(1) Die Bundesversammlung findet mindestens aller drei Monate statt. Die Delegierten werden auf der Mitgliederversammlung des Landesverbandes gewählt. Die Landesverbände entsenden maximal 10% ihrer Mitglieder, mindestens aber ein Mitglied, es können aber auch Sonderregelungen erfolgen, sodass 10% überschritten werden können.
(2) Der Bundesvorstand beruft die Bundesversammlung in der Regel 1 Woche vorher durch schriftliche Ladung der gewählten Delegierten unter Beifügung der vorläufigen Tagesordnung ein. Bei besonderer Dringlichkeit kann die Frist verkürzt werden.
(3) Die Bundesversammlung ist oberstes Organ der GPB. Zu ihren Aufgaben gehören:
1. Die Beschlussfassung über
a) den Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,
b) die Entlastung des Bundesvorstandes.
2. Die Wahl des Bundesvorstandes.
3. Die Beschlussfassung über den Grundkonsens, die Bundesprogramme, die Satzung, die Geschäftsordnung und die Beitragsordnung.
4. Die Aufteilung des Beitrags- und nichtgebundenen Spendenaufkommens sowie des Bundesanteils der staatlichen Teilfinanzierung zwischen den Landesverbänden und dem Bundesverband.
5. Die Beschlussfassung über die ihr ordnungsgemäß vorgelegten Anträge und die Zulassung von Dringlichkeitsanträgen.
6. Die Bestätigung des/der vom Bundesvorstand angestellten Geschäftsführers/in.
7. Die Beschlussfassung über die Auflösung der Partei oder die Verschmelzung mit einer anderen Partei.
8. Die Beschlussfassung über die Auflösung von Landesverbänden bei schwerwiegenden Verstößen gegen Grundkonsens und Satzung der Organisation mit Zweidrittelmehrheit.
(5) Eine außerordentliche Bundesversammlung ist einzuberufen
1. auf Beschluss der ordentlichen Bundesversammlung,
2. auf mit 2/3 Mehrheit gefassten Beschluss des Bundesvorstandes,
3. auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder der Bundespartei.
4. auf Antrag von mindestens zwei Landesverbänden.
(6) Anträge, die auf der Bundesversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens 1 Woche vor der Bundesversammlung dem Bundesvorstand vorliegen. Antragsberechtigt ist jeder Teilnehmer der Bundesversammlung. Dringlichkeitsanträge im Laufe der Bundesversammlung sind möglich, wenn ihre Behandlung von der Mehrheit der Delegierten nicht abgelehnt wird.
(7) Beschlüsse und Wahlergebnisse der Bundesversammlung sind zu protokollieren und von dem/der ProtokollführerIn zu unterzeichnen. Das Protokoll wird den Mitgliedern des Präsidiums der Bundesversammlung sofort nach Erstellung zur Prüfung übersandt. Wenn vier Wochen nach Übersendung vonseiten der Präsidiumsmitglieder kein Einspruch erfolgt, gilt das Protokoll als angenommen.
(8 ) Die Bundesversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Diese gilt für die folgenden Bundesversammlungen fort, soweit sie nicht geändert wird. Die Bundesversammlung ist mitgliederöffentlich.

§ 12 BUNDESVORSTAND
(1) Der Bundesvorstand vertritt die Bundespartei nach in- nen und außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane.
(2) Dem Bundesvorstand gehören vier Mitglieder an:
1. zwei gleichberechtigte Vorsitzende,
2. der/die BundesschatzmeisterIn,
3. ein weiteres ordentliches Mitglied
Der Bundesvorstand vertritt die Bundespartei gem. § 26
(2) BGB. Die beiden Vorsitzenden einigen sich darauf, wer Sprecher wird, diese Entscheidung ist der Bundesversammlung unverzüglich mitzuteilen
(3) Die Mitglieder des Bundesvorstands werden von der Bundesversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von 4 Monaten gewählt. Wiederwahl ist möglich. Alle Mitglieder des Bundesvorstands werden auf derselben Bundesversammlung gewählt. Ist eine Nachwahl erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden Amtszeit. Die Mitglieder des Bundesvorstandes führen bis zur Neuwahl des Bundesvorstandes die Geschäfte kommissarisch weiter. (4) Die Mitglieder des Bundesvorstandes können von der Bundesversammlung
insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrags.
(5) Mitglieder der GPB, die in einem beruflichen oder finanziellen Abhängigkeitsverhältnis zur Bundespartei stehen, können kein Bundesvorstandsamt
bekleiden; Regelungen zur finanziellen Absicherung des Bundesvorstandes bleiben davon unberührt. (6) Mitglieder des Bundesvorstandes müssen von ihnen ausgeübte bezahlte und unbezahlte Tätigkeiten in Aufsichtsräten, Verbänden und Vereinen oder von ihnen abgeschlossene Beraterverträge gegenüber der Bundesversammlung offen legen.

VERFAHRENSVORSCHRIFTEN

§ 13 BESCHLUSSFÄHIGKEIT DER ORGANE
(1) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
(2) Bundesversammlungen sind beschlussfähig, wenn und solange mehr als ein Drittel der stimmberechtigten Delegierten anwesend ist.

§ 14 WAHLVERFAHREN
(1) Die Wahlen der Vorstandsmitglieder, der WahlbewerberInnen und der VertreterInnen zu Vertreterversammlungen sind geheim. Bei den übrigen Wahlen kann offen abgestimmt werden, wenn sich auf Befragen kein Widerspruch erhebt.
(2) In den Vorstand ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei einem erforderlichen zweiten Wahlgang gilt als gewählt, wer die Mehrheit aller Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit findet eine Stichwahl statt, bei neuer Gleichheit entscheidet das Los.
(3) Wahlen in gleiche Ämter können in einem Wahlgang erledigt werden. Zur besseren Vertretung von Minderheiten kann dabei das Stimmrecht so geregelt werden, dass die Stimmzahl auf zwei Drittel der in einem Wahlgang zu wählenden BewerberInnen beschränkt wird; bei einem derartigen Wahlverfahren ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.

§ 15 SATZUNG
(1) Für Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten der satzungsändernden Bundesversammlung erforderlich. Für Satzungsänderungen gilt eine Beschlussfähigkeit von 50 % der Stimmberechtigten. Vor der Beschlussfassung über satzungsändernde Anträge muss die Beschlussfähigkeit der Bundesversammlung festgestellt werden. Die Tagesordnung muss den Zeitpunkt für Satzungsänderungen festlegen. Satzungsändernde Anträge können nicht Gegenstand eines Dringlichkeitsantrages sein.
(3) Änderungen der Satzung nach dieser Vorschrift treten zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in Kraft, soweit nichts anderes beschlossen wird.

§ 16 URABSTIMMUNG
(1) Über alle Fragen der Politik der GPB, insbesondere auch der Programme, des Grundkonsenses und der Satzung, kann urabgestimmt werden. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der GPB.
(2) Die Urabstimmung findet statt auf Antrag
1. von 10 von Hundert der Mitglieder oder
2. vonzwei Landesverbänden oder
3. der Bundesversammlung.
Die AntragstellerInnen legen durch die Antragsschrift
den Inhalt der Urabstimmung fest.
(3) Der/die BundesgeschäftsführerIn ist für die Durchführung der Urabstimmung verantwortlich. Das Nähere wird in Ausführungsbestimmungen geregelt, die der Länderrat erlässt.
(4) Die Kosten der Urabstimmung trägt die Bundespartei.
(5) Der/die BundesgeschäftsführerIn übernimmt für Urabstimmungsinitiativen die Aufgabe, im Rahmen der regelmäßigen Verteiler der Partei die Mitglieder zu informieren.
(6) Ein einmal urabgestimmter Inhalt kann erst nach Ablauf von 6 Monaten erneut Gegenstand eines Urabstimmungsverfahrens sein.

§ 17 AUFLÖSUNG
Über die Auflösung oder die Verschmelzung der Partei entscheidet die Bundesversammlung mit Zweidrittelmehrheit. Dieser Beschluss bedarf der Bestätigung durch eine Urabstimmung der Mitglieder. Sofern die Bundesversammlung nicht anders beschließt, wird das Vermögen anerkannten Wohlfahrtsverbänden überwiesen.

§ 18 SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung hierüber in Kraft.

Personen

Der Parteivorstand

siehe Infobox oben

Bundestagsabgeordnete

Ministerpräsidenten

Parteiflügel

Offiziell gibt es zwar keine, dennoch lassen sich bei vielen Debatten 2 Flügel feststellen: Realpolitiker, die wirtschaftsliberal und eher wertkonservativ sind und Linke, die vorallem alten alternativen Gesellschafts entwürfen anhängen. Hier seien die Wortführer aufgeführt:

Weblinks

- GBP