Bundesversammlung (Hermetien)

Aus MN-Wiki
Version vom 26. November 2005, 10:25 Uhr von Tux Martin (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springenZur Suche springen

Unter der Bundesversammlung versteht man das zentrale Gesetzgebungsorgan des Bundes in der Hermetischen Eidgenossenschaft. In ihr sind alle wahlberechtigten Bürger vertreten. Sie wählt die Bundesrichter, die Präsidenten des Bundeserfassungsgerichtes, und auch den Bundesrat. Sie kann alle Verodnungen und Gesetze bestimmen, die nach der Bundesverfassung von den Kantonen an den Bund abgegeben worden sind. Im einzelnen sind das:

  • Auslandsverträge
  • Äußeres
  • Bundeshaushalt
  • Bürgerliches Recht
  • Fiskalpolitik
  • Justiz
  • Militär
  • Nachrichtendienste
  • öffentlicher Dienst
  • Zivilverteidigung auf Bundesebene

desweitern zur Rahmengebung in folgenden Bereichen:

  • Finanzen
  • Vereine
  • Wirtschaft
  • Bildung
  • Kulturelle Einrichtungen