Demokratische Union

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Demokratische Union
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Flagge Wappen
Simulationssprache Deutsch
Virtuelle Sprache Imperianisch (regional auch andere)
Hauptstadt Manuri
Staatsform Föderale Republik
Regierungsform Parlamentarische Demokratie
Unionspräsident Maximilian von Rohan-Mason
Unionskanzler Theodor Klatten
Fläche 509.269,00 km²
virtuelle Einwohner 85.521.624,00
(Dezember 2005)
reale Einwohner ca. 100
(Dezember 2005)
Bevölkerungsdichte
Währung Bramer (B)
Nationalhymne Oh Du Mein Ratelon
Gründung 18. August 1998
Nationalfeiertag 18. August
Internationales Kennzeichen (ehemals DUR)
Internationale Vorwahl (ehemals +10')
Website Website
Forum Forum

Die Demokratische Union (DU) ist ein demokratisch und föderal organisierter Bundesstaat auf den Kontinenten Antica und Astor. Das Land gliedert sich sieben Unionsländer, die wegen der historisch bedingten geographischen Zerstreuung verschiedenste kulturelle Einflüsse aufweisen. Die Union ist auf der Karte der Graphein Foundation verzeichnet.

Der Staat wurde am 18. August 1998 gegründet. An seiner Spitze steht als Staatsoberhaupt der Unionspräsident, die exekutiven Befugnisse liegen jedoch bei der Unionsregierung. Die Legislative wird vom Unionsparlament und der Ländervertretung, dem Unionsrat, gebildet. Die Rechtsprechungsbefugnis wird vom Unionsgericht ausgeübt.

Geschichte

Siehe auch: Geschichte Ratelons.
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Patrick Jedamzik,
Staatsgründer

Die Demokratische Union wird am 18. August 1998 von Patrick Jedamzik gegründet und besteht zunächst aus den heutigen Unionsländern Heroth, Katista und Salbor. Die ersten Parlamentswahlen finden im Dezember 1998 statt und bringen eine absolute Mehrheit der Demokratischen Partei (DPR) im Unionsparlament hervor. 1999 wird das Land von einem Skandal um den Unionskanzler Daniel Koppensteiner erschüttert, der Oppositionsparteien ausspionieren lässt. Ein Regierungswechsel ist die Folge.

Am 6. Januar 2000 beginnen die Beratungen über eine neue Unionsverfassung, die im Oktober verabschiedet wird. Das Jahr wird jedoch vor allem durch den Beitritt des Kaiserreichs Imperia zur Union bedeutsam. Das Land wächst um die Unionsländer Imperia, Roldem und die Westlichen Inseln. Vesteran bleibt zunächst ein Teil Imperias und wird erst 2003 ein souveränes Unionsland. Der Beitritt Imperias hat zur Folge, dass ein Jahr später der Föderalismus als Verfassungsprinzip und der Unionsrat als zweite Kammer der Legislative in die Unionsverfassung eingefügt werden.

Im September 2001 wird die Imperia-Verschwörtung bekannt, deren Inhalt die Abspaltung des Unionslandes von der Union war. Das Vorhaben erschüttert das Land und führt zur Verurteilung der Verantwortlichen.

2002 und 2003 folgen.

Das Jahr 2004 wird von der Abspaltung Vesterans überschattet. Die nationalistische Partei Jedinstvo betreibt eine verfassungswidrige Abstimmung über das Ausscheiden der Union. Der Bundesstaat ist empört, hat jedoch weder die nötigen diplomatischen noch militärischen Mittel, um die Sezession zu verhindern. Vesteran wird erst im Oktober 2006 aus der Unionsverfassung gestrichen; vorherige Abstimmungen scheitern mehrmals.


Kultur

Die kulturellen Unterschiede sind deutlich ausgeprägt, was unter anderem mit der geographischen Verteilung der Unionsländer zusammenhängt.


Politik

Politisches System

Die Demokratische Union ist eine föderale Republik. Oberste Verwaltungsebene ist die Union, darunter folgen sieben Unionsländer. Die Unionsverfassung schreibt eine demokratische Organisation sowohl der Union als auch ihrer Länder vor.


Der Unionspräsident

Siehe auch: Unionspräsident.


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Das Unionspräsidialamt in Manuri

Der Unionspräsident ist das Staatsoberhaupt der Demokratischen Union. Er ist eine direkt gewählte, unabhängige und nur der Unionsverfassung verpflichtete Instanz und wendet sich in Ansprachen regelmäßig an die Bürger, um zur Lösung gesellschaftlicher Konflikte beizutragen. Seine Aufgaben umfassen die Ausfertigung und Verkündung der Gesetze, die Vereidigung aller Offiziere und Unionsbeamten sowie die der Mitglieder des Unionsparlaments, die Beglaubigung von Botschaftern und die Ernennung und Entlassung der Mitglieder der Unionsregierung auf Bitten des Unionskanzlers. Der Unionspräsident unterbreitet dem Unionsparlament darüber hinaus zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Vorschlag zur Wahl eines Unionskanzlers.

Der Präsident des Unionsrats nimmt die Aufgaben des Unionspräsidenten wahr, sofern dieser sein Amt nicht wahrnehmen kann oder kein Amtsinhaber gewählt ist. Seit geraumer Zeit gibt es Bestrebungen, das Amt des Unionspräsidenten mit dem des Unionskanzlers zu fusionieren.


Die Unionsregierung

Siehe auch: Unionsregierung.


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Blick in den Kabinettssaal

Die Unionsregierung ist das höchste Organ der Exekutive. Sie besteht aus dem Unionskanzler und den Unionsministern, die ihre Arbeit im Rahmen der vom Kanzler vorgegebenen Richtlinien verrichten ("Richtlinienkompetenz des Unionskanzlers").

Die Arbeit der Unionsregierung als Kollegialorgan besteht im Wesentlichen darin, die Gesetzentwürfe einzelner Ministerien zu beraten und die Regierungsarbeit zu koordinieren. Darüber hinaus tritt die Unionsregierung als Kollegialorgan in Erscheinung, wenn sie beim Unionsgericht das Verbot von unionsweit tätigen Parteien beantragt, ein Unionsland im Fall von Naturkatastrophen und anderen Unglücksfällen zur Entsendung von Polizeikräften in ein anderes Land auffordert oder im Falle des Staatsnotstands den Unionsländern Anweisungen zur Beseitigung einer Gefahr erteilt.


Das Unionsparlament

Siehe auch: Unionsparlament.


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Gebäude des Unionsparlaments in Manuri

Das Unionsparlament ist die erste Kammer der Legislative und die Vertretung der Bürger. Seine Mitglieder, deren Zahl je nach Gesamtbevölkerung zwischen elf und 17 liegt (derzeit: 13 zu vergebende Mandate), sind auf vier Monate gewählt und in ihrem Abstimmungsverhalten nur dem eigenen Gewissen unterworfen.

Das Unionsparlament wird nach dem St. Laguë/Schepers-Verfahren, wobei die Stimmen für die Kandidaten einer Liste addiert werden. Dem Parlament gehören nicht nur Fraktionen an, in denen sich die Abgeordneten einer Partei vereinigen, sondern auch Einzelkandidaten. Seinen Geschäftsgang regelt das Unionsparlament in einer Geschäftsordnung, deren Einhaltung vom Präsidenten des Unionsparlaments und seinem Stellvertreter überwacht wird.


Der Unionsrat

Siehe auch: Unionsrat.

Der Unionsrat ist die zweite Kammer der Legislative und bildet die Vertretung der Unionsländer. Jedes Land entsendet einen demokratisch Legitimierten auf Grundlage der Landesgesetze in den Unionsrat. Die zweite Kammer vertritt nicht nur die Interessen der Gliedstaaten, sondern ist von den Verfassungsvätern auch als Kontrollorgan im Gesetzgebungsprozess konzipiert worden.

Der Unionsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, deren Einhalt ein Präsident und ein Stellvertreter überwachen. Bestrebungen insbesondere bürgerlicher Politiker, den Unionsrat mit dem Unionsparlament zu fusionieren, blieben erfolglos.

Das Unionsgericht

Siehe auch: Unionsgericht.

Das Unionsgericht besteht aus dem Obersten Unionsgericht, dem Strafgericht, dem Verwaltungsgericht und dem Zivilgericht, wobei die drei letztgenannten jeweils die erste Instanz bilden. Das Oberste Unionsgericht ist neben seiner Funktion als zweiter Instanz für Normenkontrollen, Parteienverbote und Entscheidungen über die Verfassungsmäßigkeit von Unionsgesetzen zuständig.

Am Unionsgericht arbeiten vier Unionsrichter, die vom Unionsparlament und vom Unionsrat gewählt werden. Die Richter amtieren für zwölf Monate und können im Fall schwerwiegender Verfehlungen nur mit Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern ihres Amtes enthoben werden. Sie wählen aus ihren Reihen einen Gerichtspräsidenten und losen die zu bearbeitenden Fälle untereinander aus. Derzeitiger Gerichtspräsident ist Jakob Israkaiser.

Das Unionsgericht ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen, insbesondere wegen der langen Verfahrensdauern. Ein allgemein unterstütztes Reformkonzept gibt es bisher nicht.

Innenpolitik

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Parteienlandschaft

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Außenpolitik

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Wirtschaft

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Weblinks

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