Graphein Foundation
Chairman des ExCom | Jaap van de Lente (seit Januar 2007) |
Gründung | 09. Februar 2005 |
Auf der Karte verzeichnete Staaten | 28 |
Hauptsitz | Aldenroth (Albernia) |
Forum | graphein.sethos.org |
Die Graphein Foundation ist eine im Februar 2005 gegründete Stiftung nach albernischem Recht mit Sitz in Aldenroth. Sie ist neben der OIK die größte Kartenorganisation der deutschsprachigen Micronations. Die Kartenplätze werden nach dem kulturellen Profil der Nationen vergeben.
Die Foundation wurde 2006 mit dem Lao-Tse-Preis im Bereich Wissenschaft ausgezeichnet.
Geschichte
Nach mehreren Monaten Vorbereitungs- und Diskussionszeit gründeten die Regierungen der Staaten Albernia, Astor, Hollunderlande, Porth Llewelyn und Severanien die Graphein Foundation als Stiftung albernischen Rechts. Die Gründer sahen andere Ansätze der Etablierung internationaler Organisationen als gescheitert an und verständigten sich so, eine andere Organisationsform zu wählen. Damit grenzte man sich auch bewusst von anderen Kartenorganisationen wie dem BIK oder der OIK ab.
Erste Versuche, die Kartenorganisation als Unternehmen zu gründen, fanden keine Mehrheit unter den Gründerstaaten, weswegen man sich auf den Status einer rechtsfähigen Stiftung nach albernischem Recht einigte. Als Ziel der Graphein Foundation wurde die Erstellung und Verwaltung einer internationalen Karte nach Kriterien kultureller Stimmigkeit und Maßstabstreue festgelegt.
Dokumente der Graphein Foundation
Neben den Bylaws gib es für die Graphein Foundation mehrere wichtige Dokumente, die die Arbeitsweise der Organe und die Abläufe innerhalb der Stiftung festlegen.
- Die Bylaws of the Graphein Foundation: Die Bylaws sind das konstituierende Dokument der GF. In ihr sind Stiftungszweck, Organe und die Vergabe der Kuratoriumsmandate geregelt. Sie wurden in ihrem über 2-jährigen Bestehen nur einmal geändert. Im Dezember 2005 wurde der Umgang mit den persönlichen Mandaten im Kuratorium neu geregelt. Bislang waren diese vererbbar, nun wird ein Nachfolger durch das Kuratorium gewählt.
- Die Geschäftsordnung des Kuratoriums: Die GO des Kuratoriums regelt den internen Arbeitsablauf bei Sitzungen des Kuratoriums. Die enthält sowohl eine Antrags- als auch Abstimmungsordnung. Seit Juli 2006 werden die Sitzungen des Kuratoriums zu Eintraguns- oder Reservierungsanträgen protokolliert und veröffentlicht.
- Die Richtlinie über das Executive Committee: Während die Aufgaben und Zusammensetzung des Executive Committee in den Bylaws nur sehr rudimentär festgelegt wird, legt die Richtlinie über das ExCom dieses im Detail fest. Auch die Wahl der Mitglieder ist hier geregelt.
- Die Richtlinie für Reservierungen und Neueintragungen: Die Richtlinie für Reservierungen und Neueintragungen ist das entscheidende Dokument für alle antragsstellenden Staaten. In der Richlinie, die von den Dokumenten der Foundation am häufigsten geändert wird, werden alle Details zur Antragsstellung geregelt. So ist eine Reservierung vor der Eintragung eines beanspruchten Gebietes inzwischen obligatorisch. Während der Reservierungsphase wird der Staat ständig beobachtet und zur späteren Entscheidungsfindung bewertet. Inzwischen ist es für antragstellende Staaten außerdem verpflichtend, angrenzende Staaten über ihren Antrag zu informieren, um diesen die Möglichkeit einer Stellungnahme gegenüber der Foundation einzuräumen.
Organe
Die Graphein Foundation besteht aus zwei Organen, dem "legislativen" Kuratorium und dem Exekutivkommitee, das leitende Organ der Stiftung. Die Mitglieder aller Organe arbeiten unentgeltlich für den Stiftungszweck.
Kuratorium
Das Kuratorium ist das entscheidungstragende Organ der Stiftung. Neben der Wahl der Mitglieder des ExCom entscheidet das Kuratorium vor allem über alle Anträge auf Reservierung oder Eintragung auf die Karte, sowie über Änderungen in der Struktur der Foundation oder an der Karte.
Zusammensetzung des Kuratoriums
Das Kuratorium besteht aus 15 Mandaten von denen 5 persönlich besetzt sind und 10 von den Regierungen besetzt sind, die die Stiftung ins Leben gerufen haben, Albernia, Astor, Hollunderlande, Porth Llewelyn und Severanien. Die persönlichen Mandate wurden an Privatpersonen vergeben, die sich um die Stiftung verdient gemacht haben. Von den usrsprünglichen Mandatsträgern sind nur noch Kenneth B. Gavilan und Jack Lennox im Kuratorium vertreten. Eljahu Puts verstarb und vererbte das Mandat an Leonard van Aaken, der es nach seinem Tod Gerhard Meis vermachte (die Vererbbarkeit von Mandaten ist inzwischen aufgehoben). Das Mandat von Djordje Vjestica ist seit dem August 2005 für inaktiv erklärt worden. Gemäß Neuregelungen der Bylaws wird es im Sommer 2007 neu besetzt werden können. Gwen Hayes ist im Januar 2007 von ihrem Mandat zurückgetreten. Als ihre Nachfolgerin wurde Linda Dahlia durch das Kuratorium gewählt.
Aktuelle Zusammensetzung
Sitz der Foundation in Aldenroth |
- Persönliche Mandate (Lebenslange Mitglieder):
- Djordje Vjestica (Severanien, Mandat wurde für inaktiv erklärt)
- Gerhard Meis (Nedersassonien)
- Jack Lennox (Albernia)
- Kenneth B. Gavilan (Porth Llewelyn)
- Linda Dahlia (Demokratische Union)
- Mandate der Gründungsstaaten:
- Albernia: Andrew Hammersmith & Jonathan Mayweather
- Astor: Andrew Madison & Tyler Evans
- Hollunderlande: Maik van Stanliss & Piet van Hasseldijk
- Porth Llewelyn: Shane Fadwyn & William Green
- Severanien: Dana Pavlovic & Radivoj Jevremovic
Exekutivkommittee
Das Exekutivkommittee (ExCom) leitet die Foundation. Es leitet die Sitzungen des Kuratoriums und repräsentiert die Stiftung nach außen. Mit Stellungnahmen und Abstimmungsempfehlungen helfen sie dem Kuratorium bei der Entscheidungsfindung. So gelangt jeder Antrag eines Staates zunächst ins ExCom, wo eine Stellungnahme erarbeitet wird. Auch die stetige Kontrolle von Gebieten in der Reservierungsphase obliegt dem ExCom. Das ExCom besteht aus 5 Mitgliedern, die durch das Kuratorium auf unbestimmte Zeit gewählt werden:
Chairman des ExCom (Jaap van de Lente)
Jaap van de Lente |
Der Vorsitzende des Exekutivkommittees (Chairman) sorgt für die ordnungsgemäße Arbeit aller Organe und Mitarbeiter der Foundation. Er verkündet die getroffenen Ergebnisse und vertritt die Foundation nach außen. Er übt außerdem das Hausrecht aus und übernimmt alle weiteren, nicht festgelegten Aufgaben.
- Bisherige Chairmen des ExCom:
- Februar 2005 - Mai 2005: Jack Lennox
- Mai 2005 - Mai 2006: Kenneth B. Gavilan
- Juni 2006 - Januar 2007: Linda Dahlia
- seit Januar 2007: Jaap van de Lente
Vice-Chairman des ExCom (Piet van Hasseldijk)
Piet van Hasseldijk |
Neben der Vertretung des Chairman in dessen Abwesenheit übt der Vize-Vorsitzende des ExCom keine eigenständigen Aufgaben aus. Er ist der wichtigste Berater des Chairman und wird auf dessen alleinigen Vorschlag durch das Kuratorium gewählt. Er arbeitet außerdem an den gemeinschaftlichen Aufgaben des ExCom mit.
- Bisherige Vice-Chairmen des ExCom:
- Februar 2005 - Juli 2005: Gwen Hayes
- Juli 2005 - März 2006: Elijahu Puts
- März 2006 - Juni 2006: Linda Dahlia
- Juni 2006 - Januar 2007: Jaap van de Lente
- seit Januar 2007: Piet van Hasseldijk
Cartographer (Jack Lennox)
Jack Lennox |
Der Kartograph führt die Karte der Graphein Foundation und ist für alle Belange, welche die Karte betreffen, zuständig. Insbesondere sind dies Aktualisierungen und Änderungen, Vorschläge von Kartenplätzen sowie Änderungen an Kartenplätzen. Die Position des Kartographen gilt innerhalb der GF als Problemfall, da Amtsträger immer wieder inaktiv wurden und die Karte oft für lange Zeit nicht aktualisiert werden konnte.
Für die Karte der Foundation wird die sog. Robinson-Projektion verwendet.
- Bisherige Cartographer:
- Februar 2005 - August 2005: Djordje Vjestica
- Oktober 2005 - April 2006: Jack Lennox
- April 2006 - Juli 2006: Isabela de Vidiquera
- seit Juli 2006: Jack Lennox
Gutachter (z.Z. vakant)
Die beiden Gutachter haben die am wenigsten konkrete Aufgabe innerhalb des ExCom. Sie überprüfen die bei der Foundation eingegangenen Anträge, beurteilen dies und wirken so entscheidend an der Bildung einer Stellungnahme des ExCom mit. Sie geben außerdem alle 4 Wochen eine Stellungnahme über die Entwicklung von reservierten Staaten ab. Das Amt der Gutachter wurde im Dezember 2005 neu geschaffen.
- Bisherige Gutachter:
- Dezember 2005 - Mai 2006: Edward Duke
- Dezember 2005 - Juni 2006: Jaap van de Lente
- Mai 2006 - Juli 2006: Madonna Ritchie
- Juni 2006 - Januar 2007: Piet van Hasseldijk
- August 2006 - Februar 2007: Maik van Stanliss
- seit Februar 2007 sind beide Mandate vorübergehend vakant
Vorteile und Kritik
In der Diskussion um die GF gibt viele Argumente für und wider diese. Ein für die Simulationstiefe nicht unbedeutender Vorteil ist der festgelegte Maßstab, der sowohl die Rekonstruktion historischer Vorgänge vereinfacht als auch z.B. Flugzeiten ermöglicht. Desweiteren sind die Staaten nach kulturellem Profil angelegt, was theoretisch eine Logik in der historischen Entwicklung ermöglicht.
Größter Kritikpunkt an der GF ist die undemokratische Führungsstruktur, bei der die Entscheidungsgewalt allein durch die Gründungs"väter" beruht. Zudem wird auch der Fakt, dass Bewerberstaaten abgelehnt werden können kritisiert, was andere hingegen als positiv sehen, da somit Ferien- und Spaßstaaten draußen gehalten werden würden.
Die als kritisch betrachtete ungenaue Einteilung der Kulturkreisvorgaben eröffnet der Graphein Foundation jedoch die Möglichkeit geringe Ungenauigkeiten zuzulassen, solange sie im Rahmen des tolerierbaren sind.
Dennoch hat der anfängliche Streit ob des Sinnes und des Wunsches nach Zugehörigkeit auf der GF-Karte interµnational großen Streit ausgelöst und z.B. Ratelon in eine Krise gestürzt. Monate später hat sich die Aufregung jedoch wieder gelegt.
Im ratelonischen Unionsland Freistein war die Stiftung zeitweilig als verfassungsfeindliche Vereinigung verboten. Zur Begründung führte die Staatsregierung an, die Änderung der Weltstruktur beeinträchtige den Geltungsbereich des Freistaats und damit die Verfassungsordnung; außerdem sei die Behauptung, man könne die natürliche Weltstruktur ändern, eine Gefährdung der Volksgesundheit. Mitlerweile hat Freistein selbst einen Antrag auf Reservierung gestellt.