Präsident der Föderation
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Amtssitz | Hofburg, Turan | ||
Amtsbezeichnung | Präsident der Föderation | ||
Amtsinhaber | Diktatus Marius | ||
Wahl | alle 6 Monate | ||
letzte Wahl | 28. Mai 2006 | ||
Webseite | praesident.turanien.de | ||
Die Hofburg in Turan |
Politische Entwicklung
Der Präsident der Föderation wurde als Institution durch die Föderationsverfassung geschaffen, welche am 28. Oktober 2002 in Kraft trat. Seine Amtsperiode dauerte ursprünglich ein Jahr, wurde jedoch im Sommer 2003 durch Verfassungsänderung auf sechs Monate verkürzt.
Bisherige Amtsinhaber
- Sigurd Thorwald (NVP): 28.10.02-12.10.04
- Robin Schwarz (FBP/parteilos): 12.10.04-10.04.05
- Kristofer Pitz (DPT): 10.-20.04.05
- Diktatus Marius (NVP): 16.05.2005-28.11.2007
- Attila Saxburger (NVP): seit 28.11.2007
Wahlergebnisse
- 1. Präsidentschaftswahl, 28.09.-05.10.2003: Sigurd Thorwald 100,0%
- 2. Präsidentschaftswahl, 05.-11.04.2004: Sigurd Thorwald 62,5%, Kristofer Pitz 37,5%
- 3. Präsidentschaftswahl, 04.-10.10.2004: Robin Schwarz 78,57%
- 4. Präsidentschaftswahl, 04.-10.04.2005: Kristofer Pitz 72,2%
- 5. Präsidentschaftswahl, 09.-15.05.2005: Diktatus Marius 68,75%, Novenius Titus 31,25%
Das Amt
Der Präsident der Föderation ist das Staatsoberhaupt der Föderation Turanischer Republiken und der Oberste Befehlshaber der Föderationsarmee. Er wird von allen wahlberechtigten Bürgern, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, für die Dauer von sechs Monaten gewählt. Um die politische Stabilität nicht zu gefährden, ist eine Wiederwahl unbegrenzt möglich.
Aufgaben
Die Aufgaben des Präsidenten sind neben der Repräsentation nach außen und innen - unsere Verfassung nennt ihn "Symbol der nationalen Einheit" - die Ernennung des Ministerpräsidenten und auf dessen Vorschlag der Föderationsminister. Ferner gesteht ihm die Föderationsverfassung die Ernennung der Föderationsbeamten und der Offiziere der Streitkräfte zu sowie die Auflösung des Föderationsrates und die Verkündung des Ausnahmezustandes. Gesetzlich ist der Präsident darüber hinaus ermächtigt, Orden und Ehrenzeichen der Föderation zu stiften und zu verleihen.