Municipio
Municipio ist der Begriff für die geographische Einteilung von Bezirken innerhalb des Landes Cuello. Municipios sind Teilbereiche innerhalb eines Estados. Die weitere Kleineinteilung von Municipios erfolgt durch Comarcas.
Ribera Solis Municipios |
Die Municipios von Cuello
Folgende Tabellen stellen an erster Stelle den Namen des Municipios und an zweiter Stelle den Namen der dazugehörigen Verwaltungshauptstadt dar.
Coxatl
Sierra Norte und seine Municipios |
Fondo Sur
Ribera Sol
Sierra Norte
Fondo Sur und seine Municipios |
|
Besonderheiten
Municipios zeichnen sich durch die meist geographische Trennung, bezogen auf diverse Anhaltspunkte wie Straßen, Flüsse, Berge oder Gräben aus. Manche Municipios, wenngleich sie in den Einflussbereich mehrerer oder eines einzigen Stammes fallen, können auch unter der politischen Führung eines Stammesoberhauptes stehen, dessen Stammgebiet sich nicht dort befindet. Zum Beispiel befindet sich Altiplano, das Municipio vollständig im Gebiet der Loco Alindar, während das Oberhaupt in der Verwaltungshauptstadt Aquetexl dem Stamm der Baile Cerebro Danos angehört.
Coxatl und seine Municipios |
Niemandsland - la tierra de nadie
Das la tierra de nadie oder frei übersetzt auch "Niemandsland" beträgt eine Fläche von 4948,96km² und damit einen Anteil am cuellonischen Boden von 0,347%. Diese Fläche entstand als Differenz zur Gesamtvermessung des Landes mit der Gesamtfläche aller Municipios. Theoretisch gehört dieses Gebiet keiner politischen Ordnung, teilt sich aber letztendlich doch auf die Stämme auf. Je nach Position des Niemandslandes kann es sich bei der Fläche um folgende geographische und politische Besonderheiten handeln:
- Gebiete die nicht ausgemessen und politisch nicht zugeteilt wurden
- Niemandsland in Grenzregionen innerhalb des Landes zwischen den Estados und Municipios
- Gebirge und unbegehbare Gebiete, die derart verwinkelt oder unterhöhlt sind, dass sich keine politisch korrekte Einteilung ergibt
- Schilf- und Mangrovengebiete die Aufgrund ihrer Überwucherung nur annehmbar festen Landesgrund besitzen