Bundesrat (Dreibürgen)
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Sitz | Reichstal, Dreibürgen | |
Vorsitzender Kaiser |
Friedrich Alexander I. | |
stellv. Vorsitzender Reichsprotektor |
Giovanni di Lamberti | |
Mitglieder | 62 | |
Website | [1] |
Der Bundesrat ist die Ländervertretung des Kaiserreiches Dreibürgen und die Zweite Kammer des Parlaments. Mitglieder sind die jeweiligen Landesfürsten sowie eine Delegation aus den Reichsländern, entsprechen der jeweiligen Anzahl Sitze.
Aufgaben
Provisorische Auflistung:
(1) Jedes Mitglied ist befugt, Vorschläge zu machen und in Vortrag zu bringen, und der Vorsitzende ist verpflichtet, dieselben der Beratung zu übergeben.
(2) Der Bundesrat entscheidet mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
(3) Wenn im Bundesrate eine Meinungsverschiedenheit stattfindet, so entscheidet die Mehrheit der Stimmen des Bundesrats.
(4) Dem Bundesrate werden die zu seinen Arbeiten nötigen Beamten zur Verfügung gestellt.
(5) Jedes Mitglied des Bundesrates hat das Recht, in Reichstage zu erscheinen und muß daselbst auf Verlangen jederzeit gehört werden.
(6) Niemand kann gleichzeitig Mitglied des Bundesrates und des Reichstages sein.
(7) Ein jedes Reichsland kann nur geschlossen abstimmen.
(8) Der Bundesrat beschließt über Mängel, welche bei der Ausführung der Verfassung, der Reichsgesetze oder der zu ihrer Ausführung getroffenen Vorschriften oder Einrichtungen hervortreten.
(9) Hat der Bundesrat Mängel festgestellt, so kann er den zuständigen Behörden oder Körperschaften Anweisung erteilen, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Leisten jene der Anweisung keine Folge, so kann der Bundesrat anstelle derselben die erforderlichen Maßnahmen treffen und die verantwortlichen Beamten in Anklagezustand versetzen.
Mitglieder
Sitzverteilung |
Hohenburg-Lohe: 14 Stimmen
Werthen: 14 Stimmen
Haxagon: 14 Stimmen
Augustental: 12 Stimmen
Vanezia: 8 Stimmen