Volksversammlung (Fuchsen)
Die Volkversammlung |
Die Volksversammlung (bis August 2008 Landtag) Fuchsens ist das verfassungsmäßige Organ der Legislative. Die Volksversammlung hat ihren Sitz in der Hauptstadt Klapsmühltal.
Mitgliedschaft
Jeder, der in die Wählerevidenz eingetragen ist, ist Mitglied und hat das Antrags-, Rede- und Stimmrecht. Einzig der Hofkanzler ist aufgrund seines Amtes immer in der Volksversammlung antragsberechtigt.
Rederecht
Darüberhinaus kann weiteren Personen das Rederecht in der Volksversammlung entweder beschränkt auf einzelne Aussprachen oder allgemein verliehen werden. Auf Antrag eines Mitglieds eröffnet der Präsident eine Aussprache über die Erteilung des Rederechts und läßt anschließend über das Rederecht abstimmen. Die Erteilung des Rederechts führt nicht zur Mitgliedschaft in der Volksversammlung und damit auch nicht zur Antrags- und Stimmberechtigung. Dies hat der Staatsgerichtshof entschieden.
Gebäude
Als Klapsmühltal zur Hauptstadt des Freistaat Fuchsen erklärt wurde, errichtete man ein neues Gebäude mit dem Aussehen eines antiken Gebäudes nach den Plänen des Architekten Gerd Beude. Trotz des antiken Aussehens enthält das Gebäude eine sehr moderne Innenausstattung. Der Landtag steht zentral gelegen in der Nähe des Hauptbahnhofes und wurde auf einer leerstehenden Grünfläche errichtet. Vor der Volksversammlung existiert eine große Rasenfläche, auf der man sich im Sommer zum Fußballspielen oder zum Ausruhen trifft.
Es ist möglich, die Volksversammlung von Montag bis Freitag von 10—18 Uhr kostenlos zu besuchen, um einer Sitzung von der Publikumstribüne beizuwohnen.
Präsident der Volksversammlung
Wahl
Der Präsident der Volksversammlung wird von den Mitgliedern der Volksversammlung aus ihrer Mitte gewählt. Eine Amtszeit dauert vier Monate. Vor der Wahl des Präsidenten der Volksversammlung wird die Wählerevidenz neu erstellt und damit praktisch auch die Volksversammlung neu zusammengesetzt.
Aufgaben
Die Aufgaben des Präsidenten sind äußerst vielfältig.
- Er leitet die Sitzungen und Abstimmungen der Volksversammlung (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
- Er übt das Hausrecht in den Räumen der Volksversammlung aus. (Art. 11 Abs. 2 Verfassung)
- Er ist Vertreter des Hofkanzlers bei dessen Abwesenheit bis zu 14 Tagen. (Art. 11 Abs. 3 Verfassung)
- Er bestimmt den Wahlleiter und leitet die Wahl im Notfall selber (§ 4 Abs. 2 WahlG). Er ist Dienstvorgesetzter des Wahlleiters (§ 5 Abs. 6 Besoldungsgesetz).
- Er verleiht den Fuchsischen Verdienstorden und ist berechtigt Kandidaten zu nominieren (Art. 3 AuszeichnungsG)
- Er ist als einziger berechtigt beim Staatsgerichtshof die Feststellung der Inaktivität des Hoffinanzraths zu beantragen (§ 3 Abs. 4 Staatsfinanzhofgesetz)
- Er ist verpflichtet die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs in Normenkontrollangelegenheiten zu verkünden, soweit hierdurch Gesetze ganz oder teilweise aufgehoben werden (§ 8 Abs. 8 Gerichtsordnung)
Bisherige Präsidenten
lfd. Nr. | Zeitspanne | Name | Foto |
---|---|---|---|
Präsident der Volksversammlung | |||
10 | seit 14.10.2011h | Dr. Bo Frost | |
9 | 12.06.2011g - 14.10.2011 | Alexander Müller | |
- | 21.05.2011f - 12.06.2011 (kommissarisch) | ||
8 | 17.02.2011e - 21.05.2011 | Dr. Joachim Wagner | |
7 | 10.11.2010d - 17.02.2011 | Manfred Hilgenbecker | | |
- | 18.10.2010 - 10.11.2010 (kommissarisch) |
Alexander Müllerc | |
- | 10.10.2010 - 18.10.2010 | Kai Pirinhab | |
6 | 30.05.2010 - 10.10.2010 | Alexander Müller | |
5 | 01.03.2010 - 30.05.2010 | Hendrik Wegland | |
29.11.2009 - 01.03.2010 | |||
27.07.2009 - 29.11.2009 | |||
4 | 29.01.2009 - 27.07.2009 | Alexander Müller | |
Landtagspräsident | |||
3 | 01.11.2008 - 29.01.2009a | Hendrik Wegland | |
14.06.2008 - 01.11.2008 | |||
07.02.2008 - 14.06.2008 | |||
08.10.2007 - 07.02.2008 | |||
22.05.2007 - 08.10.2007 | |||
14.01.2007 - 22.05.2007 | |||
Landtagsvorsitzender | |||
2 | 30.08.2006 - 14.01.2007 | Frederic Elskamp | |
17.10.2005 - 30.08.2006 | |||
1 | 09.01.2005 - 17.10.2005 | Oliver Twist |