Werthen

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Königreich Werthen
Flagge des Königreiches Werthen Wappen des Königreiches Werthen
Flagge Wappen
Amtssprache
Regionale Sprachen
Dreibürgisch
Niederdreibürgisch
Hauptstadt Greifenburg
Größte Stadt Kattowitz (3,3 Mio. Einwohner)
Staatsform Reichsland
 Teilsouveräner Gliedstaat
Staatsoberhaupt
 König
Karl-Josef I.
 seit dem 12. Juni 2017
Regierungsoberhaupt
 Ministerpräsident
Sophia Schramm
 seit dem 28. Februar 2016
Fläche 293.431,2 km²
Bevölkerung
 Bevölkerungsdichte
61,2 Mio.
 209 Einwohner/km²
Währung Dreibürgischer Reichstaler
Landeshymne Die Wacht an der Rhone
Landesforum Forum

Das Königreich Werthen ist einer der Teilstaaten des Kaiserreichs Dreibürgen.


Politisches System

Das Königreich Werthen ist eine konstitutionelle Monarchie. Seine Hauptstadt ist Greifenburg. Das Staatsoberhaupt ist König Karl-Josef I. Die königliche Regierung führt der Ministerpräsident. Dieses Amt bekleidet aktuell Gretchen zu Schaumbad-Nippel. Das der Landtag ist das legislative Organ. Dem Landtag gehören frei gewählte Abgeordnete an. Werthen gilt als liberale Hochburg, insbesondere als Hochburg der Nationalliberalen.

Der König

Siehe auch König (Werthen)

Der König ist das Landesoberhaupt von Werthen. Er vertritt das Land im Bundesrat. Zu seinen Aufgaben gehört die Ernennung und Entlassung des Ministerpräsidenten und der Landesminister, sowie der Erlass von Verordnungen. Zugleich übernimmt der im Rahmen der Landesverwaltung die Oberaufsicht über die Regierungsbezirke, Landkreise, kreisfreien Städte und Kommunen im Königreich.

Als überparteiliche Instanz organisiert der König oder sein von ihm ernannter Vertreter die Wahlen zum Landtag des Königreichs. Der König eröffnet und schließt den Landtag und bestimmt über dessen Einberufung im Rahmen der Gesetze. Er kann gegen ein Gesetz des Landtages ein Veto einlegen, dass nicht vom Landtag überstimmt werden kann. Zugleich fertigt er die erlassenen Gesetze aus.

Neben seinen staatsrechtlichen Aufgaben ist der König ebenso für die Erhebung von Personen in den Adelsstand und das Zuerkennen und Verleihen sämtlicher Auszeichnungen des Königreiches Werthen zuständig.

Die Landesregierung

Die Landesregierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern. Innerhalb der Landesregierung gilt das Ressortprinzip, nachdem jeder Minister für die Ausübung seiner Aufgaben im Rahmen der Gesetze weitgehend freie Hand hat.

Der Ministerpräsident ist der Regierungschef des Landes und schlägt dem König die Ernennung und Entlassung der Minister vor. Er wird vom Landtag zu beginn jeder Legislaturperiode gewählt und ist diesem verantwortlich. Bis 2008 war das Amt als "Kanzler" bekannt. Neben seiner Aufgabe als Regierungschef ist der Ministerpräsident ebenso Vorsitzender des Landtages.

Der Landtag

Der Landtag wird alle zwölf Wochen von den Bürgern des Königreichs in allgemeiner, freier und gleicher Wahl gewählt. Ihm gehören zumindest 100 Abgeordnete an. Der Landtag erlässt Gesetze und wählt den Ministerpräsidenten. Seine Mitglieder sollen Vertreter des gesamten Volkes sein und üben ihr Mandat unabhängig von äußerem Zwang aus.

Sitzverteilungen Werthener Landtag
Landtag Sitze Patriotische Liste Liberale Liste Nationale Liste WWA NLP KA DNP LL USPD VF MA/BdK CNLW PV SIMP MWV LBF JW FW PL AW SDPD DRP NOVA GPD DRB FL WLB LD DPfG


I. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
II. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
III. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
IV. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
V. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
VI. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
VII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
VIII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
IX. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
X. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XI. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XIII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XIV. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XV. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XVI. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XVII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XVIII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XIX. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XX. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXI. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXIII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXIV. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXV. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXVI. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXVII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXVIII. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
XXIX. Landtag - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Geschichte

Hauptartikel Geschichte des Königreichs Werthen

Demographie

Bevölkerung

Die Bevölkerung des Königreichs Werthen beträgt 61,3 Mio. Einwohner. Etwa 60% der Bevölkerung leben in Städten, der Rest auf dem Land. Größte Städte sind Kattowitz mit 3,3 Mio. Einwohnern Greifenburg mit 2,8 Mio. Einwohnern und Hewelstedt mit 1,5 Mio. Einwohnern. Über 90% der Einwohner sprechen Dreibürgisch als Muttersprache.

Religion

Der Großteil der Bevölkerung ist katholischen Glaubens, wie auch das Werthener Königshaus. Bei der letzten Volkszählung gaben 65% der Werthener Bevölkerung an dem katholischen Glauben anzugehören, 28% gaben an einer protestantischen Kirche zugehörig zu sein und 7% gaben an einer anderen Konfession anzugehören oder konfessionslos zu sein. Angehörige der protestantischen Kirchen stellen ausgerechnet im Kernland des Königreiches, dem Großherzugtum Werthen, wie auch im Fürstentum Lehbeck die Mehrheit der Bevölkerung und sind besonders geschützt ("Großherzöglicher Rhone-Schwur"). Die protestantischen Gläubigen sind vor allem in der Evangelischen Kirche Dreibürgens organisiert, die bemerkenswerter Weise in verschiedene unabhängige Landeskirchen (darunter die Evangelische Landeskirche im Großherzugtum Werthen, Evangelische Landeskirche von Lehbeck). Die katholische Kirche ist in der Kirchenprovinz Werthen mit dem Erzbistum Greifenburg vertreten; bedeutendster Bischofssitz ist jedoch sicherlich Kattowitz mit dem weltberühmten Dom.

Militär

Das Königreich Werthen hat eine Jahrhunderte alte Militärtradition und wird deshalb auch scherzhaft Exerzierplatz der Nation genannt. Fast alle wichtige Feldherren Dreibürgens stammen aus Werthen. Die Reichsverfassung sieht außerdem vor, dass der König von Werthen sein Amt in der Personalunion mit dem des Reichsmarschalls führt, d. h. dass der König von Werthen der Entscheidungsträger und Weisungsbefugter aller sicherheitsrelevanten Fragen im Reiche ist.

Kommunale Gliederung

Karte der Landkreise

Werthen untergliedert sich in 18 Regierungsbezirke, denen insgesamt 159 Landkreise und 21 kreisfreie Städte zugeordnet sind. Die Organisation der kommunalen Ebene werden im Kommunalgesetz des Königreichs geregelt. Alle Städte mit über 200.000 Einwohnern bilden kreisfreie Städte. Kreisfreie Städte und Kommunen wählen ihre (Ober)bürgermeister und Stadträte selber, den Landkreisen stehen, vom Innenministerium ernannte, Beamte vor, während die Kreistage von den Bewohnern der Kreise gewählt werden. Die Direktoren der Regierungsbezirke werden ebenfalls vom Innenministerium ernannt. Sie haben die Aufgabe die Kommunen und Landkreise zu überwachen und ihre Finanzen zu prüfen. Laut Verfassung des Königreiches steht dem König die oberste Kommunalaufsicht zu.

Historische Gliederung

Neben den modernen Verwaltungsgliederungen gibt es ebenfalls historische Untergliederungen, die für zeremonielle Zwecke eine Rolle spielen und Landstände des Adels besitzen, die über die Traditionen wachen. Solche Untergliederungen sind das das Großherzogtum Werthen, das Herzogtum Cassau, das Herzogtum Garnhar, die Markgrafschaft der Niederen Lande, die Freigrafschaft des Nederen Landes sowie das Fürstentum Lehbeck. Andere Besitzungen der werthener Krone waren ebenfalls eigenständige Untergliederungen, ehe sie anderen zugeschlagen wurden.

Regierungsbezirke

Die 18 Regierungsbezirke haben zwischen zwei und sechs Millionen Einwohnern. Mit Ausnahme des Regierungsbezirks Greifenburg haben alle Regierungsbezirke ihren Sitz in der Stadt, deren Namen sie tragen. Dies ist, mit Ausnahme von Greifenburg, der seinen Verwaltungssitz in Karben hat und Murabrücken, auch die größte Stadt im Regierungsbezirk. Annach, Ansbach, Karben, Murabrücken und Wermersgau sind, im Gegensatz zu allen Anderen Städten mit Sitz eines Regierungsbezriks, keine kreisfreien Städte.

Name Kreisfreie Städte Landkreise Einwohner (in Tsd.)
Annach 0 11 3.080
Ansburg 0 10 2.893
Cassau 1 8 2.700
Fallersdorf 1 8 2.835
Gattdorf 1 6 2.345
Greifenburg 1 12 6.060
Hewelstedt 1 11 5.420
Kattowitz 1 9 6.139
Kroegersbach 1 9 2.760
Lehbeck 2 7 3.785
Mattinghofen 2 7 2.825
Murabrücken 1 9 3.450
Ohnau 2 8 2.485
Petersburg 2 11 4.125
Portheim 1 9 2.539
Rastdorf 3 8 3.125
Steinsfelde 1 9 2.635
Wermersgau 0 7 2.020

Wirtschaft

Der enorme Einfluss rechtsliberaler Militärs, die möglichst günstig Waffen produzieren wollten, war es auch, der gegen Ende des vorletzten Jahrhunderts die Schaffung großer Industriekomplexe ermöglicht hat. Als direkte Folge dieser Entwicklung befinden sich heute die wichtigsten Forschungsstätten und große Teile der Schwer- und Rüstungsindustrie Dreibürgens in Werthen. In den letzten Jahren schrumpfte der Schwerindustriesektor allerdings beträchtlich. Die Energieversorgung wird vor allem durch Kern- und Kohlekraftwerke sicher gestellt.

Das Königreich Werthen verfügt über vier industrielle Zentren. Das älteste und prestigeträchtigste ist das Kattowitzer Industriegebiet, dass sich unweit der Reichshauptstadt an der Rhone befindet. Hier begann sich im 16. Jahrhundert die Tuchindustrie anzusiedeln. Im 19. Jahrhundert wurde das Gebiet zwischen Altwerthburg und Gattdorf mit Kattowitz im Zentrum zum Zentrum für Massenproduktion der frühen Industrie. Heute ist es vor allem durch Schwerindustrie aber auch durch Maschinenbau geprägt und ist eines der Zentren der Waffenproduktion. Das Hewel-Industriegebiet ist ebenfalls für Schwerindustrie bekannt. Seine Steinkohlevorkommen und die Nähe zum erzreichen Atlasgebirge führten Mitte des 19. Jahrhunderts zu einem Boom in der Eisen- und Stahlindsutrie. Bis heute wird an der Hewel und im Umland Kohle gefördert und Stahl für die Rüstungsindustrie und den Schiffbau produziert. Eng mit dem Hewel-Industriegebiet verbunden ist das industrielle Zentrum um Greifenburg. In Greifenburg wird seit Beginn der Industrialisierung Stahl aus dm Hewel-Industriegebiet verarbeitet. Die in Greifenburg ansässigen Rüstungskonzerne haben zumeist Stahlwerke an der Hewel. Heute befinden sich in Greifenburg zahlreiche Unternehmen der Rüstungs- und Transportindustrie. In den letzten Jahren wird insbesondere das Industriezentrum Mattinghofen-Eger immer wichtiger. War es früher vor allem durch das Kunsthandwerk und die Feinmechanik bekannt und konnte so von den reichen Kupfer- und Goldvorkommen im südlichen Atlas profitieren ist es heute auch der Fahrzeugbau, die Kommunikationsindustrie und der Maschinenbau, die das Industriezentrum im Süden Werthens ausmachen.

Der Großteil des Seehandels, der Industrie im Königreich Werthen wird über die Häfen des Großherzogtums Hohenburg-Lohe Amalien und Godenhaven sowie den remischen Hafen Zwielau abgewickelt. Der größte Hafen des Landes, Lehbeck, hat nur eine geringe Bedeutung.

Bildung und Forschung

Vorschulische Bildung

Das Königreich Werthen hat ist unter der Regierung der Pädagogin Marisa Heidemann zum Vorreiter in der Vorschulbildung geworden. Das Gesetz zur Bildung und Betreuung von Kindern im Königreich Werthen regelt die Belange der vorschulischen Bildung. Für Kinder unter drei Jahren stehen hierbei Kinderkrippen, für Vorschulkinder ab drei Jahren Kindergärten und für Grundschulkinder Horte zur Verfügung.Darüber hinaus existiern gesetzlich geregelte und privat angebotene Tagespflegeeinrichtungen und -personen für Kinder aller Altersstufen. Das Land hat staatliche Kindergärten und -krippen eingerichtet, deren Finanzierung durch das Land übernommen wird.

Schulbildung

Das Schulwesen des Königreichs wird im Schulgesetz (SchulG) des Landes geregelt. In Werthen herrscht ein zweigliedriges Schulsystem mit später Differenzierung vor, dass einmalig für das Kaiserreich Dreibürgen ist. In Werthen werden Schüler erst nach der sechsjährigen Grundschule auf die Gymnasien und erweiterten Volksschulen verteilt. Eine Mittelschule fehlt in diesem System vollständig, wird aber dadurch kompensiert, dass die erweiterte Volksschule nach der Grundstufe, die zum klassischen Volksschulabschluss führt, eine Erweiterungsstufe folgt, die einen mittleren Abschluss anbietet. Schulbildung ist im Königreich Werthen an staatlichen Schulen kostenlos. Der Schulbesuch ist für mindestens 8 Jahre verpflichtend.

Neben dem regulären Schulwesen unterhält das Königreich Werthen ein Sonderschulsystem. Sonderschulen sind Einrichtungen die speziell auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Kinder und Jugendlicher ausgerichtet sind. Sie sollen Fähigkeiten vermitteln, die es den zu betreuenden Schülern ermöglichen einen größtmöglichen Anteil ihres Lebens selbstständig bewältigen zu können. Die Betreuung in Sonderschulen dauert 8 Jahre.

Hochschulen

Im Königreich Werthen wird das Hochschulwesen im Landeshochschulgesetz des Königreichs Werthen geregelt. Die meisten Hochschulen werden vom Land finanziert, dass auch als Träger auftritt. Das Land Werthen erhebt keine Studiengebühren und fördert nur solche Hochschulen, die ebenfalls keine Studiengebühren erhebt.


Dreibürgische Reichsländer, Kolonien und Überseegebiete

Reichstal (Reichshauptstadt)

Reichsländer: Bazen - Cranach - Geldern-Veldoril - Haxagon - Hohenburg-Lohe - Rem - Stauffen - Werthen

Reichskolonien: Ostland - Neu-Friedrichsruh - Nördliche Inseln - Friedrich-Ferdinand-Archipel (Überseegebiet)