Hollunderlande

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Koninkrijk der Hollunderlande
Königreich der Hollunderlande
Flagge der Hollunderlande Wappen der Hollunderlande
Hymne: Hollunderland, mein Vaterland

Lage der Hollunderlande in Antica.
Sprachen Hulländisch, Oostburgisch, Middelburgisch, Nedersassonisch
Hauptstadt Vereniging
Staatsform Konstitutionelle föderative Monarchie
(in Personalunion mit Pattenien)
Staatsoberhaupt
 Koningin
Aleydis
 seit 1. Januar 2024
Regierungschef
 Minister-President
Hinnerk Boßelmann
seit 1. Januar 2024
Fläche 206.833 km²
Bevölkerung
  Einwohner
  Dichte

ca. 19,6 Mio.
94,9 EW/km²
Währung Hulländischer Gulden (fl.)
Gründung 1771
Wiederherstellung
der Monarchie
27. April 2008
Beginn der
Personalunion
1. Januar 2024
Nationalfeiertag 18. August
int. Vorwahl /
int. Kennzeichen HOL
Forum URL

Überblick

Das Koninkrijk der Hollunderlande (auch: Hullande) ist ein föderatives Königreich in Antica. Es entstand 1771 durch die Vereinigung der aristokratischen Republik der Provinciën van Ijsselbergen und des Prinsdoms Oostfield. Das Königreich grenzt an Fuchsen, Schwion und Gurkistan. Nach fast 80 Jahren als Republik (1930-2008) wurden die Hollunderlande am 27. April 2008 wieder zu einem Königreich unter Koning Willem Augustus aus dem Hause Welkom-Oranje. Das Land, das etwa 19,6 Millionen Einwohner umfasst, zeichnet sich durch seine besondere kulturelle Mischung und eine föderale Struktur aus, die in den historischen Landsdelen Ijsselbergen und Oostfield wurzelt. Seit dem 1. Januar 2024 befindet sich das Königreich in einer Personalunion mit dem Keunigriek Pattenien, nachdem Königin Ahlheid II. von Pattenien als Königin Aleydis den Thron der Hollunderlande bestieg.

Geographie

Die Landschaft der Hollunderlande war historisch von zahlreichen Halbinseln und tief ins Land reichenden Buchten geprägt. Ungebändigte Flüsse und ausgedehnte Moore gehörten lange zum Landschaftsbild. Bis 1870 bestand das hulländische Festland aus dieser zergliederten Struktur. Die großflächige Erschließung des Binnenlandes durch Kanalbau zur Entwässerung der Moore begann danach. Die Küstenlinie wird kontinuierlich befestigt, und durch Lahungsbau wird bis heute Land aus dem Meer gewonnen. Die Hauptstadt und Residenz der Königin ist Vereniging. Weitere bedeutende historische Zentren sind mit den Hauptorten der Gliedstaaten Ijsselbergen und Oostfield verbunden.

Geschichte

Mittelalter

Erst zwischen 300 und 400 n. Chr. bildeten sich erste Herrschaften, in denen sich Herrscher über mehrere Stämme etablierten. Um 500 existierten zahlreiche kleine Königreiche und Herrschaften mit Häuptlingen, die häufig Kriege gegeneinander führten, ohne dass eine dauerhafte Vormachtstellung entstand. Reger Handel über die Flüsse und das Meer setzte ein. Um 600 n. Chr. schritt die Besiedelung des Binnenlandes voran, und die Kirche trat als Großgrundbesitzer auf. Der Missionar St. Hugbert wurde später zum Nationalheiligen. Eine große Hungersnot um 800 entvölkerte weite Teile des Binnenlandes; nur Klerksdorp konnte sich durch Vorratshaltung halten. Um das Jahr 1000 hatten sich nach zahlreichen Kriegen dominierende Herrschaften herausgebildet, darunter ein Königreich auf ijsselbergischem Gebiet (regiert von Reensentrum) und eine Grafschaft auf oostfielder Gebiet. Um 1450 versuchte der König von Ijsselbergen, die Grafschaft Oostfield zu annektieren. Am 11. Juli 1452 wurde ein ijsselbergisches Ritterheer nahe Middelburg von oostfielder Milizen in der "Goldhelmschlacht" besiegt – ein wichtiger Tag für Oostfield.

Reformation und Frühe Neuzeit

Um 1430 setzte die Reformation ein. Die Lehren des Kirchenkritikers Abel Maiboom verbreiteten sich von Oostburg rasch in Oostfield, begünstigt durch Unzufriedenheit mit der katholischen Kirche. Koning Willem III. erklärte sich 1443 für reformiert. In Ijsselbergen fand die Reformation ebenfalls Anklang, doch das Königshaus versuchte zunächst, mit katholischer Unterstützung Oostfield einzunehmen. Ein langer Glaubens- und Machtkampf begann, an dessen Ende sich auch der ijsselbergische König 1525 angesichts einer reformatorischen Mehrheit im eigenen Land als reformiert bekannte. Die Zeit um 1600 war geprägt von See- und Expeditionsfahrten. Luitpold de Nutschel eroberte Kolonien für Ijsselbergen und wurde zum Nationalhelden. Oostfield gründete die Kolonie Feldenau (erste Siedlung: Darjeeling) in Übersee.

Vor der Einigung (bis 1771)

Vor der Gründung des Königreichs bestanden die heutigen Hollunderlande aus zwei unterschiedlichen politischen Gebilden:

  • Provinciën van Ijsselbergen: Dieses Gebiet im Westen war eine aristokratische Republik. Die Macht lag bei den "Staten", einer Ständeversammlung aus Abgesandten der Städte und Landschaften. Diese setzten einen Statthalter (Stadtholder) ein, der üblicherweise aus dem Haus Moihoop-Oranje stammte. Mit der Zeit wurde dieses Amt erblich ("Erf-Stadhouder"). Als das Haus Moihoop-Oranje auch den Thron von Albernia bestieg, regierten sie Ijsselbergen bis 1771 in Personalunion als Könige von Albernia und Erbstatthalter von Ijsselbergen.
  • Prinsdom Oostfield: Das östliche Gebiet bestand ursprünglich aus zahlreichen Grafschaften, kleineren Herrschaften und Rittergütern. Um 1500 gelang es dem Haus Welkom-Oranje, diese Gebiete unter seiner Herrschaft zu einen und das Fürstentum (Prinsdom) Oostfield zu begründen.

Gründung des Königreichs und Konsolidierung (1771 - ca. 1900)

Im Jahr 1771 mussten die albernischen Moihoop-Oranjes (infolge eines verlorenen Krieges) die Herrschaft über Ijsselbergen an ihre Verwandten, die Welkom-Oranjes aus Oostfield, abtreten. Die Staaten von Ijsselbergen weigerten sich jedoch, einen Prinzen aus dem Haus Welkom-Oranje als neuen Statthalter zu akzeptieren, es sei denn, ihre traditionellen Freiheitsrechte würden umfassend garantiert. Aus diesen Verhandlungen entstand "De groot Vrijbrief", der diese Rechte festschrieb und gleichzeitig die Gründungsurkunde des Koninkrijk der Hollunderlande darstellte, welches nun Ijsselbergen und Oostfield unter der Krone der Welkom-Oranjes vereinte.

Von 1771 bis 1928 trug der Monarch der Hollunderlande in Personalunion die Titel König der Hollunderlande, Prinz von Oostfield und Erbstatthalter von Ijsselbergen. Auf die Gründung folgte eine Phase der Konsolidierung, des Ausbaus des Kolonialreiches (Höhepunkt um 1890) und der Herrschaft starker Könige (ca. 1810-1900). In dieser Zeit wurden auch die Erschließung des Binnenlandes durch Entwässerung und der Küstenschutz massiv vorangetrieben.

Krisen und Entstehung der Republik (1927-1930)

1927 gerieten viele Handelspartner in Wirtschaftskrisen, das Tulpengeschäft brach zusammen, was zu Unternehmensaufgaben führte. Im Winter 1928 kam es zu einem massiven Seehundssterben an der Küste, das mehr als drei Viertel des Bestandes vernichtete und bei Küsten- und Inselbewohnern zu Einkommensverlusten und Hungersnot führte. Im Sommer 1928 änderte das Königshaus auf Regierungsanraten das Strandrecht: Angespültes Gut gehörte nun dem Staat statt den Findern, um angeblich das Legen falscher Leuchtfeuer zu verhindern. Königliche Strandvogte sollten dies überwachen. Im Herbst 1928 kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen gegen die Strandvogte auf den Inseln; Strandvoogt Johann Wilken wurde auf Walvisoog tot aufgefunden. Die Gewalt breitete sich an der Küste aus. Angesichts einer drohenden Revolution dankte König Fraans III. ab (blieb jedoch König im loyalen Oostfield). Die Hullande wurden zur Republik; das neue Staatswesen bildete sich bis etwa 1930 heraus.

Restauration der Monarchie (2008)

Am 27. April 2008 wurden die Hollunderlande wieder ein Königreich. Koning Willem Augustus, der älteste Sohn des ehemaligen oostfieldischen Königs Piet, bestieg den Thron und stellte die Monarchie nach fast 80 Jahren Republik wieder her.

Tragödie und Thronfolge (2023-heute)

Am 27. November 2023 erschütterte eine Tragödie das Königreich: Koning Willem Augustus und seine gesamte unmittelbare Familie – Kronprinz Claus Willem, Prinz Fraans Frieso und Prinzessin Victoria Frisia Juliana – kamen bei einem Flugzeugabsturz auf dem Rückweg von einem Staatsbesuch in Albernia ums Leben. Dies stürzte die Hollunderlande in eine tiefe Staatstrauer und eröffnete eine unerwartete Nachfolgekrise. Die Regierung leitete eine Untersuchung zur Absturzursache ein.

Zunächst galt Königin Jane II. von Albernia, eine Cousine von Willem Augustus (Tochter seiner Tante Victoria), als wahrscheinliche Thronfolgerin. Doch am 12. Dezember 2023 veröffentlichten Historiker der Universität Vereiniging die Entdeckung, dass Königin Ahlheid II. von Pattenien eine engere Verwandte war: Als Enkelin des 1928 abgedankten Königs Fraans III. (Haus Welkom-Oranje) war sie eine Großcousine von Willem Augustus und stand in der Thronfolge aufgrund der älteren Linie vor Jane II.

Königin Ahlheid II., die seit 2005 das benachbarte Pattenien regiert (wo sie nach dynastischen Verbindungen zum Haus der Felven und dem Auseinanderfallen Nedersassoniens den Thron bestieg), nahm die Thronfolge an und wurde als Koningin Aleydis zur ersten weiblichen Herrscherin der Hollunderlande gekrönt (die Huldigung erfolgte im Januar 2025). Mit ihrer Thronbesteigung entstand eine Personalunion zwischen dem Koninkrijk der Hollunderlande und dem Keunigriek Pattenien.

Verwaltung und Politik

Das Koninkrijk der Hollunderlande ist eine konstitutionelle, föderative Monarchie. Es verfügt über keine kodifizierte Verfassung im klassischen Sinne, sondern basiert auf einzelnen Gesetzen mit Verfassungsrang. Dazu gehören "De groot Vrijbrief" (1771) für Grundrechte sowie die Gesetze von 2008, die das politische System nach der Restauration der Monarchie neu ordneten: das "Wet oor de Opgaven en de Organisatie van de Staten-Generaal en de Wetgeving" und das "Wet over de Koning en de koninklijke Regering". Ein starker Föderalismus gewährt den Landsdelen (wie dem Vrijstaat Ijsselbergen und dem Prinsdom Oostfield) maßgebliche Kompetenzen, während das Königreich (Rijk) vor allem Außen-, Währungs-, Sicherheitspolitik und die oberste Jurisdiktion wahrnimmt.

Der Koning

Das Staatsoberhaupt ist die Koningin, derzeit Aleydis aus dem Hause Welkom-Oranje-Felveren (Nebenlinie über Fraans III.). Ihre Person ist unverletzlich. Sie ist das Haupt des Reiches ("Hoofd van het Rijk"), vereinigt formal alle Rechte der Staatsgewalt und übt sie gemäß der Verfassung aus. Sie vertritt die Hollunderlande völkerrechtlich, ernennt Botschafter und Konsuln, ist Quelle der Gerichtsbarkeit und hat das Begnadigungs- und Strafmilderungsrecht für Urteile der Reichsgerichte. Die Königswürde ist erblich nach Erstgeburt mit männlicher Bevorzugung (Mindestalter 21; Regelungen für Regentschaft bestehen). Ihr Titel lautet "Koningin der Hollunderlande, Prinses van Oostfield en Protecteur van Feldenau". Ihre Residenz ist Vereniging. Sie verleiht Titel, Rang, Würden und Ehrenzeichen und kann Standeserhöhungen vornehmen. Als Königin von Pattenien und Königin der Hollunderlande steht sie beiden Reichen als Staatsoberhaupt vor.

Die Regierung (Regering)

Die Exekutive wird von der koninklijke Regering gebildet, angeführt vom Minister-President. Dieser wird von der Koningin ernannt, bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Er schlägt der Koningin die Minister zur Ernennung vor. Spätestens 7 Tage nach Amtsantritt verliest der Minister-President eine Regierungserklärung. Aus den Reihen des Raad van State schlägt der Minister-President der Koningin spätestens 3 Tage nach Amtsantritt seinen Stellvertreter (Vicepremier) zur Ernennung vor. Die Regierung (Minister-President und Minister) legt dem Raad van State alle vier Wochen einen Bericht über ihre Arbeit vor. Dem Minister-President kann durch Beschluss des Raad van State das Vertrauen entzogen werden, wodurch er sein Amt verliert. Die Amtszeit von Exekutivorganen endet u.a. durch Tod, Rücktritt oder Vertrauensentzug; Regelungen für Neuwahlen und geschäftsführende Amtsführung bestehen.

Die Legislative (Staten-Generaal)

Das legislative Organ sind die Staten-Generaal, bestehend aus zwei Kammern. Mitglieder sind an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen; sie genießen Immunität für ihre Meinungsäußerungen und Abstimmungen im Parlament. Die Mitgliedschaft in einer Kammer schließt die in der anderen aus.

  • Raad van State (Erste Kammer): Setzt sich zusammen aus je einem Vertreter des Vrijstaats Ijsselbergen und des Prinsdoms Oostfield (von diesen bestimmt), einem von der Koningin ernannten Vertreter des Rijkslands Feldenau, einem Vertreter der Gereformeerden Kerk (von dieser bestimmt) sowie bis zu fünf von der Koningin berufenen adligen Damen und Herren (mit ggf. vererblichen Sitzen). Diese Kammer prüft Gesetze und kann dem Minister-Presidenten das Vertrauen entziehen.
  • Kamer der Gedeputeerden (Zweite Kammer): Grundsätzlich sind alle Bürger der Hollunderlande Mitglieder (vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Regelung). Hier werden Gesetzesinitiativen (Wetmoties) eingebracht (durch Regierung, Koningin, Erste Kammer oder aus der Mitte der Kammer selbst). Beschlossene Gesetze gehen an die Erste Kammer zur Prüfung. Lehnt diese ab, muss die Zweite Kammer erneut beraten und das Ergebnis vorlegen. Lehnt die Erste Kammer die Vorlage dann erneut ab, ist diese Ablehnung "null und nichtig" (Gesetz tritt nach zweiter Lesung in Kraft). Die Zweite Kammer ratifiziert bi- und multilaterale Verträge. Die Koningin hat das Recht, die Zweite Kammer für einen festgelegten Zeitraum zu suspendieren; die Geschäfte übernimmt dann die Erste Kammer.

Die Leitung der Staten-Generaal obliegt dem Voorboden. Die Kammern geben sich eine Geschäftsordnung. Gesetze treten nach Unterzeichnung durch die Koningin und Verkündung durch den Voorboden in Kraft.

Parteien

Parteien spielten historisch keine maßgebliche Rolle in der Politik der Hollunderlande und genießen keinen besonderen rechtlichen Status; sie gelten rechtlich als Vereine.

Jurisdiktion

Die Rechtsprechung (Jurisdiktion) des Reiches obliegt gemäß dem Wet over het Hollunderlandse Gerechtshof dem Hollunderlandse Gerechtshof. Dieser gliedert sich in:

  • De Gerechtshof voor Burgerlijk Recht en Strafrecht (GBRS): Zuständig für alle Fragen des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts. Ihm steht der Opperste Rechter vor. Als Staatsanwalt in Strafprozessen fungiert der Officier van Justitie. Die Hollunderlande verfügen über kein kodifiziertes Straf- und Zivilrecht, sondern arbeiten nach dem Prinzip des albernischen "Case Law", hier Gewoonterecht genannt.
  • De Hoge Raad: Fungiert als Berufungsinstanz gegen sämtliche Beschlüsse und Urteile des GBRS sowie als höchste Instanz in verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Fragen. Seine Urteile sind endgültig und unanfechtbar. Dem Hogen Raad steht der Opperste Raadsheer vor.

Außenpolitik

Traditionell ist die Außenpolitik der Hollunderlande geprägt vom typisch-hulländischen Pragmatismus und der Politik der Nichteinmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten. Beziehungen werden vor allem unter dem Aspekt des praktischen Nutzens gepflegt, ohne sich über die inneren Verhältnisse anderer Staaten zu äußern. Einer gewissen attestierten Scheu vor multilateralen Bündnissen wird entgegengehalten, dass solchen beigetreten würde, wenn sich daraus klare Vorteile für die Hollunderlande ergäben. Regelmäßige und gute Beziehungen bestehen zum Königreich Albernia sowie zu den Vereinigten Staaten und insbesondere, durch die Personalunion vertieft, zum Königreich Pattenien.

Personalunion mit Pattenien

Seit der Thronbesteigung von Königin Aleydis (Ahlheid II. von Pattenien) Anfang 2024 sind die Königreiche der Hollunderlande und Pattenien in einer Personalunion verbunden. Dies bedeutet, dass beide Staaten völkerrechtlich souverän und unabhängig voneinander bleiben (mit eigenen Regierungen, Parlamenten, Gesetzen etc.), aber dasselbe Staatsoberhaupt teilen. Es wird diskutiert, ob diese Verbindung in Zukunft zu einer Realunion führen könnte, bei der auch staatliche Institutionen (z.B. in Außen- oder Verteidigungspolitik) zusammengeführt oder vereinheitlicht würden.

Wirtschaft

Die Wirtschaft basiert historisch auf Handel, Landwirtschaft und Seefahrt. Das Kolonialreich brachte einst Wohlstand, bis Krisen wie der Tulpenkrach 1927 zu Einbrüchen führten. Die aktuelle Wirtschaftsstruktur (WiSim) und Firmenlandschaft sind hier nicht detailliert beschrieben. Die Währung ist der Hulländische Gulden (HG). Durch die Personalunion ergeben sich potenziell engere wirtschaftliche Verflechtungen mit dem industriell geprägten Pattenien.

Kultur und Gesellschaft

Die Kultur der Hollunderlande ist geprägt von niederländischen, flämischen und ostfriesischen Einflüssen, was sich in den virtuellen Sprachen (Hulländisch, Oostburgisch, Middelburgisch) und der historischen Planung zur Verwendung des Plattdeutschen widerspiegelt. Die Gesellschaft ist durch eine lange und wechselvolle Geschichte geprägt: von Kleinkönigreichen über Reformation, Vereinigung, Kolonialzeit, Republik bis zur Wiederherstellung der Monarchie und der jüngsten Thronfolgekrise. Der Föderalismus spiegelt die historisch gewachsenen regionalen Identitäten wider, insbesondere die der Kernlande Ijsselbergen und Oostfield. Die Gereformeerde Kerk hat einen festen Platz im politischen System (Sitz im Raad van State).

Herausforderungen und Zukunftsaussichten

Eine zentrale Herausforderung und zugleich ein Merkmal der Hollunderlande bleibt die Balance zwischen der starken föderalen Struktur mit autonomen Landsdelen und der zentralen Autorität der Krone und der Rijksregering. Die ursprüngliche Intention der Mikronation, nordische Kultur darzustellen und Klischees zu hinterfragen, prägt weiterhin den Charakter des Projektes. Aktuell kommt die Gestaltung und Verwaltung der Personalunion mit Pattenien als bedeutende Aufgabe hinzu. Die Klärung der zukünftigen Beziehung zwischen den beiden Königreichen (Status quo, Realunion oder andere Modelle) stellt eine zentrale politische Herausforderung und Zukunftsaufgabe dar. Die weitere Ausgestaltung der Kultursimulation im Rahmen des Königreichs und der neuen dynastischen Verbindung bleibt eine fortlaufende Aufgabe.