Staten-Generaal

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Staten-Generaal ist die Bezeichnung für das hulländische Parlament. Das Gebäude der Staten-Generaal trägt den Namen Oll Watermann. Es wurde in den Jahren 1794-99 errichtet.

Die Staten-Generaal in der Monarchie (1771 - 1928)[Bearbeiten]

Die Staten-Generaal entwickelten sich aus den im "Groot Vrijbrief" verankerten Recht der Bevölkerung, über das Verhängen von Steuern in einem "Rat aller Staatsbürger" zu entscheiden. Dieser Rat aller Staatsbürger setzte sich aus 50 Adeligen und 50 "Gemeinen" zusammen, die von ihresgleichen mit einem imperativen Mandat versehen wurden. Die Bezeichnung Staten-Generaal wurde bereits auf diesen "Rat" verwandt. Maßgeblich für die zunehmende Vormachtstellung der Staten-Generaal war der sich im 19. Jahrhundert vollziehende Wandel von der absoluten zur konstitutionellen Monarchie. In den 1860er Jahren vollzog sich die Trennung der Staten-Generaal in Lagerhuis (Unterhaus) und Hogerhuis (Oberhaus). Die Ernennung der Mitglieder des Hogerhuis oblag bis zum Ende der Monarchie im Jahre 1928 allein dem König, die Mitglieder des Lagerhuis wurden über Ständeversammlungen gewählt. Beide Häuser galten als nahezu gleichberechtigt, das Veto des Hogerhuis war absolut.

Die Staten-Generaal in der Republiek (ab 1928)[Bearbeiten]

Nach Abschaffung der Monarchie im Jahre 1928 wurde das System von Lagerhuis und Hogerhuis einige Monate beibehalten. Mit den neuen Parlamentsgesetzen vom Dezember 1928 wurde es jedoch abgeschafft. An seine Stelle traten Landesraad und Gesprekjekamer, wobei der Landesraad über das alleinige Initiativrecht verfügt, die Gesprekjekamer nur ein suspensives Veto aussprechen kann.