Burg Weißenstein
Burg Weißenstein (auch: Schloss Weißenstein) ist eine Reichsburg und ein ehemaliger Herrensitz oberhalb der Kleinstadt Grafenweißstein im Königreich Werthen.
Architektur
Im Jahre 1251 wurde zum ersten Mal eine Burg auf dem Bergvorsprung genannt. Von der Burg sind jedoch keine Reste mehr erhalten. Heute steht an dieser Stelle, seit über 500 Jahren, das Weißensteiner Schloss. Burg Weißenstein war eine Stadtburg, bei der Ort und Burg eine gemeinsame Befestigung hatten. Heute ist nur noch die südliche Schenkelmauer zwischen Schloss und Pfarrkirche mit dem überdachten Kirchgang erhalten.
Die heutige Anlage stammt aus dem 15. Jahrhundert. Im 17. Jahrhundert wurde unter Graf Konrad die Staffelgiebel, Türme, Erker und Galerien erbaut. Bevor Graf Otto 1865 in das Schloss einzog, wurden große Umbauten vorgenommen. Der Tafelbau, ein vorspringendes, zweistöckiges Gebäude, wurde abgerissen und auf dessen Unterbau eine Terrasse angelegt. Ein achteckiger Turm zur Verteidigung des verdeckten Ganges zur Kirche hinab befindet sich in der Südostecke. In der Südwand ist das in drei Seiten des Achtecks vorspringende Chörlein der Schlosskapelle untergebracht. Der Nordflügel hat an der Nordostecke einen Erker und in der Nordwestecke einen dicken runden Turm, der den Eingang überwacht.
Geschichte
Die Vorgängerburg war zunächst Stammsitz der "Herren von Weißenstein" (herrn vom wizzen stain), die sie vermutlich erbauten und sich nach ihr benannten. Später in der Grafenstand aufgestiegen, starb das Geschlecht am Ende des 14. Jahrhunderts im Mannestamm aus. Der Herzog von Werthen, dessen jüngster Sohn die Tochter des letzten Weißensteiners geheiratet hatte, machte Erbansprüche auf die Burg und die mit ihr verbundene Herrschaft geltend. Zugleich erhob der Bischof von Mattinghofen Anprüche auf die Burg, da diese auf dem Boden seines Herrschaftsbereiches errichtet worden sei und die Weißensteiner einst seine Lehnsmänner gewesen seien. Die Auseinandersetzungen zwischen Herzog und Bischof gipfelten in der Belagerung der Burg durch bischöfliche Truppen im Jahre 1394. Schließlich verständigte man sich auf eine Teilung der Ansprüche, so dass die Burg mit dem darunter gelegenen Ort an den Herzog, die Ländereien, Wälder und Gewässer an das Bistum fielen (Weißensteiner Stiftslande). Der Werthener Herzog erhob seinen jüngsten Sohn Rudolf zum Grafen und übergab ihm die Burg. Zugleich verlieh er dem Ort unterhalb der Burg das Stadtrecht und den Namen Grafenweißstein.
Burg und Stadt dienten bis ins 19. Jahrhundert zur Versorgung nachgeborener Herzogskinder oder -witwen. Im Zuge der dreibürgischen Reichseinigung 1874 wurde die Burg als geplante Grenzbefestigung in Reichsbesitz überführt und die Werthener Großherzöge entsprechend entschädigt. Da die Anlage jedoch ihre strategische Bedeutung verloren hatte, wurde sie im ausgehenden 19. und beginnenden 20. Jahrhundert als Pfandbesitz an wechselnde Besitzer ausgegeben.