Hohe Reichskammer
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Sitz | Palais Bellevue (Hohenstauffenberg) | |
Vorsitzender | Reichserzkanzler | |
Momentaner Vorsitzender | Otto Erzherzog von Mecklenhöh' | |
Wahl | alle 3 Monate | |
letzte Wahl | 28. November 2005 |
Die Hohe Reichskammer
Die Hohe Reichskammer bildet das Oberhaus des stauffischen Parlamentes. Mitglieder der Hohen Reichskammer sind ausschließlich die Fürsten des Reiches, die bis zur Reichseinigung noch als souveräne Fürsten ihre eigenen Lande selbstständig regierten. Der Titel eines "Mitglieds der Hohen Reichskammer" ist erblich und wird nach den jeweiligen Erbgesetzen der Fürstentümer vererbt. Zwar können theoretisch auch neue Mitglieder aufgenommen werden, allerdings nur, wenn sowohl der König als auch sämtliche Fürsten dem zustimmen.
Die Hauptaufgabe der Kammer liegt darin Gesetze entweder zu ratifizieren oder abzulehnen, was den Fürsten eine sehr große Macht im Staate einräumt.
Der Hohen Reichskammer steht der Reichserzkanzler vor, der sämtliche Sitzungen leitet und Anträge einbringt. Ferner spricht er auch im Namen der Fürsten. Er wird alle 3 Monate von den Mitgliedern gewählt. Zur Zeit füllt dieses Amt der Erzherzog von Mecklenhöh', Otto I., aus.
Stimmenverteilung in der Hohen Reichskammer
Ginge man nach der Bevölkerung der einzelnen Länder müßte man due Stimmenverteilung als höchst ungerecht auffassen. Doch muß hierbei berücksichtigt werden daß ein großes Land [und das Kgr. Stauffen könnte dies weil es die Mehrheit der Einwohner beherbergt] alle anderen überstimmen kann.
- KGR. Stauffen : 36 Stimmen
- EHZ. Mecklenhöh': 20 Stimmen
- GHT. Kleven: 14 Stimmen
- HZT. Pfalzen: 12 Stimmen
- HZT. Welfland: 10 Stimmen
- FST. Cöllen-Leevenau: 8 Stimmen
- FST. Cöllen-Preßburg: 7 Stimmen
- FST. Mars-la-Tour: 5 Stimmen
- FBT. Trifels: 3 Stimmen
- FST. Aumark: 2 Stimmen
- FST. Kronstadt: 1 Stimme
- MGFT. Stauffen-Koburg: 1 Stimme
[Stauffen-Koburg und Mars-la-Tour werden vom Kg. Stauffen vertreten]
Abk.: KGR. = Königreich EHZ. = Erzherzogtum GHT. = Großherzogtum HZT. = Herzogtum FST. = Fürstentum FBT. = Fürstbistum MGFT. = Markgrafschaft