Ministerpräsident (Ozeania)

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Der ozeanische Ministerpräsident wird von den Abgeordneten des ozeanischen Parlamentes gewählt.

Das Amt ist z.B. in etwa mit dem des deutschen Bundeskanzlers vergleichbar.

Nachdem der Ministerpräsident gewählt wurde und seinen Eid abgelegt hat, ernennt er seine Minister, die mit ihm zusammen die Regierung stellen.

Folgendes sagt die ozeanische Verfassung zum Ministerpräsidenten bzw. der Regierung allgemein:

V. Die Regierung

Artikel 38 [Zusammensetzung und Wahlperiode] (1) Die Regierung besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern. Sie stellt die exekutive Gewalt dar. (2) Das Amt des Ministerpräsidenten oder eines Ministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Parlamentes. Das Amt eines Ministers endigt auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Ministerpräsidentens.

Artikel 39 [Wahl des Ministerpräsidentens] (1) Der Ministerpräsident wird vom ozeanischen Parlament ohne Aussprache aus seiner Mitte gewählt. (2) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Mitglieder des Parlamentes auf sich vereinigt. Kann bei mehr als zwei Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten keiner der kandidierenden Abgeordneten eine absolute Mehrheit auf sich vereinigen, so ist ein zweiter Wahlgang mit den beiden Kandidaten durchzuführen, welche die größten relativen Mehrheiten auf sich vereinigen konnten. (3) Der neu gewählte Ministerpräsident muss spätestens am siebten Tage nach seiner Wahl folgenden Eid ablegen: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des ozeanischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm Wenden, die Verfassung wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Der Eid kann auch mit der religiösen Beteuerung "So wahr mir Gott helfe" etc. geleistet werden.

Artikel 40 [Ernennung der Minister] (1) Der Ministerpräsident ernennt nach seiner Wahl seine Minister. Diese müssen spätestens am siebten Tage nach ihrer Ernennung folgenden Eid ablegen: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des ozeanischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm Wenden, die Verfassung wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde." Der Eid kann auch mit der religiösen Beteuerung "So wahr mir Gott helfe" etc. geleistet werden. (2) Die Ministerposten können vom Ministerpräsidenten jederzeit neu besetzt werden.

Artikel 41 [Selbständigkeit der Minister] Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt hierfür die alleinige Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung.

Artikel 42 [Stellvertreter] Der Ministerpräsident ernennt einen Minister zu seinem Stellvertreter.

Artikel 43 [Konstruktives Misstrauensvotum] Das Parlament kann dem Ministerpräsidenten nur dadurch das Misstrauen aussprechen, dass es mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen Nachfolger wählt. Ist ein Nachfolger gewählt, so gilt §40 Abs. 2 für alle Minister und der neu gewählte Ministerpräsident stellt sein Kabinett gemäß §41 zusammen.


Seit dem 28. September 2005 ist der DB-Politiker Oliver Hasenkamp Ministerpräsident der Demokratischen Inselrpeublik Ozeania in der sechsten Legislaturperiode. Sein Stellvertreter ist Andreas Himmen (GSDA).

Die ozeanischen Ministerpräsidenten der Vergangenheit in der Übersicht:

1. Legislaturperiode: Oliver Hasenkamp (DB) 2. Legislaturperiode: Silent (A!) 3. Legislaturperiode: Oliver Hasenkamp (DB) 4. Legislaturperiode: Oliver Hasenkamp (DB) 5. Legislaturperiode: Philipp Holofernes (parteilos)