Oberlandesgericht

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Das Oberlandesgericht (OLG) ist das einzige und höchste Gericht des Großherzogtums Bazen. Es spricht Recht in allen Fragen der Verfassungs-, Verwaltungs-, Straf- und Zivilgerichtsbarkeit. Es wird von einem Oberlandesrichter geleitet, dem mehrere Landesrichter unterstellt werden können. Derzeit besteht das OLG nur aus einem Oberlandesrichter, Dr. Lothar Frank.

Grundlagen

Das Oberlandesgericht ist ein Verfassungsorgan, das im Kapitel VIII der Verfassung des Großherzogtums beschrieben wird. Die Verfassung trifft insbesondere Regelungen zur Unabhängigkeit der Richter und zu deren Wahl: Für eine Amtszeit von sechs Monaten schlägt der Großherzog dem Landtag die Richter zur Wahl vor. Die vorzeitige Amtsenthebung ist nur möglich, wenn sie vom Großherzog beantragt, vom Landtag beschlossen und vom Staatsministerium bestätigt wird. Voraussetzung für das Richteramt ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften.

Weiterführende Regelungen zum OLG trifft vor allem das Rechtspflegegesetz. Es sieht eine Gliederung des Gerichtes in drei Kammern vor: die Strafkammer, die Verwaltungskammer und die Zivilkammer. In zweiter Instanz wird diese Gliederung aufgehoben. Das Rechtspflegegesetz regelt außerdem detailliert die Klageerhebung und den Ablauf eines Verfahrens. Ferner trifft es Regelungen zu Strafverfahren.