Viktoria av Parma
Viktoria av Parma | |||
Bekannt als | Viktoria I. | ||
Königin der vereinigten Nordmark
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Vorgänger | Edmund I. | ||
Nachfolger | Lars Edmund II. |
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Beachten Sie bitte den Hinweis zu Personen! |
Nach dem Plötzlichen Tode König Edmunds übernahm seine Gattin, Königin Alice, die Regentschaft. Sie soll im Testament des verstorbenen Königs damit beauftragt worden sein einen geeigneten Nachfolger zu finden. Die jüngste Tochter des Königspaares, Prinzessin Viktoria, wurde am 24. November 2010 in der vorgotischen Großkapelle zu Warudin nach ihrer Hochzeit mit Prinz Magnus von Wattenberg zur Königin Viktoria I. durch ihre Mutter, Altkönigin Alice, gekrönt. Sie war das erste weibliche Staatsoberhaupt der Nordmark. Mit der Wahl des einzig legitimen Thronanwärter Lars av Parma durch das Storting wurde Viktoria I. abgesetzt.
Prinzgemahl
Anfang des Jahres 2011 machte Königin Viktoria I. ihren Gatten und Prinzgemahl wegen ihrer Schwangerschaft zum Mitregenten und König. Schon am folgenden Tag wurde er in der vorgotischen Großkapelle zu Warudin von seinem Vater, dem Obersten Priester und Altkönig Karl dem Weisen zum König Magnus August III. gekrönt und gesalbt. Erstmals standen zwei gekrönte Häupter an der Spitze der Vereinigten Nordmark. Magnus August III. hat mit 3 Monaten die bislang kürzeste Amtzeit in der Geschichte der Nordmark. Dies liegt daran, dass er auf Hinweis des Staatsratsdirektor Johann Peterson eine umfassende Prüfung der Verfassung und der Gesetze anordnete. Ergebnis des Verfassungsskandal war die Feststellung, dass legitimer König eigentlich der einzige Sohn von König Edmund dem Beständigen, Lars av Parma, ist. Früh erkannte Magnus August III. dies und dankte noch vor der Urteilsverkündung der Sonderkommission ab um Platz für den legitimen König zu schaffen.
Magnus av Wattenberg | |||
Bekannt als | Magnus August III. | ||
Geboren | 12. Dezember 1979 in Schloss Wattenberg (Nordmark) (44 Jahre alt) | ||
Tätigkeit | Mitregent und König a.D. | ||
König der vereinigten Nordmark
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Nachfolger | Lars Edmund II. |
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Beachten Sie bitte den Hinweis zu Personen! |