Monarchie: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Konstitutionelle Monarchie ===
=== Konstitutionelle Monarchie ===


In einer '''Konstitutionellen Monarchie''' (von lat. "constitutio" = ''Verfassung'') ist der Monarch als formell einziger Träger der Staatsgewalt an die Verfassung und an die Gesetze gebunden, übt aber noch erhebliche Machtbefugnisse aus. Oft ist die Exekutive allein von ihm abhängig, während die Legislative und die Judikative durch andere, mehr oder weniger unabhängige Organe ausgeübt wird (Volksvertretung und unabhängige Gerichte).
In einer '''Konstitutionellen Monarchie''' (von lat. "constitutio" = ''Verfassung'') ist der Monarch als formell einziger Träger der Staatsgewalt an die Verfassung und an die Gesetze gebunden, übt aber noch erhebliche Machtbefugnisse aus. Oft ist die Exekutive von ihm abhängig, während die Legislative und die Judikative durch andere, mehr oder weniger unabhängige Organe ausgeübt wird (Volksvertretung und unabhängige Gerichte).


=== Parlamentarische Monarchie ===
=== Parlamentarische Monarchie ===
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* [[Zarenreich Andro]]
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* [[Barnstorvia]]
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* [[Esemény]]
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* [[Königreich Freesland]]
* [[Gran Novara]]
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* [[Istvanien]]
* [[Istvanien]]
* [[Jerusalem]]
* [[Jerusalem]]
* [[Moncao]]
* [[Moncao]]
* [[Monikberg]]
* [[Narapul]]
* [[Narapul]]
* [[Königreich der Nordmark|Nordmark]]
* [[Pahlawan]]
* [[Vereinigtes Königreich der Nordmark|Nordmark]]
* [[Nøresund]]
* [[Nøresund]]
* [[Pottyland]]
* [[Pottyland]]

Aktuelle Version vom 1. Februar 2021, 19:18 Uhr

Die Monarchie ist gemäß der klassisch-antiken Theorie (Aristoteles) die "Herrschaft des Einzelnen". Heutzutage bedarf diese Definition einer weiteren Einschränkung, da man ansonsten strenggenommen auch auf Zeit gewählte Präsidenten als Monarchen bezeichnen könnte. In der Regel leitet ein Monarch seine Stellung als Herrscher von einer besonderen Qualifikation ab (Gottesgnadentum, adelige Geburt, etc.), die seine Herrschaft zusätzlich legitimiert.

Die Monarchie ist in der modernen Theorie der Staatsformen das Gegenstück zur Republik.


Siehe auch: Liste der Staatsformen


Formen der Monarchie

In der Neuzeit haben sich folgende drei Hauptformen der Monarchie herausgebildet:

Absolute Monarchie

In der Absoluten Monarchie ist der Monarch der alleinige Träger der Staatsgewalt, er vereint Exekutive, Legislative und Judikative in seiner Person. Seine Macht wird durch niemanden kontrolliert oder beschränkt. Der Monarch regiert absolut (von lat. "absolutus" = losgelöst) und ist auch an seine eigenen Gebote und Verbote nicht gebunden.

Konstitutionelle Monarchie

In einer Konstitutionellen Monarchie (von lat. "constitutio" = Verfassung) ist der Monarch als formell einziger Träger der Staatsgewalt an die Verfassung und an die Gesetze gebunden, übt aber noch erhebliche Machtbefugnisse aus. Oft ist die Exekutive von ihm abhängig, während die Legislative und die Judikative durch andere, mehr oder weniger unabhängige Organe ausgeübt wird (Volksvertretung und unabhängige Gerichte).

Parlamentarische Monarchie

Die Parlamentarische Monarchie ist eine Sonderform der Konstitutionellen Monarchie. Auch hier ist der Monarch an Recht und Gesetz gebunden, hat aber de jure oder zumindest de facto nur noch eine repräsentative Funktion. Die Exekutive setzt sich bei dieser Regierungsform gemäß des Volkswillens zusammen (entsprechend den Mehrheitsverhältnissen in der Volksvertretung oder durch Direktwahl), der Monarch ist durch Gesetz oder Tradition verpflichtet, sie unter Umständen auch gegen seinen Willen zu akzeptieren.

Enstanden ist die Parlamentarische Monarchie im frühneuzeitlichen Albernia und trat von dort ihren Siegeszug rund um die Welt an, so dass die meisten Monarchien der µWelt heute parlamentarisch-demokratischen Charakter haben.

Arten gegenwärtiger Monarchien

Mit dem Stand 2009 gibt es

12 Kaiserreiche

18 Königreiche

1 Großherzogtum

3 Großfürstentumer

4 Fürstentumer

1 Baronie

  • Pixonien