Alpinia

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Königreich Alpinia
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Amtssprache Imperianisch, regional Barnstorvisch
Hauptstadt Rantaplan
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Staatsform Parlamentarische Monarchie
Staatsoberhaupt
 König
Clausi I. von Alpinia
 seit 20. Februar 2004
Regierungschef
 Bundeskanzler
Stephan Muzik
 seit 20. April 2008
Fläche 41.000 km²
Einwohner 23.000.000
Bevölkerungsdichte 560,98 Einwohner je km²
Währung Krone
Bruttoinlandsprodukt
 pro Kopf
 
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Gründung 11. November 2002
Unabhängigkeit
Auflösung
Nationalhymne Freue Dich, oh mein Alpinia
Nationalfeiertag
Länderkürzel ALP
Vorwahl +590
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RL-Daten

Gründung 11. November 2002
Auflösung
Simulationssprache Deutsch

Das Königreich Alpinia ist eine am 11. November 2002 durch Irish Bastard gegründete Mikronation, die bis zum 13. April 2009 existierte.

Land[Bearbeiten]

Geographie[Bearbeiten]

Alpinia ist durch seine geographisch hohe Lage geprägt und mitten im sogenannten "Feuermassiv" gelegen. Die Berge haben eine Durchschnittshöhe von ca. 1.500 Metern. Dementsprechend ist das Leben hier angepasst. Der ganzjährige Tourismus lebt im Sommer von den vielfältigen Wanderwegen, im Winter von den Skipisten. Vor allem über Brexen hat man unmittelbaren Zugriff auf die weitläufigen Skigebiete Alpinias.

Regionen[Bearbeiten]

Das Königreich Alpinia ist aufgrund seiner historischen und konstitutionellen Beschaffenheit ein Bundesstaat. Es bestehen die Kantone Auwalden, Erlberg, Lauenburg, Mithland, Rantaplan und Rietbergen.

Kirche[Bearbeiten]

In Alpinia besteht eine sehr religiös verwurzelte Kultur. Die Kirche des heiligen Bastards ist Volkskirche und gilt als hohe moralische Instanz.

Neben der gregorianischen Zeitrechnung misst man in Alpinia die bastardische Zeit, die im Jahre 1865 mit dem Tod von Walish Bastard beginnt. (Beispiel: 2005 = 134 n.B.).

Sport[Bearbeiten]

Seit 2005 besitzt Alpinia eine eigenen Fußballliga, die derzeit unter dem Namen Alpinische Fußballliga (AFL) firmiert.

Konzepte über die Ausrichtung von Sportveranstaltungen in Boxen, Curling, Fechten und Berghinunterkollern zeigen die darüber hinausgehende Vielfältigkeit des alpinischen Sports.

Politik[Bearbeiten]

Politisches System[Bearbeiten]

Demokratische Republik Alpinia[Bearbeiten]

Alpinia wagte den Schritt in die Weltöffentlichkeit am 11. November 2002 als Demokratische Republik Alpinia. Dessen politisches System wies die herkömmliche Aufteilung Staatsoberhaupt (Präsident), Regierungschef (Kanzler), Einkammernparlament (Volksversammlung) und Gerichtshof (Oberstes Tribunal) auf. Mit der Zeit wurden aber diverse Reformen durchgeführt, vom präsidialen System (Einheit von Staatsoberhaupt und Regierungschef) und wieder zurück zum parlamentarischen System.

Kantonsrepublik Alpinia[Bearbeiten]

Begründet durch diverse kulturelle Entdeckungen aus der Vergangenheit wurde die Demokratische Republik Alpinia zur Kantonsrepublik Alpinia. Zu diesem Bundesstaat stieß die Freie Stadt Volkby hinzu, die als fünfter so genannter Kanton gleichberechtigt mit den alpinischen Kantonen Alpemand, Erlshire, Mithland und Rantaplan war. Die Kantonsrepublik verfügte als Staatssystem über eine Mischung aus einer präsidialen und föderal-parlamentarischen Demokratie. Das Staatsoberhaupt, der Staatspräsident, stand dem Exekutivorgan, dem Bundesrat vor. Die Legislative wurde durch das Bundesparlament ausgeübt, in dem je ein gewählter Abgeordneter der fünf Kantone vertreten war. Das Bundesgericht übernahm die Rechtsprechung. Neben dem Bundesparlament stand auch den Kantonen selbst ein Teil der Legislative zu.

Königreich Alpinia[Bearbeiten]

Seit dem 20. Februar 2004 war Alpinia eine konstitutionelle Monarchie. Die vorherigen republikanischen Systeme hatten sich in der Bevölkerung allesamt als unvorteilhaft erwiesen. Im Laufe der Zeit entwickeln sich starke demokratische Strukturen, so dass Alpinia inzwischen als parlamentarische Monarchie einzuordnen ist.

König[Bearbeiten]

An der Spitze des Staates stand der König, dem die Aufsicht über alle Staatsorgane zustand. Er vergab Adelstitel und sonstige Auszeichnungen, hatte das Recht auf Erteilung von Amnestie und vollzog weitere repräsentative Aufgaben.

Seit dem 20. Februar 2004 regiert Clausi I. von Alpinia aus dem Hause Plausibel das Königreich Alpinia. Vor seiner Krönung galt Clausi I. bereits als wichtigster Politiker im Lande und war über mehrere Amtszeiten gewählter Staatspräsident der ehemaligen Republik.

Verwaltung[Bearbeiten]

Die Leitung der Verwaltung, der Exekutive, steht dem Bundeskanzler zu. Er regiert mit Hilfe der Bundesämter, deren Leiter der König nach Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt und entlässt.

Zuletzt amtierender Bundeskanzler war Stephan Muzik, ihm zur Seite stand Willibald Dizius als Leiter des Bundesamtes für Außenangelegenheiten. Vörgänger im Amt des Kanzlers waren Derek Skynet, Quentin Vaurien, Dr. Thasco von Jäger und Johanna Gutenberg. Liste der Kanzler (Alpinia)

Hofkontrollamt[Bearbeiten]

Das wichtigste Verwaltungsorgan des Königreiches war das Hofkontrollamt. Das Hofkontrollamt war ausschließlicher Träger der Bürgerverwaltung und stellte in den Grenzen seiner Leistungsfähigkeit die für die alpinischen Bürger erforderliche soziale, kulturelle und wirtschaftliche öffentliche Einrichtung bereit (das Bürgernetz).

Das Hofkontrollamt wurde vom Hofkontrolleur geleitet, der die Rechtstellung eines Hofrates besaß. Zuletzt verwaltete König Clausi I. das Amt des Hofkontrolleurs. Voriger Amtsinhaber war Quentin Vaurien.

Kronrat[Bearbeiten]

Der Kronrat bestand aus vom König berufenen Mitgliedern des alpinischen Adels und beriet diesen in allen Angelegenheiten. Der König konnte ein Mitglied des Kronrates zum Regenten ernennen und ihm damit die Regierungsgeschäfte zeitlich befristet übertragen. Falls der König einmal unangekündigt über längere Zeit abwesend war, wählte der Kronrat aus seiner Mitte einen Regenten für die Zeit der Abwesenheit.

Zuletzt bestand der Kronrat aus dem Fürsten von Lauenburg, Derek Skynet, und der Gräfin von Erlshire, Johanna Gutenberg. Der vormahlige Hohen Bastard der ortodox-bastardischen Kirche, Thasco von Jäger, schied durch Aufgabe seiner alpinischen Staatsbürgerschaft aus dem Kronrat aus.

Volkskammer[Bearbeiten]

Die Legislative des Königreiches war die Volkskammer. Sie bestand aus allen wahlberechtigten Bürgern mit einer längeren ununterbrochenen Staatsbürgerschaft als drei Wochen. Die Volkskammer verfügte über ein aus seiner Mitte gewähltes Präsidium und eine selbst gegebenen Geschäftsordnung. Der Volkskammer oblag es unter anderem, die Gesetze, die völkerrechtlichen Verträge und über den Reichshaushalt des Reichskanzlers zu beschließen.

Das Präsidium der Volkskammer war momentan nur durch die Stellvertretende Präsidentin, Johanna Gutenberg, besetzt. Vorige Präsidenten waren Jack Kröger und Derek Skynet.

Königlicher Gerichtshof[Bearbeiten]

Der Königliche Gerichtshof kontrollierte die Gewalten und sprach unabhängig Recht. Er bestand aus einem Richter, der vom König vorgeschlagen und durch die Volkskammer gewählt wurde. Vor dem Königlichen Gerichtshof konnte jeder Rechtsstreit ausgefochten werden, sofern dieser gesetzlich vorgesehen war.

Das Amt des Richters am Königlichen Gerichtshof hatte zuletzt Ford Prefect inne. Davor war bis zu seiner Berufung zum Hofkontrolleur Quentin Vaurien königlicher Richter.

Außenpolitik[Bearbeiten]

Die alpinische Außenpolitik konzentrierte sich vor allem auf die die Länder Arethaniens. Besonderes Augenmerk richtete die alpinische Politik auf die Errichtung eines Südbundes, heute Arethanische Union bezeichnet.

Seit der Ausrufung des Königreichs, der anschliessenden so genannten Volkby-Krise und dem späteren Beitritt des Fürstentums Lauenburg in das Königreich waren die Beziehungen zu den Nachbarn Dionysos und Volkby aufgrund dieser Entscheidungen aber deutlich abgekühlt.

Parteien[Bearbeiten]

Zuletzt als einzige Partei im Königreich Alpinia bestand die PSVKA, die Partei zum Schutze von Volk und König Alpinias, gegründet durch Herrn Herbertus Frahmus-Brandus.

Wirtschaft[Bearbeiten]

Alpinia nutzt im Testbetrieb die Wirtschaftssimulation von Banosoft, die BsEcoSim.

Links[Bearbeiten]