Cranach: Unterschied zwischen den Versionen

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==Geschichte==
==Geschichte==
==Politik==
Cranach ist eine konstitutionelle Monarchie und als Reichsland Teil des Kaiserreichs Dreibürgen. Es existiert keine einheitliche  Verfassung. Viele gesetzliche Normen haben sich aus dem mittelalterlichen Rechtssystem entwickelt und gelten heute als Gewohnheitsrecht fort. Zu den wenigen wichtigen schriftlichen Normen zählt die Salzfurter Charta von 1442, die die Steuerhoheit und das Habeas Corpus-Recht einschränkte. Die Leibacher Konventsakte von 1653 regelt die Grundzüge des Parlamentswesens. In Folge dieser Gesetze und des Gewohnheitsrechts wurden die zahlreichen hoheitlichen Rechte des Monarchen mit der Zeit beschnitten und von der Zustimmung des Konvents als Parlementsversammlung abhängig.
Dennoch zählt der Cranacher Churfürst unter den Monarchen der dreibürgischen Reichsländer als einer der politisch einflussreichsten. So ist die churfürstliche Regierung formal immer noch ihm unterstellt und damit der Kontrolle durch das Parlament entzogen.
===Der Churfürst===
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Seit 1982 regiert [[Constantin I.]] als Churfürst über Cranach. Der Churfürst ist das Oberhaupt des Churstaates und Souverän aller Cranacher. Seine Macht begründet sich durch den Besitz der Freiherrschaft Bleichenberg, der Städte Leibach und Salzfurt und der Grafschaft Flaunburg. Sie bildeten nach kayserlichem Patent von 1195 das Herzogtum Cranach. Seit dieser Zeit sind auch viele weitere Gebiete und Territorien in irgendeiner Form dem Herzogtum zugefallen, sodass sich der Herrschaftsbereich ausdehnte. Aufgrund der feudalen Ordnung wurden große Teile des Herzogtums wieder als Lehen vergeben. Deshalb unterschied man danach in herzogliches Kammergut, als Land welches dem Herzog weiterhin direkt gehört, und den Landständen, die die Lehnsvasallen des Herzogs waren. Mit Zeit lösten sich einige Städte und kirchliche Güter entweder durch Schenkungen oder Konflikte aus dem Gebiet der Lehnsvasallen. Auch sie wurden in die Landstände aufgenommen und unterstanden nur noch direkt dem Herzog, auch wenn sie sich meist seiner direkten Einflussnahme entzogen.
Geschuldet durch den Umstand, dass das Herzogtum immer größer wurde und sich die Lehnsverhältnisse verkomplizierten, war der Herzog irgendwann gezwungen den Landständen weitreichende Rechte einzuräumen. Daraus entwickelte sich die sogenannte „Cranacher Trinität“, die heute noch staatsbestimmend ist. Sie sagt aus, dass der Churstaat in einer Dreieinigkeit von Herzog (beziehungsweise Churfürst), den Lehnsvassalen und den freien Städten und geistlichen Güter sowie der Hofregierung regiert werden muss. Die letzten beiden Bestandteile der Cranacher Trinität treten in der Leibacher Konvention zusammen, um an der Regierung des Churstaates teilzuhaben. Dabei verhält es sich ähnlich der Reichsverfassung des [[Heiliges Remisches Reich|Heiligen Remischen Reiches]]. Der Churfürst ist nur dann in der Lage neue Gesetze zu erlassen oder Steuern zu erheben, wenn die Leibacher Konvention zustimmt. Gleichzeitig kann die Leibacher Konvention kein Gesetz erlassen ohne die Zustimmung des Churfürsten.
Dennoch hat der Churfürst weiterhin das Recht Verordnungen zu erlassen, die das bestehende - kodifizierte - Recht nicht tangieren dürfen. Die Leibacher Konvention kann solche Erlässe aber per Deklaration für nichtig erklären. Wichtig für das Zustandekommen aller churfürstlichen Erlässe, Anweisungen oder Ankündigungen ist die Anbringung des großen Chursiegels am Dokument. Die Anbringung des großen Chursiegels darf nur auf Befehl des Churfürsten selbst erfolgen. Ist es erst einmal angebracht, so ist das gesiegelte Dokument umgehend rechtskräftig.
===Hofregierung===


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Version vom 4. März 2013, 22:12 Uhr

Churfürstentum Cranach
Electorate of Cranach
Flagge Cranachs Wappen Cranachs
Amtssprache
  Landessprachen
keine
 Dreibürgisch (Cranacher Ausprägung), Losonisch
Hauptstadt Leibach
Regierungssitz Hohenbrünn
Staatsform Konstitutionelle Monarchie
Staatsoberhaupt
 Churfürst von Cranach
Constantin I.
 seit dem 21.06.1982
Regierungschef
 Hofkämmerer
Elisabeth Despencer
 seit dem 02.03.2013
Fläche Unbekannt km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

24.360.194
Unbekannt Einwohner/km²
Währung Dreibürgischer Reichstaler
int. Vorwahl + 110
Forum Forum
-

Das Churfürstentum Cranach ist ein Reichsland des Kaiserreichs Dreibürgen und liegt an der nördlichen Spitze des Reiches. Bis Ende 2010 war Cranach ein Reichsstand des Heiligen Remischen Reiches, welches vollständig in Dreibürgen aufging.

Es grenzt im Süden an die Reichsländer Losonien, Wirtenstein und im Osten an Geldern-Veldoril.

Geografie

Lage und Oberfläche

Cranach befindet sich auf der nordwestlichen Spitze des Kontinents Harnar und nimmt dort eine Fläche von Unbekannt Quadratkilometer ein. Im Südosten erhebt sich das mächtige Augustinergebirge, das auch mit 3.423 Metern den höchsten Berg des Landes, den Krämpferzipfel, hervorbringt. Aus dem Gebirge entspringt außerdem die Daube, der größte und wichtigste Fluß des Landes. Er schlängelt sich vom Gebirge westwärts in das Cranacher Tiefland, passiert die Hauptstadt Leibach und wird anschließend durch die Höhenzüge der Roten Heide im Nordwesten wieder nach Osten abgelenkt, um abschließend in der Bucht von Reddock in das Meer zu münden.

Orte

Die größten Orte in Cranach sind:

Rang

Stadt Einwohner
1 Hohenbrünn 4.934.000
2 Leibach 3.240.000
3 Reichstett 2.700.000
4 Salzfurt 1.121.000
5 Karlsbach 890.000

Klima

Cranach befindet sich in den Mittelbreiten und daher in der warmgemäßigten Klimazone. Es wird vorallem maritim durch die Nordsee geprägt, wobei der Rem-Strom - eine Meeresströmung, die warmes Wasser vom Medianik in die Nordsee transport - für eine maßgebliche Aufwärmung der Küstengewässer sorgt. So friert der Küstenbereichs Cranachs im Winter niemals zu. Die gemittelte Jahrestemperatur beträgt 9° Celsius und es fallen durchschnittlich 823 Millimeter Niederschlag. Dies liegt darin begründet, dass große Gebiete des Churfürstentums luvseitig der Gebirge liegen, sodass sich der Steigungsregen in diesen Gebieten niederschlägt.

Flora und Fauna

Streuobstwiese

Das Cranacher Tiefland, das circa Zweidrittel der Fläche des Churfürstentums einnimmt, ist durch Fluß Daube und seine zu einem Großteil noch unberührten Auenlandschaften geprägt. Der natürliche Buchen- und Eichenlaubwald ist allerdings zumeist durch Kulturlandschaften verträgt worden. Neben der üblichen agraischen Nutzung, finden sich in den hügeligen Ausläufern des Augustinergebirges und den Höhenzügen der Roten Heide viele Obstplantagen und ältere Streuobstwiesen. Ein Nationalsymbol ist heute immer noch der Apfelbaum. Cranach ist der größte Produzent von Äpfeln und Apfelprodukten in ganz Dreibürgen. Zweidrittel der Bodenfläche Cranachs sind heute landwirtschaftlich genutzt. Die Böden im Cranacher Tiefland haben durch einen hohen Lößgehalt eine ausgesprochen hohe Furchtbarkeit.

Der Biber ist ein besonderes Symboltier der Daubeauen. Nachdem er Mitte des 20. Jahrhunderts nahezu ausgerottet wurde durch die starke Verschmutzung der Gewässer durch Industrie, Landwirtschaft und die Bevölkerung, haben sich Bestände wieder erholt. Dies ist vorallem den schärferen Verschmutzungsrichtlinien, modernen Kläranlagen und mehreren Programmen zur Wiederansiedlung des Bibers geschuldet. Desweiteren wurde fast der komplette Oberlauf der Daube unter Naturschutz gestellt. Zurzeit soll ein größerer zum Nationalpark erklärt werden.

Bevölkerung

Demografie

Derzeit leben in Cranach 24.360.194 Menschen. Dies war das Ergebnis der letzten Volkszählung im Dezember 2011. Vorallem der Zusammenschluss Cranachs mit den vormals reichsunmittelbaren Ständen Hohenbrünn und Reichstett ließen die Bevölkerungszahl Anfang des Jahres 2011 stark anwachsen. Insgesamt betrachtet wächst die Cranacher Bevölkerung leicht mit 0,3 % pro Jahr. Dies ist zum einen der Einwanderung geschuldet, andererseits liegt die Geburtenziffer leicht über der Sterbeziffer. Auch die Altersverteilung der Bevölkerung ist im Gegensatz zu anderen dreibürgischen Ländern relativ ausgewogen.

73 Prozent der Bevölkerung lebt in Städten. Die größten Ballungsräume sind die Metropolen Hohenbrünn und Leibach, die zusammen bereits über 8 Millionen Einwohner verzeichnen. Das Cranacher Tiefland ist dicht besiedelt, wobei sich die größeren Städte vorallem entlang des Flusses Daube finden lassen. Die Küste ist bis auf die Großstadt Reichstett eher dünn besiedelt. Die sich im Südosten befindlichen Augustinerberge und deren Ausläufern weisen allerdings die durchschnittlich geringste Bevölkerungsdichte auf.

Sprachen

In Cranach existiert keine gesetzlich festgeschriebene Amtssprache. Die gängige Verkehrs- und Behördensprache ist das Dreibürgische, welches allerdings eine starke regionale Prägung aufweist. Es wird daher oft von "Cranacher Zunge" oder Cranacher Mundart gesprochen. Sie unterscheidet besonders im Wortschatz, grammatikalischen Besonderheiten und der Schreibweise vom Hochdreibürgischen. Ein oft auftretendes Merkmal der Cranacher Mundart ist die Verwendung des Buchstaben y als unsilbiges i als Bestandteil eines Diphthongs; sodass häufig Kombinationen wie ey, ay und oy auftreten. Die Cranacher Mundart unterteilt sich noch einmal in unterschiedliche Dialekte wie die Leibacher oder Hohenbrünner Zunge.

An der südlichen Grenze zu Losonien besteht eine losonische Bevölkerungsminderheit, die das Losonische als Muttersprache spricht. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung beträgt rund 2 %. In den Grenzregionen zu Wirtenstein und Geldern-Veldoril sind auch deren landestypische Dialekte verbreitet.

Religion

Kathedrale von Sankt Aydestin

Nach der Volkszählung von 2010 bekennen sich 17.700.000 Cranacher zur remisch-katholischen Kirche. Das entspricht 69 % der Gesamtbevölkerung. 19 % gehören der protestantischen Landeskirche Cranachs an. 10 % der Bevölkerung sind offiziell konfessionslos und 2 % gehören anderen Religionen oder Glaubensgemeinschaften an. Die protestantische Kirche hat ihre meisten Anhänger entlang der Küste, in Reichstett und in den Cranacher Exklaven Schwarzbach und Heppenheim. Das Cranacher Tiefland und das Bergland der Augustinerberge ist mehrheitlich katholisch geprägt. Insgesamt betrachtet übt der Katholizismus heute immer noch ein beherrschende Stellung im Leben der Cranacher aus, auch wenn die Anzahl der Kirchenaustritte bei der katholischen und protestantischen Kirche zunehmend ist.

Die große Bedeutung der katholischen Kirche wird anhand der Kirchengliederung deutlich: In Sankt Aydestin besteht ein Erzbistum, dem das Suffraganerzbistum Sankt Aegidius (Hohenbrünn) und die Suffraganbistümer Salzfurt, Cöpenick auf Hartenfels und Fallanach (Wirtenstein) unterstellt sind. Derzeitiger Diözesanbischof von Sankt Aydestin ist Erzbischof Anselm Kardinal Speyer. Die wichtigsten katholischen Kirchenbauten sind die Kathedrale von Sankt Aydestin, die Sankt-Aegidius-Kathedrale in Hohenbrünn und der Leibacher Dom.

Die protestantische Kirche Cranachs gliedert sich in vier Probstsprengel, die jeweils von einem Regionalbischof geleitet werden: Leibach, Heppenheim, Reichstett, Sauerburg und Seyffenstein. Sie bildeten zusammen die Landeskirche, die unter der Leitung des Landesbischofs steht. Aktueller Amtsinhaber ist Dr. theol. habil. Herrmann Fünfziger. Die Landeskirche Cranachs ist unabhängig von der Dreibürgisch-Protestantischen Kirche.

Geschichte

Politik

Cranach ist eine konstitutionelle Monarchie und als Reichsland Teil des Kaiserreichs Dreibürgen. Es existiert keine einheitliche Verfassung. Viele gesetzliche Normen haben sich aus dem mittelalterlichen Rechtssystem entwickelt und gelten heute als Gewohnheitsrecht fort. Zu den wenigen wichtigen schriftlichen Normen zählt die Salzfurter Charta von 1442, die die Steuerhoheit und das Habeas Corpus-Recht einschränkte. Die Leibacher Konventsakte von 1653 regelt die Grundzüge des Parlamentswesens. In Folge dieser Gesetze und des Gewohnheitsrechts wurden die zahlreichen hoheitlichen Rechte des Monarchen mit der Zeit beschnitten und von der Zustimmung des Konvents als Parlementsversammlung abhängig.

Dennoch zählt der Cranacher Churfürst unter den Monarchen der dreibürgischen Reichsländer als einer der politisch einflussreichsten. So ist die churfürstliche Regierung formal immer noch ihm unterstellt und damit der Kontrolle durch das Parlament entzogen.

Der Churfürst

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Churfürst Constantin I.

Seit 1982 regiert Constantin I. als Churfürst über Cranach. Der Churfürst ist das Oberhaupt des Churstaates und Souverän aller Cranacher. Seine Macht begründet sich durch den Besitz der Freiherrschaft Bleichenberg, der Städte Leibach und Salzfurt und der Grafschaft Flaunburg. Sie bildeten nach kayserlichem Patent von 1195 das Herzogtum Cranach. Seit dieser Zeit sind auch viele weitere Gebiete und Territorien in irgendeiner Form dem Herzogtum zugefallen, sodass sich der Herrschaftsbereich ausdehnte. Aufgrund der feudalen Ordnung wurden große Teile des Herzogtums wieder als Lehen vergeben. Deshalb unterschied man danach in herzogliches Kammergut, als Land welches dem Herzog weiterhin direkt gehört, und den Landständen, die die Lehnsvasallen des Herzogs waren. Mit Zeit lösten sich einige Städte und kirchliche Güter entweder durch Schenkungen oder Konflikte aus dem Gebiet der Lehnsvasallen. Auch sie wurden in die Landstände aufgenommen und unterstanden nur noch direkt dem Herzog, auch wenn sie sich meist seiner direkten Einflussnahme entzogen.

Geschuldet durch den Umstand, dass das Herzogtum immer größer wurde und sich die Lehnsverhältnisse verkomplizierten, war der Herzog irgendwann gezwungen den Landständen weitreichende Rechte einzuräumen. Daraus entwickelte sich die sogenannte „Cranacher Trinität“, die heute noch staatsbestimmend ist. Sie sagt aus, dass der Churstaat in einer Dreieinigkeit von Herzog (beziehungsweise Churfürst), den Lehnsvassalen und den freien Städten und geistlichen Güter sowie der Hofregierung regiert werden muss. Die letzten beiden Bestandteile der Cranacher Trinität treten in der Leibacher Konvention zusammen, um an der Regierung des Churstaates teilzuhaben. Dabei verhält es sich ähnlich der Reichsverfassung des Heiligen Remischen Reiches. Der Churfürst ist nur dann in der Lage neue Gesetze zu erlassen oder Steuern zu erheben, wenn die Leibacher Konvention zustimmt. Gleichzeitig kann die Leibacher Konvention kein Gesetz erlassen ohne die Zustimmung des Churfürsten. Dennoch hat der Churfürst weiterhin das Recht Verordnungen zu erlassen, die das bestehende - kodifizierte - Recht nicht tangieren dürfen. Die Leibacher Konvention kann solche Erlässe aber per Deklaration für nichtig erklären. Wichtig für das Zustandekommen aller churfürstlichen Erlässe, Anweisungen oder Ankündigungen ist die Anbringung des großen Chursiegels am Dokument. Die Anbringung des großen Chursiegels darf nur auf Befehl des Churfürsten selbst erfolgen. Ist es erst einmal angebracht, so ist das gesiegelte Dokument umgehend rechtskräftig.

Hofregierung

Dreibürgische Reichsländer, Kolonien und Überseegebiete

Reichstal (Reichshauptstadt)

Reichsländer: Bazen - Cranach - Geldern-Veldoril - Haxagon - Hohenburg-Lohe - Rem - Stauffen - Werthen

Reichskolonien: Ostland - Neu-Friedrichsruh - Nördliche Inseln - Friedrich-Ferdinand-Archipel (Überseegebiet)