Republik Montary: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Republik Montary''' war ein Staat, der im heutigen Roldem ab 1833 existierte. Er ging | Die '''Republik Montary''' war ein Staat, der im heutigen Roldem ab 1833 existierte. Er ging |
Version vom 27. Oktober 2006, 19:20 Uhr
ex nihilo nihil fit | |
Politik | |
---|---|
Hauptstadt | Montary Stadt |
Staatsform | präsidentielle Militärräteoligarchie |
Geo- und Demografie | |
Fläche | etwa 550.000 km² |
Einwohnerzahl | etwa 400.000 (Schätzung; 24. Juli 1838) |
Bevölkerungsdichte | 0,73 Ew./km² |
Geschichte | |
Gründung | 4. Mai 1833 |
Auflösung | 24. Juli 1838 |
ging auf in | Grafschaft Montary |
Weitere Daten | |
Währung | Courantmark |
Nationalfeiertage | 4. Mai, 5. Dezember |
Die Republik Montary war ein Staat, der im heutigen Roldem ab 1833 existierte. Er ging 1838 als Grafschaft Montary in das Kaiserreichs Imperia über.
Geschichte
Die Republik Montary wurde am 4. Mai 1833 vom imperianischen Generalmajor Perry Fitzgerald Montary mit Unterstützung seines Regiments ausgerufen. Er erklärte sich selbst zum Generalkanzler auf Kriegszeit. Als Zeichen seines guten Willens, nicht doch tatsächlich eine Monarchie zu errichten, etablierte er seinen Partner Generalmajor Richard Dwight Franks als seinen Stellvertreter und weitere Oberste und Majore in hohen Positionen. Trotz der Omnipräsenz des Militärs, welches Generalkanzler Montary stets massiv fördern und ausbilden ließ, hatten die Einwohner umfangreiche moderne bürgerliche Rechte, native Roldemer und albernische Kolonisten waren den Imperianern fast gleichgestellt. Der Soldatenrat erließ umfangreiche Gesetzlichkeit, aber immer darauf bedacht, den Bürgern nicht zu viel Freiheit zu beschneiden. Mit einem tödlich endenden Anschlag auf den Kriegskanzler Friedrich Janßen 1836 endete diese Zeit. Seitdem wurden zum Schutz des Staates ein Geheimdienst und eine militärische Polizei eingeführt, die teilweise unbescholtene Bürger ermordeten. Auch gab es öffentliche Hinrichtungen, die als Volksfeste gefeiert wurden. Anfang 1837 zeichneten sich Gespräche zwischen Generalkanzler Montary und dem albernischen Monarchen ab, woraufhin der imperianische Kaiser das Angebot stellte, den Generalkanzler zu einem imperianischen Grafen zu machen und die Republik als Grafschaft in sein Reich einzugliedern. Dies wurde zunächst vom Soldatenrat abgelehnt. Nach erheblichen militärischen Druck gab man nach und die Republik Montary wurde am 24. Juli 1838 aufgelöst.
„Zweite Republik“
Am 7. Februar 1839 rief eine Gruppe ehemaliger Soldaten unter Führung von Major Hartmut Conrad die Zweite Montaryer Republik nördlich von Fort Mason aus. Als Hauptstadt diente Adelaide im Südwesten von Montary Stadt. Dieses Staatskonstrukt blieb ob des Wissen um die Existenz vom Grafen unbeachtet bis Conrad mit seinem missglückten Putschversuch am 31. Juli 1940 den Bogen überspannte und Graf Perry I. Fitgzerald Adelaide dem Erdboden gleich machte. Die zweite Republik wurde nie als Staat anerkannt und galt bereits seit ihrer Gründung als „Spinnerei“.
Politik
Politisches System
Das politische System der Republik Montary unterschied in drei Gewalten, die allerdings teilweise ineinander vermischt angelegt wurden. Staatsoberhaupt und Regierungschef war der Generalkanzler. In Friedenszeiten sollte er auf drei Jahre vom Obersten Soldatenrat gewählt werden. Da der zur Staatsgründung deklarierte Kriegszustand allerdings nie aufgehoben wurde, war Perry Fitzgerald Montary erster und einziger Staatschef. Er ernannte und entließ die weiteren Kanzler sowie seinen Stellvertreter, den Oberstkanzler. Als einziges Mitglied seines Kabinetts wurde der Justizkanzler vom Obersten Soldatenrat auf ein Jahr gewählt, er war zusätzlich zu seinen Verpflichtungen in der Exekutive auch Landesrichter für zivile Fälle und ernannte zu seiner Seite zwei Schiedsrichter, die aus anderen Regionen stammen mussten als er. Alleiniger Richter für militärische Vergehen war der Kriegskanzler, der de iure auch den Oberbefehl über die Armee inne hatte. Als höchstes Legislativorgan fungierte der Oberste Soldatenrat, der aus Abgeordneten der Regionen bestand. Diese Regionen waren Montary Stadt (27 Abgeordnete), Bloomsburgh (9), Port Imperial (6), Providence (12) und Sankt Christopher (12). Die Abgeordneten wurden durch allgemeine, direkte, gleiche und geheime Wahl unter den Soldaten bestimmt, weswegen das Militär stets regen Zulauf hatte. Beschlüsse des Obersten Soldatenrates waren durch die Exekutive verbindlich umzusetzen.
Übersicht der Kanzler
Jahr | Generalkanzler | Oberstkanzler | Kriegskanzler | Justizkanzler | Schatzkanzler | Kanzler für Äußeres | Kanzler für Inneres |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1833 | Perry F. Montary | Richard D. Franks | Richard D. Franks | Adolf Bork | Hartmut von Wehen | Johannes Vaux | Conrad Vogel |
1834 | Friedrich Janßen | ||||||
1835 | Adolf Mens | ||||||
1836 | Franz John | ||||||
1837 | Martin Fiedler | Adolf Bork | |||||
1838 | Ludwig Burgk | Marcus Papst |
Farben (nach regionaler Herkunft): | Montary Stadt | Bloomsburgh | Port Imperial | Providence | Sankt Christopher |
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Außen- und Innenpolitik
Außenpolitisch war die Republik Montary kaum aktiv, mehr hatte man Mühen, die Grenzen nach den eigenen Interessen aufrecht zu erhalten. Innenpolitisch entstand ein großer bürokratischer Staatsapparat, der in Grenzen gehalten werden sollte und ab Ende 1835 wieder abgebaut wurde. Man tolerierte Minderheiten wie Katholiken, Juden und Barnstorvier. Die großen Bevölkerungsgruppen der Albernier und der nativen Roldemer hatten die gleichen Rechte wie Imperianer, die nicht der Armee beigetreten sind. Die Regierung bemühte sich stets um den Konsens zwischen den Gruppen, was ihr größtenteils gelang.
Wirtschaft
Durch umfangreiche Goldfunde 1834 explodierte die Förderung des Edelmetalls. Da alles Gold an die Regierung abzutreten war, blieb ein Großteil der Bevölkerung relativ arm. Um Diebstahl vorzubeugen, erhielten die Bergarbeiter aber ein Gehalt, das dem dreifachen Durchschnitt entsprach. Auch Eisenerze wurden gefördert um die Truppen auszurüsten. Landwirtschaftlich kultivierte man vor allem Obst, Gemüse und anspruchsloses Getreide. Die Bauern hatten im internationalen Vergleich geringe Steuern zu zahlen, es gab einen Staatsfünfzehnt, der quartalsweise abzuführen war.