Staatsgerichtshof (Fuchsen): Unterschied zwischen den Versionen
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Die Richter des Staatsgerichtshofs werden vom fuchsischen Volk in freier, gleicher, allgemeiner und geheimer Wahl gewählt. Eine besondere juristische Befähigung ist für die Kandidaten nicht vorgeschrieben, erhöht aber erfahrungsgemäß die Wahlchancen gegenüber juristisch unerfahrenen Bewerbern nicht nur unerheblich.<br> | Die Richter des Staatsgerichtshofs werden vom fuchsischen Volk in freier, gleicher, allgemeiner und geheimer Wahl gewählt. Eine besondere juristische Befähigung ist für die Kandidaten nicht vorgeschrieben, erhöht aber erfahrungsgemäß die Wahlchancen gegenüber juristisch unerfahrenen Bewerbern nicht nur unerheblich.<br> | ||
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Version vom 4. Oktober 2009, 11:26 Uhr
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Dieser Artikel behandelt den Staatsgerichtshof in Fuchsen. Für den Staatsgerichtshof in Cordanien siehe Staatsgerichtshof (Cordanien). |
Der Staatsgerichtshof (StGH) ist das Oberste Gericht im Freistaat Fuchsen. Es hat seinen Sitz in der Hauptstadt Klapsmühltal.
Staatsgerichtshof in Klapsmühltal |
Zuständigkeit
Der Staatsgerichtshof ist in Fuchsen für alle Verfahren aus allen Bereichen des Rechts zuständig. Dies schließt auch Verfassungsstreitigkeiten ein. Jeder Bürger kann sich mit der Behauptung durch ein Gesetz oder ein Verwaltungshandeln in seinen Grundrechten verletzt worden zu sein den Gerichtshof anrufen.
Daneben können auf der Ebene der Länder eigene Gerichte eingerichtet werden, die in Zivil- und Strafsachen in erster Instanz zuständig wären. Der StGH wäre dann als Berufungsinstanz zuständig. Von dieser Möglichkeit hat bisher noch kein Land Gebrauch gemacht.
Der Staatsgerichtshof ist das höchste und letztentscheidende Gericht im Freistaat. Seine Urteile sind nicht mehr angreifbar. Nur in Strafsachen besteht noch die Möglichkeit der Begnadigung durch den Ministerpräsidenten.
Daneben ist er noch aus Zeiten der Zwydecker Konföderation als Gericht erster Instanz bei Rechtsfragen die sich aus konföderalem Recht ergeben. Hier können aber keine neuen Verfahren mehr anhängig gemacht werden.
Richter
Die Richter des Staatsgerichtshofs werden vom fuchsischen Volk in freier, gleicher, allgemeiner und geheimer Wahl gewählt. Eine besondere juristische Befähigung ist für die Kandidaten nicht vorgeschrieben, erhöht aber erfahrungsgemäß die Wahlchancen gegenüber juristisch unerfahrenen Bewerbern nicht nur unerheblich.
Im Moment wird das Amt von Karl Harvald zu Schnitzelberg begleitet.
Gebäude
Untergebracht ist es im Trotzdorfer Schloß in Klapsmühltal. Es wurde im 18. Jahrhundert als Witwensitz für Amalia von Schnitzelberg errichtet. Nach ihrem Tod 1857 wurde das Schloss gemäß ihrem Willen umgebaut und als Waisenhaus genutzt. Anfang des 20. Jahrhunderts wurde es erneut umgebaut und wird fortan als Gericht genutzt.
Im selben Gebäude befindet sich auch die offizielle und vollständige Sammlung der schnitzelbergischen und fuchsischen Gesetzestexte.