Nationalrat (Attekarien): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Mai 2006, 19:55 Uhr
Der Nationalrat ist das Parlament der Bundesrepublik Attekarien. Die Mitglieder (Nationalräte, Abk. NR) werden direkt in personalisierter Wahl auf vier Monate durch das Volk bestimmt. Sitz des Parlaments ist der Palast der Nation in Danzig. In der aktuellen Legislaturperiode gibt es fünf Abgeordnete. Der Nationalrat wählt den Bundeskanzler, welcher, wie der Bundespräsident, ebenfalls Rederecht im Parlament inne hat.
Der provisorische Nationalrat wurde von Bundespräsident Moritz Holender eingesetzt. Er hatte, ohne rechtliche Grundlage, die Aufgabe, die Bundesverfassung auszuarbeiten.
Nationalräte
0. Legislaturperiode (provisorischer Nationalrat; 29.07.2005-13.09.2005)
Sitze: 4
- Marius Cuno (parteilos; keine Unterschrift unter der Verfassungsurkunde)
- Friederike Fresse (parteilos; Nationalratspräsidentin)
- Eugen Lausberg (Freie Demokraten Attekariens (FDA))
- Julia-Marie Pfeffer (FDA)
I. Legislaturperiode (14.09.2005-19.01.2006)
Sitze: 4
- Marius Cuno (parteilos)
- Andreas McAndrew (SPA)
- Friederike Fresse (parteilos; Nationalratspräsidentin)
- Julia-Marie Pfeffer-Weißenhaupt von Wasserstein (zunächst FDA, später parteilos)
II. Legislaturperiode (20.01.2006-24.05.2006)
Sitze: 5
- Vinzenz Bailey (CDP)
- Friederike Fresse (parteilos; Nationalratspräsidentin)
- Richard Kraneberger (SPA)
- Julia-Marie Pfeffer-Weißenhaupt von Wasserstein (parteilos)
- Oskar Walz (SPA)
III. Legislaturperiode (25.05.2006-September 2006)
Sitze: 5
- Claudia Adler (parteilos)
- Thomas Barschel (CDP)
- Friederike Fresse (parteilos)
- Sarah von Wallenstein (CDP)
- Adora von Palm-Alderan (SPA, parteilos angetreten)
Trivia
Im Zuge der dritten Nationalratswahl gab es noch während des Verlaufs der Wahl eine Verfassungsbeschwerde der Nationalrätin Julia-Marie Pfeffer, da das angewandte Wahlsystem ihrer Auffassung nach nicht den demokratischen Wahlgrundsätzen der Allgemeinheit, Gleichheit und des Geheimnisses entsprach. Diese Beschwerde wurde aufgrund von Zuständigkeitsproblemen zurückgewiesen und von Pfeffer an die Bundeswahlprüfkommission weitergeleitet, welche sich mit dem Antrag auf Wahlprüfung noch beschäftigen muss.