Nationalrat (Attekarien): Unterschied zwischen den Versionen

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===III. Legislaturperiode (25.05.2006-September 2006)===
===III. Legislaturperiode (25.05.2006-September 2006)===
Sitze: 5
Sitze: 5
* [[Claudia Adler]] (parteilos)
* [[Claudia Adler]] (parteilos; Nationalratspräsidentin)
* [[Thomas Barschel]] (CDP)
* [[Thomas Barschel]] (CDP)
* Friederike Fresse (parteilos)
* Friederike Fresse (parteilos)
* [[Sarah von Wallenstein]] (CDP)
* [[Sarah von Wallenstein]] (CDP; am 8. Juli 2006 zurückgetreten)
* [[Adora von Palm-Alderan]] (SPA, parteilos angetreten)
* [[Adora von Palm-Alderan]] (SPA, parteilos angetreten)



Version vom 9. Juli 2006, 10:00 Uhr

Der Nationalrat ist das Parlament der Bundesrepublik Attekarien. Die Mitglieder (Nationalräte, Abk. NR) werden direkt in personalisierter Wahl auf vier Monate durch das Volk bestimmt. Sitz des Parlaments ist der Palast der Nation in Danzig. In der aktuellen Legislaturperiode gibt es fünf Abgeordnete. Der Nationalrat wählt den Bundeskanzler, welcher, wie der Bundespräsident, ebenfalls Rederecht im Parlament inne hat.

Der provisorische Nationalrat wurde von Bundespräsident Moritz Holender eingesetzt. Er hatte, ohne rechtliche Grundlage, die Aufgabe, die Bundesverfassung auszuarbeiten.

Nationalräte

0. Legislaturperiode (provisorischer Nationalrat; 29.07.2005-13.09.2005)

Sitze: 4

I. Legislaturperiode (14.09.2005-19.01.2006)

Sitze: 4

  • Marius Cuno (parteilos)
  • Andreas McAndrew (SPA)
  • Friederike Fresse (parteilos; Nationalratspräsidentin)
  • Julia-Marie Pfeffer-Weißenhaupt von Wasserstein (zunächst FDA, später parteilos)

II. Legislaturperiode (20.01.2006-24.05.2006)

Sitze: 5

III. Legislaturperiode (25.05.2006-September 2006)

Sitze: 5

Trivia

Im Zuge der dritten Nationalratswahl gab es noch während des Verlaufs der Wahl eine Verfassungsbeschwerde der Nationalrätin Julia-Marie Pfeffer, da das angewandte Wahlsystem ihrer Auffassung nach nicht den demokratischen Wahlgrundsätzen der Allgemeinheit, Gleichheit und des Geheimnisses entsprach. Diese Beschwerde wurde aufgrund von Zuständigkeitsproblemen vom Obersten Bundesgericht zurückgewiesen und von Pfeffer an die Bundeswahlprüfkommission weitergeleitet. Diese wies den Einspruch am 14. Juni 2006 als unbegründet zurück.

Weblinks