Heiliges Remisches Reich

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Heiliges Remisches Reich
Saint-Empire remain
Amtssprache
Verkehrssprachen
keine festgelegt
Dreibürgisch, Losonisch
Hauptstadt Hohenbrünn
Staatsform konstitutionelle Wahlmonarchie
Staatsoberhaupt
 Kayser
Constantin I.
 seit dem 25.05.2009
Regierungschef
 Reichskanzeller
Hagen von Gotha
 seit dem 22.11.2010
Fläche 1.070.000 km²
Bevölkerung
  Einwohnerzahl
  Dichte

ca. 105.000.000
98 Einwohner/km²
Währung Reichsdukate
Nationalhymne Te Deum
Int. Vorwahl +110
Int. Kennzeichen HRR
Internet-TLD .hr
Website Website
Forum Forum

Das Heilige Remische Reich war eine Monarchie im Norden Harnars, das im Dezember 2010 im Kaiserreich Dreibürgen aufging. Das Reich grenzte im Süden einzig an Dreibürgen. Im Westen wird die Landfläche vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt.

Es war Mitglied in dem Militärbündnis Heilige Allianz und der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit.

Geographie

Lage

Das Heilige Remische Reich besteht aus zwei Landesteilen, die räumlich getrennt sind. Den größten Teil bildet das Mutterland des Reiches heraus, welches als Halbinsel auf der Nordspitze des Kontinents Harnar liegt. Die Remische Halbinsel wird im Westem vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt. Im Süden grenzt die Brudernation Dreibürgen an das Reich, mit welcher es die einzige Außengrenze hat. Dieser Teil des Reiches erstreckt sich insgesamt auf rund 710.000 Quadratkilometer und 85 Millionen Menschen leben in ihm.

Der Reichsteil Stauffen hingegen liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Remischen Meeres im Osten des Kontinents Antica. Im Norden grenzt es an Anturien, im Westen an die Schwyz und im Süden an das ebenfalls zu Dreibürgen gehörige Haxagon. Auf insgesamt 360.000 Quadratmetern leben circa 20 Millionen Einwohner.

Relief

Datei:Topo karte.png
Topographische Reichskarte

Das Relief des Kernlandes ist reich gegliedert. Von Süden her erheben sich die die Ausläufer des dreibürgischen Erzgebirges zum Augustinermassiv. Das Hochgebirge in Nord-Südausrichtung hat mit der Conradinsspitze auch die höchste Erhebung des Reiches. Sie erhebt sich auf 3963 Meter über Normalnull. Das Gebirge trennt das Staatsgebiet nahezu in der Mitte. Richtung Westen hin fällt das Gelände bis zum Meer in ab. Die losonische schneidet dabei tief in das Reichsgebiet herein. Neuere Forschungen legen nahe, dass in prähistorischer Zeit ein Meteoriteneinschlag für die fast kreisförmige Bucht sorgte. Östlich des Gebirges fällt das Gelände ebenfalls zu einem knapp 200 Kilometer breiten Streifen flachen Landes ab, bevor die Küste erreicht wird. Südlich, zur dreibürgischen Grenze hin, fällt das Land weiter ab und schließt sich dem Zwielauer Tiefland an, welches ein Marschgebiet des Flusses Garnau ist. Nach Norden hin endet das Hochgebirge im Salzfurter Land, welches anschließend in das Cranacher Becken übergeht. Die flache Ebene ist vor allem durch Seen und Moore geprägt. Erst knapp 100 Kilometer vor der nördlichen Küste, erhebt sich noch einmal ein Mittelgebirge, die Nebelhöhen, in West-Ost-Ausrichtung, welches das gesamte Reichsgebiet im Winter vor dem Einfluß polarer Luftmassen schützt. Der nördlichste Punkt des Reiches ist Kap Wruus.

Stauffens Relief weist dagegen eine starke West-Ost-Ausrichtung auf. Von der Küste im Osten steigt das Land nur leicht und gemächlich an. Schließlich erhebt sich der Holt, ein Mittelgebirge in Nord-Süd-Ausrichtung. Der Holt wird durch den Porta Stavica-Pass durchbrochen. Hinter dem Mittelgebirge befindet sich die Ostmark, ein flaches Land mit einigen Seen und Sumpfgebieten.

Klima

in Arbeit

Bevölkerung

Sprachen

Im Heiligen Remischen Reich werden viele Sprachen gesprochen, weshalb das Reich auch keine offizielle Amtssprache hat. Die Reichsstände sind berechtigt auf ihrem Gebiet Amtssprachen festzulegen, allerdings gilt Dreibürgisch als Hauptsprache, zumindest was die Reichspolitik angeht.

Das Dreibürgische hat mit knapp 48% den größten Anteil an Muttersprachlern, gefolgt vom Lothianischen mit 21%. Dicht dahinter steht Loisonisch mit 20%. Nordemarisch ist mit 10% vertreten und 1% machen restliche Sprache aus.

Städte und Ballungsräume

Die fünf größten Städte des Heiligen Remischen Reiches sind:

  1. Vengard mit 5.147.500 Einwohnern
  2. Geldern Stadt mit 3.458.00 Einwohnern
  3. Crenneville mit 3.392.000 Einwohnern
  4. Montgomery mit 3.014.000 Einwohnern
  5. Königsburg mit 2.647.000 Einwohnern.

Religion

Katholische Kirche

Die katholische Kirche, der die meisten Einwohner angehörig sind, spielt eine wichtige Rolle im Heiligen Remischen Reich. So ist der Primas von Groß-Geldern Mitglied des Kurfürstenkollegiums, welches wiederum den Kaiser wählt. Auch hat der Papst noch anderweitig Mitspracherecht bei der Kaiserwahl, da er ihn krönen muss. Der Papst ist berechtigt einen Kandidaten des Kurfürstenkollegiums abzulehnen. Er ist aber nicht berechtigt eigenständig einen remischen Kaiser zu krönen.

Auch in Bildungs- und Kulturfragen hat die katholische Kirche einen großen Einfluss. In einem Konkordat wurde ihr zugestanden den Reichssecretär für Bildung und Kultur zu bestimmen, auch wenn dies meist auf Vorschlag des Reichskanzlers geschieht.

Der Kirchenprovinz Groß-Geldern unterstehen zurzeit die zwei Erzdiözesen Veldoril und Loisone, sowie die Diözesen Geldern- Veldoril, Nordemar und Lothian. Die Kirchenporvinz wird geführt von Primas Georgio Kardinal Damani.

Church of Lothian

Die Church of Lothian (auch lothianische Kirche) entstand 1576 im Zuge der ausbrechenden Reformation auf der lothanischen Insel. Die lothianische Kirche stellt dabei eine Besonderheit bei den protestantischen Kirchen da. So vereint sie katholische und protestantische Glaubenselemente miteinander, wobei die katholische Tradition in der Liturgie und im Sakramentsverständnis vorherrscht und die evangelische in der Theologie. Derzeit hat die Kirche etwas 35 Millionen Anhänger, davon 17 Millionen in Lothian.

Oberhaupt der Church of Lothian ist der Erzbischof von Aberdalbury. Momentaner Amtsinahber ist Dr. Wilfred Alcock.

Evangelische Kirche

Die evangelische Kirche stellt heute die kleinste christliche Konfession im Reich dar. Größere Anhängerzahlen hat sie nur noch in Nordemar, wo auch der Hauptsitz der "Evangelischen Kirche des Königreichs Nordemar und des Heiligen Remischen Reich" ist. Bis 2007 waren in Geldern-Veldoril und Lothian die evangelischen Kirchen noch unabhängig. Aufgrund der intensiv betriebenden Gegenreformation im 16. Jahrhundert, konnte die evangelische Kirche nie wirklich Fuß fassen.

Geschichte

Frühzeit

Die ersten Völker besiedelten das heute geldrische Festland etwas gegen 1.500 vor Christus. Diese stammte vermutlich aus der Gegend von Bergen oder der Ostküste des Eisernen Meeres. Sie siedelten vor allem im rheinauschen Tiefland, besonders in den Nordmarken. Sie wurden allgemein als "Ferumen" bezeichnet. Dies ist abgeleitet vom remanischen Wort "ferrum" für Eisen. Die Remer erkannten schon damals, dass diese Volksgruppe vom Eisernen Meer stammte. Circa 500 Jahre nach der ersten Besiedlung durch die Ferumen drangen die Geldrer in das Gebiet ein. Sie kamen aus dem heutigen Dreibürgen, verjagt durch zunehmende Übersiedlung und anhaltenden Hungersnöte im Heimatland. Schnell verdrängten sie die Ferumen immer weiter nach Norden, sodass diese schließlich nach Nordemar fliehen mussten. Die Nordemarer sind noch heute Nachfahren dieser Volksgruppe.

Die Geldrer breiteten sich schnell weiter aus, bis sie Geldern-Veldoril komplett unter Kontrolle hatten. Zusätzlich wurde 670 v. Chr. Lothian besiedelt. Nachdem die Expansion schließlich beendet war, begangen sich unter den Geldrer einzelne Stämme zu bilden. Zu den wichtigsten gehörten der Veldoril-Stamm, der Rheinau-Stamm und der Vengard-Stamm. Es begann sich eine patriarchalisch-thingrechtliche Gesellschaft herauszubilden. Kurz bevor die Remer große Teile Geldern-Veldorils okkupierten, wanderte erneut eine Volksgruppe ein. Es handelte sich um die Durochérs, welche aus dem Südosten Terek Nors stammten. Sie konnten sich aber nicht gegen die zahlenmäßig weit überlegenen Geldrer durchsetzen, sodass sie sich weit in den Westen Gelderns zurückziehen mussten.

Remanische Provinz

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Die geldrische Provinz um 350

61 v. Chr. begann der Kolonialisierungsprozess ausgehend vom Remischen Reich. Im September des Jahres 63 v. Chr. gelangt dem remischen Feldherren Flavius Aetius Catalaunicus in der Schlacht am Jadurner See ein verheerender Sieg über die vereinigte Armee der geldrischen Stämme. Noch im selben Jahr stießen die remischen Truppen bis an das Hartenfelsmeer, wo ihrem Vormarsch ein Ende bereitet wurde. Aetius zog sich daraufhin wieder weiter ins Landesinnere zurück. Im Januar 62 v. Chr. schlugen sie in der Nähe der heutigen Stadt Vengard ihr Winterlager auf. Durch einen überaus milden Winter konnte das Lager gut befestigt werden und auch die Verlustzahlen waren sehr gering. Bereits im März traf die Verstärkung des remischen Kaisers mit dem Befehl die Provinz Geldria Magna zu gründen. Aus dem Lager der Truppen wurde die erste remische Siedlung Vencartisia Maxima gegründet. Feldherr Aetius Catalaunicus wurde vom Kaiser zum ersten Prokonsul der Provinz ernannt und damit beauftragt, zur Stationierung weiterer Soldaten und Ausbau der Provinz Infrastruktur zu errichten.

Vencartisia Maxima wuchs zuerst langsam und wurde immer wieder Ziel von Angriffen der Geldrer. Doch mit der Fertigstellung der Via Geldria, die die remischen Provinz mit dem Mutterland verband, änderte sich die Lage schlagartig. Baustoffe, Nahrungsmittel und Soldaten konnten nun schneller transportiert werden. Entlang der Straße wurden etliche Siedlungen gegründet. Die Provinz wuchs nur schneller und war bereits in der Lage Abgaben nach Rem abzuführen. 350 n. Christus erreichte die Provinz ihre größte Ausdehnung. Im Süden wurden die Veldoriler unterjocht und in die Provinz eingegliedert. Im Westen wurden die Durochérer unter remische Oberhoheit gezwungen. Im Norden konnte der remischen Kaiser die Rheinauer knapp besiegen und sie zur Eingliederung in die Provinz zwingen. Auch erreichte der Kaiser die Oberhoheit über die Insel Nordemar, allerdings blieb der remischen Einfluss sehr gering.

Um das Jahr 600 bekam das Remische Reich interne Probleme, sodass die geldrische Provinz zunehmend vernachlässigt wurde. Die freien Stämme in Rheinau griefen zusehens Städte und Siedlungen der Remer an und zerstörten sie. 684 setzt sich der Stammesfürst Ludipold der Rheinauer an die Spitze eine Allianz von verschiedenen geldrischen Stämmen und began einen Feldzug gegen Rem. Die völlig überraschten Remer konnten kaum die Verteidigung organisieren, da sie zuvor viele Legionen in einen andere Grenzregion verlegt hatten. Nach nur zwei Jahren hatte Ludipold die gesamte Provinz erobert. 686 zog er in Venvartisia Maxima ein und ließ den remischen Prokonsul hinrichten. Ludipold war es aber nicht mehr vergönnt ein einheitliches Reich zu gründen, da er bereits 688 verstarb.

Reichsgründung und erstes Reich

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Reichsgründer Konrad

Erst im 9. Jahrhundert gelang es denn Stammesherzögen von Veldoril in blutigen Kriegen zu einigen. Gleichzeitig trieben sie die Missionierung der verbliebenen Heiden im Land voran. Um das Jahr 825 wird Philipp von Veldoril vom Papst zum König von Geldern erhoben. Sein Reich umfasste die gesamte ehemalige Provinz Geldria Magna, allerdings ohne Nordemar und Lothian. Dort bildeten sich zu dieser Zeit ebenfalls christliche Königreiche. Obwohl Philipp viele Maßnahmen unternahm, um das Königreich nach seinem Tode zu erhalten, trat der entgegengesetzte Fall ein. Die entmachteten Stammesherzöge forderten ihre Macht zurück und wurden faktisch unabhängig. Nur im Veldoril konnte das Königtum überleben.

Als Konrad 982 den Königsthron besteigt, ist das Königreich nur noch eine leere Hülle. Er macht ist auf den südlichsten Teil Gelderns beschränkt. Doch nicht nur der König, sondern auch die Stammesherzöge waren geschwächt von immer wieder auftretenden militärischen Auseinandersetzungen. Konrad wusste diese Situation geschickt auszunutzen und schloss ein Bündnis mit dem geschwächten faringer Stammesherzog Alderich. Zusammen können beide Geldern unter ihre Kontrolle bringen. Als 989 Alderich den König in Veldoril besucht, um über die Verteilung des eroberten Landes zu verhandeln, fordert der König den Treueeid Alderich. Als der Herzog diesen verweigert wird er kurzerhand hingerichtet und Konrad heiratet die Tochter des Herzogs, sodass dessen gesamter Besitz an Konrad fällt.

999, als Konrads Herrschaft bereits gefestigt ist, brauch Papst Innozenz II. nach Geldern auf. Auf dem Weg nur Königsresidenz wurde er von heidnischen Remern entführt, die dem Papst nach dem Leben trachteten. Als Konrad davon erfuhr machte er sich umgehend auf den Weg, um den Papst zu erretten. Ihm gelingt es schließlich die Entführer aufzuspüren und ihr Lager aufzureiben. Der Papst krönt Konrad, in Anbetracht seines großen Einsatzes für den christlichen Glauben, am Heiligabend 999 zum Remischen Kaiser.

Konrad gelingt es sein Reich zu stabilisieren und seine Kaiserschaft zu festigen. Erst 1190 beginnt die Macht des Kaisers wieder zu schrumpfen. Mit der Verabschiederung der Fürstenbulle durch den ersten Reichstag werden die Territorialfürsten im Reich etabliert und der Kaiser musste einige Regalien an diese abtreten. Die Jahre 1262 bis 1264 sind ein weiteres schwerer Schlag für die kaiserliche Macht. Kaiser Friedrich I. hatte im Jahr 1262 einem Beschluss des Reichstages die Zustimmung verweigert, die die seit Jahren gängige Praxis der Kaiserwahl fixiert hätte. Er löste damit kriegsartige Zustände im Reich aus. Es bildeten sich zwei Fraktionen heraus: die einen untersützten den Kaiser, während die andere Seite den Beschluss durchsetzten wollte. Zwei Jahre nach Beginn des Krieges erleidet der Kaiser eine vernichtende Niederlange bei Faring, obwohl sein Hauptwidersacher Albrecht von Geldern getötet wird. Der Kaiser muss daraufhin den Reichstagsbeschluss ratifizieren.

Ein jähes Ende findet das Heilige Remisches Reich schließlich 1467, als dessen Kaiser wegen Häresie und Herbeiführung eines Schismas hingerichtet wurde. Der Kaiser lag zuvor mehrere Jahre mit dem Papst im Streit. Als der Kaiser den Papst für abgesetzt erklärte und einen neuen Papst einsetzte, rief der Papst Dreibürgen um Hilfe an. Dieses könnte mit Unterstützung anderer christlichen Ländern das Reich erobern und beendete damit seine Existenz. Geldern wurde in Dreibürgen integriert, wodurch Loisone, Lothian und Nordemar ihre vollständige Unabhängigkeit erlangen.

Zweites Reich

Anfang des Jahres 2007 waren die alten Länder des Reiches im Königreich Groß-Geldern wiedervereinigt. In Zusammenarbeit mit dem Papstum entschloss man sich die alten Traditionen des Heiligen Remischen Reiches wieder auferstehen zu lassen. So wurde schließlich der Großherzog von Geldern-Veldoril und König von Groß-Geldern am 18. März 2007 zum Kaiser des Heiligen Remischen Reiches gekrönt.

Im Rahmen einer Verfassungsreform im Januar 2008 wurden die Kurfürstentümer wiederhergestellt und das Wahlkaisertum wieder eingeführt.

Politik

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Schaubild des politischen Systems

Das Heilige Remische Reich ist eine konstitutionelle Wahlmonarchie. Der Kaiser ist an die sogenannte "Reichsbulle" gebunden, die die Verfassung des Landes darstellt. Der Kaiser wird durch die Kurfürsten gewählt.

Kaiser

Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches Geldrischer Nation. Er ist nicht speziell Mitglied einer bestimmten Dynastie, da das HRR nicht erbmonarchistisch regiert ist. Der Kaiser wird auf Lebenszeit durch den Kurfürstenrat gewählt. In diesem sitzen die höchsten Fürsten des Reiches, denen vom Kaiser die Kurwürde auf ihre Häuser übergeben wurde. Der Kaiser hat viele repräsentative Pflichten, aber auch exekutive Pflichten sind diesem Posten nicht fremd. So leitet der Kaiser zum Beispiel selbstständig die Außenpolitik und besucht andere Staaten, von denen er denkt, dass ein Staatsbesuch von Nöten wäre. Gleichzeitig aber hat er einen Diplomatischen Dienst eingerichtet, dessen Chef er ernennt. Dieser Dienst nimmt ihm einiges an Arbeit ab. Die Botschafter und andere Delegierte sind Mitglied im Diplomatischen Dienst Seiner Majestät. Der Kaiser leitet aber auch die Finanzpolitik. Hier aber setzt er regelmäßig einen Kaiserlichen Schatzkanzler ein, der ihm die komplette Arbeit abnimmt. Der momentane Schatzkanzler ist seit Schaffung dieses Amt der Amtsinhaber und genießt hohes Vertrauen beim Kaiser.

Auch die Verteidigungs- oder Kriegspolitik liegt beim Kaiser. Die Reichswehrhauptkommandantur übernimmt jedoch weite Pflichten und Rechte des Kaisers. So wird in allen diesen drei Bereichen häufig von anderen im Namen des amtierenden Kaisers eine Unterschrift gesetzt, allerdings kann der Kaiser jederzeit auch eigene Befehle geben. Der Reichstag darf dort allerdings auch Abstimmungen starten, deren Ergebnis allerdings nichts ändern muss. Der Kaiser repräsentiert das Reich auch in den zeremoniellen Dingen. Er verleiht Adelstitel, verleiht die Reichsorden und ernennt die Landesherren. In letzter Zeit bestimmen die Reichslandesherren aber auch selbst ihre Vasallen, was der Kaiser natürlich zulässt, solange diese Vasallen auch dem Kaiser ihre Treue schwören. Auch setzt er die Reichsexekutoren ein. Dies sind Personen, die für einen Landesherren (oder Reichsstandherren) dessen Rechte und Pflichten übernehmen – auch den Sitz im Oberhaus – bis der Beschluss des Kaisers oder des Reichstages durchgesetzt wurde, oder das Land einen neuen Herrscher bekommen hat. Generell sind dies für Bürgerliche die ehrenvollsten Posten.

Zum Schluss ernennt der Kaiser den Pfalzgrafen. Dieser vertritt ihn bei seiner Abwesenheit.

Reichsregierung

Die Reichsregierung ist unter dem Kaiser die zweite Inhaberin der exekutiven Reichsgewalt. Sie darf zeitlich begrenzte Weisungen erlassen und übernimmt die Führung der verschiedenen Ministerien. Der Reichskanzler ist in der Reichsregierung das stärkste Mitglied. Er bestimmt die politischen Richtlinien der Kaiserlichen Reichsregierung und ernennt selbstständig die Minister. Die Reichsregierung kann über den Volksrat, aber auch über den Reichsadelsrat, regieren, was sie flexibel in ihrer Amtsausführung macht, sodass unter keiner Reichsregierung das Reich wirklich still stand.

Reichsrat

Der Reichsrat ist das Gremium aller Reichsstände. Er ist dem Volksrat gleichgesetzt und kann eigenhändig Gesetze ausarbeiten. Wenn der Volksrat ein Gesetz verabschiedet, das im Reichsrat keine Zustimmung findet, so wird dieser meist in der Form aktiv, dass er den Kaiser bittet, das Gesetz erst einmal nicht zu unterschreiben, um es dann mit einer einfachen Mehrheit wieder aufzuheben. Der Volksrat steht dann vor der Wahl, das Gesetz fallen zu lassen, oder es in einer anderen Form neu zur Abstimmung zu bringen. Bei Verfassungsänderungen muss der Reichsrat zustimmen, ansonsten ist die Verfassungsänderung abgelehnt.

Volksrat

Der Volksrat wird in einem Intervall von zwei Monaten neu gewählt. Er besteht aus 57 Volksvertretern, die in den bisher meisten Volksräten aus allen Bevölkerungsschichten kamen. Der bisher höchste Volksratsabgeordnete war der jetzige König von Lothian, Constantin I., welcher auch das Amt des Kaiserlichen Schatzkanzlers innehat. Der Volksrat schlägt außerdem den Reichskanzler vor. Dieser Vorschlag muss vom Kaiser allerdings nicht angenommen werden. Diesen Fall gab es bisher allerdings nur ein einziges Mal. Außerdem ist der Volksrat das eigentliche Gesetzgebungsorgan. Die meisten Gesetze wurden hier zum ersten Mal eingebracht, sodass der Reichsadelsrat meist erst nach dem Volksrat mit den Gesetzen zu tun bekommt.

Reichskammergericht

Das Reichskammergericht ist das oberste Gericht des Reiches. Vor ihm wird in letzter Instanz verhandelt oder in erster Instanz, wenn Reichsinstitutionen verklagt werden oder Landesgerichte nicht besetzt sind. Gegen manche der Beschlüsse des Reichskammergerichtes kann nur noch der Kaiser etwas tun. Ansonsten ist das Reichskammergericht selbst von allen anderen Institutionen unabhängig. Anders die Richter: Diese können von demjenigen, der sie eingesetzt hat, auch wieder abgesetzt werden. Der Kaiser kann den Reichsgerichtspräsidenten absetzen und der Volksrat kann die von ihm eingesetzten Assessoren (Richter) wieder absetzen.

Reichsstände

Die Reichsstände sind eine weitere wichtige Säule des Heiligen Remischen Reich. Sie haben dem Reich die Souveränität verliehen und genießen daher auch weitgehende Freiheitsrechte. Die meisten Reichsstände verfügen über eine eigene Verfassung und Regierung. Gemeinsam mit dem Reich können die Reichsstände in folgenden Angelegenheite eigene Gesetze erlassen, wobei gilt, dass Reichsrecht immer Standesrecht bricht:

  • bürgerliches Recht;
  • Münz- und Banknotenrecht;
  • Partei- und Vereinswesen und
  • Strafrecht.

Daneben gibt es auch Kompetenzbereich die nur den Reichsständen obliegen, sodass sich das Reich überhaupt nicht einmischen darf. Dazu gehört:

  • Landespolizeiwesen;
  • Bevölkerungspolitik;
  • Bodenschätze & Ressourcen;
  • Bankenwesen;
  • Forst- und Jagdwesen.

Allerdings gibt es auch Unterschiede unter den einzelnen Ständen, so unterscheidet die Verfassung in vier Arten von Reichsständen:

Die Reichsländer sind generell reichsunmittelbar, also keinen weiteren Herrscher außer dem Kaiser unterstellt, und sind von höchster ständischer Bedeutung. In Friedenszeiten können sie bewaffnete Garden bis zu einer Mannstärke von 10.000 Mann aufstellen. Im Kriegsfalle sind diese jedoch der Reichswehr unterstellt. Den Status eines Reichslandes haben das Großherzogtum Geldern-Veldoril, das Königreich Loisone, das Königreich Lothian und das Königreich Nordemar inne.

Obwohl die reichsunmittelbaren Stände in der Verfassung vorgesehen sind, existiert kein Reichsstand mit diesem Status. Auch sie wären, wie der Name schon sagt, reichsunmittelbar. Allerdings genießen sie nicht die politische Bedeutung der Reichsländer. Reichsunmittelbare Stände können in Friedenszeiten bis 7.000 Mann starke Garden unterhalten.

Im Gegensatz zu den reichsunmittelbaren Ständen unterstehen die reichsmittelbaren Stände nicht direkt dem Kaiser, sondern einem anderen Reichsstand. Sie genießen zwar die gleichen verfassungsgemäßen Rechte wie die unmittelbaren Stände, allerdings müssen sie sich in ihrer Gesetzgebung ihrem Herren unterstellen. Inzwischen existieren nur noch drei reichsmittelbare Stände in Geldern-Veldoril (gefürstete Grafschaft Vengard, Gefürstete Grafschaft Schönburg-Zeilitz, sowie die Markgrafschaft Geldern-Durochér) und zwei in Nordemar (Herzogtum Reichsstett und Fürstentum Wilhelmswerder).

Daneben existieren noch freie Reichsstädte. Diese sind ebenfalls reichsunmittelbar und sind, im Gegensatz zu den anderen Ständen, republikanisch organisiert. Sie dürfen bis zu 2.000 Mann in Friedenszeiten unterhalten. Im Reich gibt es fünf freie Reichsstädte, die sich allesamt auf der Insel Nordemar befinden. Sie sind der Überreste des stolzen Hansebundes Nordemarer Städte, der schon lange in einem Protektionsverhältnis mit dem Reich stand. Am 27. Dezember 2007 wurde der Hansebund aufgelöst und die Städte Hansa, Kristianswiek, Suedahagen, Elberstedt und Danewerk traten dem Reich bei.

Links


Reichsstände des HRRs