Heiliges Remisches Reich
Heiliges Remisches Reich Saint-Empire remain | |||
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Amtssprache Verkehrssprachen |
keine festgelegt Dreibürgisch, Losonisch | ||
Hauptstadt | Hohenbrünn | ||
Staatsform | konstitutionelle Wahlmonarchie | ||
Staatsoberhaupt Kayser |
Constantin I. seit dem 25.05.2009 | ||
Regierungschef Reichskanzeller |
Hagen von Gotha seit dem 22.11.2010 | ||
Fläche | 1.070.000 km² | ||
Bevölkerung Einwohnerzahl Dichte |
ca. 105.000.000 98 Einwohner/km² | ||
Währung | Reichsdukate | ||
Nationalhymne | Te Deum | ||
Int. Vorwahl | +110 | ||
Int. Kennzeichen | HRR | ||
Internet-TLD | .hr | ||
Website | Website | ||
Forum | Forum |
Das Heilige Remische Reich war eine Monarchie im Norden Harnars, das im Dezember 2010 im Kaiserreich Dreibürgen aufging. Das Reich grenzte im Süden einzig an Dreibürgen. Im Westen wird die Landfläche vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt.
Es war Mitglied in dem Militärbündnis Heilige Allianz und der Organisation für Wirtschaft und Zusammenarbeit.
Geographie
Lage
Das Heilige Remische Reich besteht aus zwei Landesteilen, die räumlich getrennt sind. Den größten Teil bildet das Mutterland des Reiches heraus, welches als Halbinsel auf der Nordspitze des Kontinents Harnar liegt. Die Remische Halbinsel wird im Westem vom Remischen Meer und im Norden vom Nordmeer begrenzt. Im Süden grenzt die Brudernation Dreibürgen an das Reich, mit welcher es die einzige Außengrenze hat. Dieser Teil des Reiches erstreckt sich insgesamt auf rund 710.000 Quadratkilometer und weist eine Bevölkerung von ca. 85. Mio. Einwohnern auf.
Der Reichsteil Stauffen hingegen liegt auf der gegenüberliegenden Seite des Remischen Meeres im Osten des Kontinents Antica. Im Norden grenzt es an Anturien, im Westen an die Schwyz und im Süden an das ebenfalls zu Dreibürgen gehörige Haxagon. Auf insgesamt 360.000 Quadratkilometern leben circa 20 Millionen Einwohner.
Relief
Das Relief des Kernlandes ist reich gegliedert. Von Süden her erheben sich die die Ausläufer des dreibürgischen Erzgebirges zum Augustinermassiv. Das Hochgebirge in Nord-Südausrichtung hat mit der Conradinsspitze auch die höchste Erhebung des Reiches. Sie erhebt sich auf 3963 Meter über Normalnull. Das Gebirge trennt das Staatsgebiet nahezu in der Mitte. Richtung Westen hin fällt das Gelände bis zum Meer in ab. Die losonische schneidet dabei tief in das Reichsgebiet herein. Neuere Forschungen legen nahe, dass in prähistorischer Zeit ein Meteoriteneinschlag für die fast kreisförmige Bucht sorgte. Östlich des Gebirges fällt das Gelände ebenfalls zu einem knapp 200 Kilometer breiten Streifen flachen Landes ab, bevor die Küste erreicht wird. Südlich, zur dreibürgischen Grenze hin, fällt das Land weiter ab und schließt sich dem Zwielauer Tiefland an, welches ein Marschgebiet des Flusses Garnau ist. Nach Norden hin endet das Hochgebirge im Salzfurter Land, welches anschließend in das Cranacher Becken übergeht. Die flache Ebene ist vor allem durch Seen und Moore geprägt. Erst knapp 100 Kilometer vor der nördlichen Küste, erhebt sich noch einmal ein Mittelgebirge, die Nebelhöhen, in West-Ost-Ausrichtung, welches das gesamte Reichsgebiet im Winter vor dem Einfluß polarer Luftmassen schützt. Der nördlichste Punkt des Reiches ist Kap Wruus.
Stauffens Relief weist dagegen eine starke West-Ost-Ausrichtung auf. Von der Küste im Osten steigt das Land nur leicht und gemächlich an. Schließlich erhebt sich der Holt, ein Mittelgebirge in Nord-Süd-Ausrichtung. Der Holt wird durch den Porta Stavica-Pass durchbrochen. Hinter dem Mittelgebirge befindet sich die Ostmark, ein flaches Land mit einigen Seen und Sumpfgebieten.
Klima
in Arbeit
Bevölkerung
Das Heilige Remische Reich gehört zum Remisch-Trimontanischen Kulturraum, dem neben Dreibürgen auch Haxagon und Stauffen angehören. Die Bevölkerung des Heiligen Remischen Reiches gliedert sich in drei wesentliche Bevölkerungsgruppen:
- Angevinisch-Geldrische Gruppe
- Remisch-Losonische Gruppe
- Stauffische Gruppe
Die angevinisch-geldrische Gruppe ist die zahlenmäßig stärkste Gruppe und hat sich seit der Antike aus den Stämmen der Geldrer, Ferumen und Angeviniern entwickelt. Aufgrund der unterbliebenen Nationalstaatsbildung im Heiligen Remischen Reich, unterteilt sich diese Gruppe noch in die regionale Gruppen der Geldrer, Cranacher, Veldoriler und Wirtensteiner. Die remisch-losonische Gruppe befindet sich vor allem im Südwesten des Reiches. Sie ist durch eigene Sprachen (Losonisch, Vanezisch) geprägt, die sich aus der Sprache des antiken Rems ableitet. Die Stauffen bilden aufgrund der geografischen Entfernung und der unterschiedlichen geschichtlichen Entwicklung ebenfalls eine eigene Bevölkerungsgruppe.
Sprachen
Das Dreibürgische ist für knapp 75 % der Einwohner Muttersprache. Danach folgt mit 20 % das Losonische und 5 % der Einwohner sprechen Vanezisch als Muttersprache. Diese Aufteilung ergibt sich aus der ethnischen Diversität des Reiches. In den Schulen ist das Dreibürgische oder das Losonisch oft als erste Fremdsprache ab der 3. Klasse verpflichtend, sodass ein großer Teil der Bevölkerung mindestens zwei Reichssprachen beherrscht.
Das Reich hat keine festgelegte Amtssprache. Das Dreibürgische wird fast überall akzeptiert und verstanden, das Losonisch in weiten Teilen des Reiches. In der Reichspolitik ist die dreibürgische Sprache maßgebend.
Städte und Ballungsräume
Die fünf größten Städte des Heiligen Remischen Reiches sind:
Rang |
Stadt | Einwohner |
---|---|---|
1 | Hohenbrünn | 4.934.000 |
2 | Montjoie | 3.140.000 |
3 | Hohenstauffenberg | 2.120.000 |
4 | Vengard | 1.990.000 |
5 | Ehrenmünster | 1.301.000 |
Religion
Die Religion nimmt noch heute eine zentrale Rolle im gesellschaftlichen Leben des Heiligen Remischen Reiches ein. Als Staatsreligion wird gemeinhin der christliche Glaube verstanden, wobei die katholische Konfession vorherrschend ist. Von den 105 Mio. Einwohnern bekennen sich nur 6 % (ca. 6,3 Mio.) als konfessionslos. Etwa 78 Mio. Reichsbürger sind katholischen Glaubens und 20 Mio. Einwohner bekennen sich zu den evangelischen Kirchen.
Von etwa 700.000 Reichsbürger ist das religiöse Bekenntnis einer anderen Religion zuzuordnen oder unbekannt. 200.000 Menschen davon sind jüdischen Glaubens, 50.000 des muslimischen Glaubens. Weiterhin besteht in Hohenbrünn eine christlich-orthodoxe Gemeinde mit rund 10.000 Mitgliedern, die sich über das ganze Reich verteilen.
Katholische Kirche
Als wichtigste Kirche im Reich genießt die katholische Kirche maßgeblichen Einfluss in Gesellschaft und Politik. Der Primas der Kirchenprovinz des Heiligen Remischen Reiches, der Erzbischof von St. Aegidius, ist zugleich Kurfürst und an der Wahl des Kaisers beteiligt.Auch in bildungspolitischen Fragen ist der katholischen Kirche ein Mitspracherecht per Konkordat eingeräumt worden.
Aufgrund der enormen Bedeutung dieser Kirche, verfügt das Heilige Remische Reich über eine umfangreiche kirchliche Verwaltungsgliederung. Derzeit bestehen sechs Erzdiözesen im Heiligen Remischen Reich:
- Erzbistum Coeurlyon (Nördlichen Losonien)
- Erzbistum Geldern-Fallenach (Geldern-Veldoril und Wirtenstein)
- Erzbistum Hohenstauffenberg (Stauffen)
- Erzbistum Rem (südliches Losonien)
- Erzstift St. Aegidius (Hohenbrünn, Sitz des Primas, Kurfürstentum)
- Erzbistum St. Aydestin (Cranach)
Die Erzdiözesen untergliedern in weitere Suffragandiözesen. Die Kirchenporvinz wird geführt von Primas Georgio Kardinal Damani.Kardinal Damani.
Evangelische Kirche
Die evangelische Kirche stellt heute die kleinste christliche Konfession im Reich dar. Größere Anhängerzahlen hat sie nur noch in Nordemar, wo auch der Hauptsitz der "Evangelischen Kirche des Königreichs Nordemar und des Heiligen Remischen Reich" ist. Bis 2007 waren in Geldern-Veldoril und Lothian die evangelischen Kirchen noch unabhängig. Aufgrund der intensiv betriebenden Gegenreformation im 16. Jahrhundert, konnte die evangelische Kirche nie wirklich Fuß fassen.
Geschichte
Frühzeit
Remische Antike
Im 1. Jahrhundert vor Christus breitete sich das Remische Imperium zur Zeit des Prinzipats weiter in Richtung Norden und Osten aus und erreichte auch das Gebiet der dortigen geldrischen, ferumischen und angevinischen Stämme. Um das 62 vor Christus kam es in der Sankt Aydestin zu der bedeutsamsten Schlacht der remischen Kolonialisierung: der Remische Feldherr Flavius Aetius Catalanicus besiegte eine versammelte Stammesarmee und konnte so die remische Herrschaft südlich der Daube konsolidieren. Der Fluss Daube bildete ab dann eine wichtige natürliche Grenze zum weiterhin freien Norden. Trotz weiterer Expeditionen auch nördlich der Daube, konnten diese keine dauerhaft remische Einflussnahme sicherstellen. Zum Zwecke des Grenzschutzes gründeten die Remer entlang der Daube und besonders an den Landgrenzen dauerhafte Siedlungen. Eine wichtige Zentrale für die remische Kolonisation war das heutige Hohenbrünn, welches um 40 vor Christus als "Catalana Angevinorum" gründet wurde. In Richtung Osten wurden die Augustinerberge durch die Remer überwunden und in einem zweiten bedeutenden Feldzug wurde das remischen Einflussgebiet im heutigen Geldern bis an das Nordmeer ausgdehnt. Die wichtigste Stadtgründung in diesem Bereich war Vencartisia Maxima, das heutige Vengard. Die Stadtgründungen dienten der Remanisierung der örtlichen Bevölkerung der Festigung des remischen Herrschaftsanspruches. Dazu wurden unter anderem die wichtigen Strassen Via Angevinia (von der Daube bis Hohenbrünn) und Via Geldria (von Vengard nach Hohenbrünn) gebaut. Von Hohenbrünn wurde schließlich die Via Rema Septemtriones ("Nördliche Rem-Straße").
Im ersten Jahrhundert nach Christus festigten sich die remischen Strukturen südlich der Daube und die Expeditionen nördlich des Flusses wurden eingestellt. Stattdessen wurden Verträge mit einigen Stämmen geschlossen, die eine Stärkung des Handels im Norden herbeiführte und die Remischen Interessen sicherte. Ähnlich wie in dreibürgischen Kolonialgebieten, führte die remische Heeresreform des 4. Jahrhunderts zur Ansiedlung angevinischer Stämme aus dem Norden im Reichsgebiet als Föderaten, die im Kriegsdienst des Imperators standen. Bereits ein Jahrhundert später erlebte das Remische Imperium ein Zeitalter interner Querelen und Zerrüttung. Auch in den südlichen Kolonialgebieten des heutigen Dreibürgens, erhoben sich remferne Stämme. Dies führte auch im Cranacher Gebiet zur Erhebung der Föderaten. Um 430 nennen remische Chronisten den angevinischen Stammesfürst Widukind als erfolgreichsten Stammesführer im Aufstand gegen die remische Oberhoheit. Widukind etabliert daraufhin an der Daubegrenze sein Herrschaftsgebiet, welches sich neben den remischen Anteilen auch auf die nördlich der Daube gelegenen freien Stammesgebiete erstreckt. Er errichtete damit das erste angevinische Herrschaftsgebiet und läutete damit den Niedergang des Remischen Imperiums im Gebiet des nördlichen HRRs ein.
Nachdem das Remische Imperium im 5. Jahrhundert eine erneute Phase der Schwäche erlitt, setzte eine verstärkte Wanderung der nunmehr nicht mehr kontrollierten Stämme ein, die von den Verheißungen und dem Wohlstand des Remischen Reiches profitieren wollten. Nicht nur aus dem künftigen HRR drängten Menschen gen Rem, sondern auch aus dem heutigen Dreibürgen. Dies brachte die fragile Gesellschaftsordnung des Remischen Reiches völlig aus dem Gleichgewicht. Unter dem Ansturm der Stämme brachen die Reichsgrenzen zusammen und die Zentralgewalt schwand. Das letzte Aufbäumen des antiken Rems geschah um 550, als Rem versuchte seine Kolonien in Dreibürgen und dem HRR zurückzugewinnen. In den Schlacht von Gemsbach und Sankt Aydestin wurden die remischen Legionen vernichtend geschlagen. 556 schließlich wird die Stadt Rem vom Stamm der Flavier erobert und der letzte antike Kaiser Iulianus getötet.
Zwischen den Reichen
Im Norden bildete der Stammesfürst Clothar ein umfassendes Herrschaftsgebiet aus ehemaligen remischen und freien Territorien. Er begründete 556 das Regnum Angevinorum (Angevinisches Königreich) und trat zum katholischen Christentum über. Im Laufe der Zeit vereinigten er und seine Nachfolger die freien Stämme der Angevinier, Ferumen und Virten zu ihrem umfassenden Königreich. Etwas später formierte sich im Osten eine geldrische Stammesherrschaft, die ab der Mitte des 6. Jahrhunderts verstärkt durch angevinische Missionare christianisiert wurden. Spätestens ab 616 schreiben auch hier die Chronisten vom Regnum Geldriae (Geldrisches Königreich). Dort etabiliert sich schließlich Dynastie der Konradiner, die das Herrschaftsgebiet gen Süd und Westen erweitern können.
Reichsgründung und erstes Reich
Reichsgründer Konrad |
Erst im 9. Jahrhundert gelang es denn Stammesherzögen von Veldoril in blutigen Kriegen zu einigen. Gleichzeitig trieben sie die Missionierung der verbliebenen Heiden im Land voran. Um das Jahr 825 wird Philipp von Veldoril vom Papst zum König von Geldern erhoben. Sein Reich umfasste die gesamte ehemalige Provinz Geldria Magna, allerdings ohne Nordemar und Lothian. Dort bildeten sich zu dieser Zeit ebenfalls christliche Königreiche. Obwohl Philipp viele Maßnahmen unternahm, um das Königreich nach seinem Tode zu erhalten, trat der entgegengesetzte Fall ein. Die entmachteten Stammesherzöge forderten ihre Macht zurück und wurden faktisch unabhängig. Nur im Veldoril konnte das Königtum überleben.
Als Konrad 982 den Königsthron besteigt, ist das Königreich nur noch eine leere Hülle. Er macht ist auf den südlichsten Teil Gelderns beschränkt. Doch nicht nur der König, sondern auch die Stammesherzöge waren geschwächt von immer wieder auftretenden militärischen Auseinandersetzungen. Konrad wusste diese Situation geschickt auszunutzen und schloss ein Bündnis mit dem geschwächten faringer Stammesherzog Alderich. Zusammen können beide Geldern unter ihre Kontrolle bringen. Als 989 Alderich den König in Veldoril besucht, um über die Verteilung des eroberten Landes zu verhandeln, fordert der König den Treueeid Alderich. Als der Herzog diesen verweigert wird er kurzerhand hingerichtet und Konrad heiratet die Tochter des Herzogs, sodass dessen gesamter Besitz an Konrad fällt.
999, als Konrads Herrschaft bereits gefestigt ist, brauch Papst Innozenz II. nach Geldern auf. Auf dem Weg nur Königsresidenz wurde er von heidnischen Remern entführt, die dem Papst nach dem Leben trachteten. Als Konrad davon erfuhr machte er sich umgehend auf den Weg, um den Papst zu erretten. Ihm gelingt es schließlich die Entführer aufzuspüren und ihr Lager aufzureiben. Der Papst krönt Konrad, in Anbetracht seines großen Einsatzes für den christlichen Glauben, am Heiligabend 999 zum Remischen Kaiser.
Konrad gelingt es sein Reich zu stabilisieren und seine Kaiserschaft zu festigen. Erst 1190 beginnt die Macht des Kaisers wieder zu schrumpfen. Mit der Verabschiederung der Fürstenbulle durch den ersten Reichstag werden die Territorialfürsten im Reich etabliert und der Kaiser musste einige Regalien an diese abtreten. Die Jahre 1262 bis 1264 sind ein weiteres schwerer Schlag für die kaiserliche Macht. Kaiser Friedrich I. hatte im Jahr 1262 einem Beschluss des Reichstages die Zustimmung verweigert, die die seit Jahren gängige Praxis der Kaiserwahl fixiert hätte. Er löste damit kriegsartige Zustände im Reich aus. Es bildeten sich zwei Fraktionen heraus: die einen untersützten den Kaiser, während die andere Seite den Beschluss durchsetzten wollte. Zwei Jahre nach Beginn des Krieges erleidet der Kaiser eine vernichtende Niederlange bei Faring, obwohl sein Hauptwidersacher Albrecht von Geldern getötet wird. Der Kaiser muss daraufhin den Reichstagsbeschluss ratifizieren.
Ein jähes Ende findet das Heilige Remisches Reich schließlich 1467, als dessen Kaiser wegen Häresie und Herbeiführung eines Schismas hingerichtet wurde. Der Kaiser lag zuvor mehrere Jahre mit dem Papst im Streit. Als der Kaiser den Papst für abgesetzt erklärte und einen neuen Papst einsetzte, rief der Papst Dreibürgen um Hilfe an. Dieses könnte mit Unterstützung anderer christlichen Ländern das Reich erobern und beendete damit seine Existenz. Geldern wurde in Dreibürgen integriert, wodurch Loisone, Lothian und Nordemar ihre vollständige Unabhängigkeit erlangen.
Zweites Reich
Anfang des Jahres 2007 waren die alten Länder des Reiches im Königreich Groß-Geldern wiedervereinigt. In Zusammenarbeit mit dem Papstum entschloss man sich die alten Traditionen des Heiligen Remischen Reiches wieder auferstehen zu lassen. So wurde schließlich der Großherzog von Geldern-Veldoril und König von Groß-Geldern am 18. März 2007 zum Kaiser des Heiligen Remischen Reiches gekrönt.
Im Rahmen einer Verfassungsreform im Januar 2008 wurden die Kurfürstentümer wiederhergestellt und das Wahlkaisertum wieder eingeführt.
Politik
Schaubild des politischen Systems |
Das Heilige Remische Reich ist eine konstitutionelle Wahlmonarchie. Der Kaiser ist an die sogenannte "Reichsbulle" gebunden, die die Verfassung des Landes darstellt. Der Kaiser wird durch die Kurfürsten gewählt.
Kaiser
Der Kaiser ist das Staatsoberhaupt des Heiligen Remischen Reiches. Da sich im Reich eine Wahlmonarchie etabliert hat, existiert keine Kaiserdynastie. Die Kurfürsten wählen im Kurfürstenkollegium einen Remischen König, der vom Papst zum Kaiser gekrönt wird. Zum König kann nur jemand gewählt werden, der des katholischen Glaubens ist und über die Reichsunmittelbarkeit verfügt. Er muss als einem Reichsstand im Heiligen Remischen Reich vorstehen. Als alternative Schreibweise wird oft auch Kayser verwendet.
Als Staatsoberhaupt einer konstitutionellen Monarchie genießt der Kaiser weitgehende Rechte. Ohne seine Zustimmung kann kein Gesetz zu Stande kommen. Diese - gemeinhin als kaiserliche Sanktion - genannte Zustimmung wird von Kaiser aber nur im Ausnahmefall verweigert. Ihm obliegt die oberste Leitung in allen äußeren und inneren Angelegenheiten, weshalb er unabhängig vom Parlament, der Großdiät der Reichsstände, die Regierung ernennen und entlassen kann. Üblicherweise folgt er bei der Ernennung der Regierung aber in Mehrheitsverhältnissen im Parlament. Er hat ebenfalls den Oberbefehl über die Streitkräfte inne und ernennt den Reichskriegsminister sowie die weiteren hohen Militärpersonen. Er kann auch Krieg erklären und Frieden schließen. Über den Reichsadel übt er die oberste Gerichtsbarkeit und die Oberlehnsherrlichkeit auf. Er kontrolliert die Finanzen des Reiches, wobei er zur Erhebung von Steuern die Zustimmung der Großdiät benötigt.
Seit dem Jahr 700 besteht der Titel des Remischen Kaisers als höchster christlicher Herrscher. Zwar ist diese Funktion heute nicht gegenwärtig, aber im Amtstitel des Kaisers zeigt noch heute dieses Selbstverständnis. Der vollständige Amtstitel des Kaisers lautet: Serenissimus Augustus a Deo coronatus magnus pacificus imperator Remanum gubernans imperium" (Allergnädigster, erhabener, von Gott gekrönter, großer, Friede stiftender Kaiser, der das Römische Reich regiert).
Reichsregierung
Die Reichsregierung ist unter dem Kaiser die zweite Inhaberin der exekutiven Reichsgewalt. Sie darf zeitlich begrenzte Weisungen erlassen und übernimmt die Führung der verschiedenen Ministerien. Der Reichskanzler ist in der Reichsregierung das stärkste Mitglied. Er bestimmt die politischen Richtlinien der Kaiserlichen Reichsregierung und ernennt selbstständig die Minister. Die Reichsregierung kann über den Volksrat, aber auch über den Reichsadelsrat, regieren, was sie flexibel in ihrer Amtsausführung macht, sodass unter keiner Reichsregierung das Reich wirklich still stand.
Reichsrat
Der Reichsrat ist das Gremium aller Reichsstände. Er ist dem Volksrat gleichgesetzt und kann eigenhändig Gesetze ausarbeiten. Wenn der Volksrat ein Gesetz verabschiedet, das im Reichsrat keine Zustimmung findet, so wird dieser meist in der Form aktiv, dass er den Kaiser bittet, das Gesetz erst einmal nicht zu unterschreiben, um es dann mit einer einfachen Mehrheit wieder aufzuheben. Der Volksrat steht dann vor der Wahl, das Gesetz fallen zu lassen, oder es in einer anderen Form neu zur Abstimmung zu bringen. Bei Verfassungsänderungen muss der Reichsrat zustimmen, ansonsten ist die Verfassungsänderung abgelehnt.
Volksrat
Der Volksrat wird in einem Intervall von zwei Monaten neu gewählt. Er besteht aus 57 Volksvertretern, die in den bisher meisten Volksräten aus allen Bevölkerungsschichten kamen. Der bisher höchste Volksratsabgeordnete war der jetzige König von Lothian, Constantin I., welcher auch das Amt des Kaiserlichen Schatzkanzlers innehat. Der Volksrat schlägt außerdem den Reichskanzler vor. Dieser Vorschlag muss vom Kaiser allerdings nicht angenommen werden. Diesen Fall gab es bisher allerdings nur ein einziges Mal. Außerdem ist der Volksrat das eigentliche Gesetzgebungsorgan. Die meisten Gesetze wurden hier zum ersten Mal eingebracht, sodass der Reichsadelsrat meist erst nach dem Volksrat mit den Gesetzen zu tun bekommt.
Reichskammergericht
Das Reichskammergericht ist das oberste Gericht des Reiches. Vor ihm wird in letzter Instanz verhandelt oder in erster Instanz, wenn Reichsinstitutionen verklagt werden oder Landesgerichte nicht besetzt sind. Gegen manche der Beschlüsse des Reichskammergerichtes kann nur noch der Kaiser etwas tun. Ansonsten ist das Reichskammergericht selbst von allen anderen Institutionen unabhängig. Anders die Richter: Diese können von demjenigen, der sie eingesetzt hat, auch wieder abgesetzt werden. Der Kaiser kann den Reichsgerichtspräsidenten absetzen und der Volksrat kann die von ihm eingesetzten Assessoren (Richter) wieder absetzen.
Reichsstände
Die Reichsstände sind eine weitere wichtige Säule des Heiligen Remischen Reich. Sie haben dem Reich die Souveränität verliehen und genießen daher auch weitgehende Freiheitsrechte. Die meisten Reichsstände verfügen über eine eigene Verfassung und Regierung. Gemeinsam mit dem Reich können die Reichsstände in folgenden Angelegenheite eigene Gesetze erlassen, wobei gilt, dass Reichsrecht immer Standesrecht bricht:
- bürgerliches Recht;
- Münz- und Banknotenrecht;
- Partei- und Vereinswesen und
- Strafrecht.
Daneben gibt es auch Kompetenzbereich die nur den Reichsständen obliegen, sodass sich das Reich überhaupt nicht einmischen darf. Dazu gehört:
- Landespolizeiwesen;
- Bevölkerungspolitik;
- Bodenschätze & Ressourcen;
- Bankenwesen;
- Forst- und Jagdwesen.
Allerdings gibt es auch Unterschiede unter den einzelnen Ständen, so unterscheidet die Verfassung in vier Arten von Reichsständen:
Die Reichsländer sind generell reichsunmittelbar, also keinen weiteren Herrscher außer dem Kaiser unterstellt, und sind von höchster ständischer Bedeutung. In Friedenszeiten können sie bewaffnete Garden bis zu einer Mannstärke von 10.000 Mann aufstellen. Im Kriegsfalle sind diese jedoch der Reichswehr unterstellt. Den Status eines Reichslandes haben das Großherzogtum Geldern-Veldoril, das Königreich Loisone, das Königreich Lothian und das Königreich Nordemar inne.
Obwohl die reichsunmittelbaren Stände in der Verfassung vorgesehen sind, existiert kein Reichsstand mit diesem Status. Auch sie wären, wie der Name schon sagt, reichsunmittelbar. Allerdings genießen sie nicht die politische Bedeutung der Reichsländer. Reichsunmittelbare Stände können in Friedenszeiten bis 7.000 Mann starke Garden unterhalten.
Im Gegensatz zu den reichsunmittelbaren Ständen unterstehen die reichsmittelbaren Stände nicht direkt dem Kaiser, sondern einem anderen Reichsstand. Sie genießen zwar die gleichen verfassungsgemäßen Rechte wie die unmittelbaren Stände, allerdings müssen sie sich in ihrer Gesetzgebung ihrem Herren unterstellen. Inzwischen existieren nur noch drei reichsmittelbare Stände in Geldern-Veldoril (gefürstete Grafschaft Vengard, Gefürstete Grafschaft Schönburg-Zeilitz, sowie die Markgrafschaft Geldern-Durochér) und zwei in Nordemar (Herzogtum Reichsstett und Fürstentum Wilhelmswerder).
Daneben existieren noch freie Reichsstädte. Diese sind ebenfalls reichsunmittelbar und sind, im Gegensatz zu den anderen Ständen, republikanisch organisiert. Sie dürfen bis zu 2.000 Mann in Friedenszeiten unterhalten. Im Reich gibt es fünf freie Reichsstädte, die sich allesamt auf der Insel Nordemar befinden. Sie sind der Überreste des stolzen Hansebundes Nordemarer Städte, der schon lange in einem Protektionsverhältnis mit dem Reich stand. Am 27. Dezember 2007 wurde der Hansebund aufgelöst und die Städte Hansa, Kristianswiek, Suedahagen, Elberstedt und Danewerk traten dem Reich bei.
Links
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