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Version vom 10. März 2009, 17:14 Uhr
Die Unionsregierung ist das höchste exekutive Staatsorgan der Demokratischen Union. Sie besteht aus aus dem Unionskanzler und den Unionsministern. Staatssekretäre sind keine Mitglieder der Unionsregierung.
Die Mitglieder der Unionsregierung
Der Unionskanzler wird vom Unionsparlament gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt, der auch die Unionsminister auf Vorschlag des Unionskanzlers ernennt. Die Unionsminister sind in ihrer Amtszeit an den Unionskanzler gebunden und scheiden mit ihm aus dem Amt.
Aus den Reihen seiner Unionsminister bestimmt der Unionskanzler eigenständig einen Vizekanzler, der ihn in seiner Abwesenheit vertritt.
Aufgaben
Die Unionsregierung führt die ratelonischen Gesetze aus, sie leitet gemäß Art. 40 der Unionsverfassung "die Politik des Staates nach den ratelonischen Gesetzen". Der Unionskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz inne, d.h. er bestimmt in eigener Verantwortung die Richtlinien Politik. In diesem Rahmen arbeiten die Unionsminister nach dem Ressortprinzip allerdings eigenverantwortlich.
Derzeitige Zusammensetzung der Unionsregierung
Ressort | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|
Unionskanzler | Sean William Connor | SPDU |
Wirtschaft und Finanzen (Vizekanzler) |
Helmut Hennrich | SPDU |
Äußeres | Denise Marisa Heidenberg-Untrial | UFD |
Inneres | Bodo von Kurzschluss | UFD |
Justiz | Sean William Connor | SPDU |
Verteidigung | Peter Vain | parteilos |