Bundesversammlung (Astarien): Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Bundesversammlung''' der [[Bundesrepublik Astarien]] ist das oberste Parlament auf Bundesebene. Es wird in freier, gleicher, geheimer und allgemeiner Wahl von den astarischen Bürgern in den [[Kanton (Astarien)|Kantonen]] und per Bundeslisten gewählt.
Die '''Bundesversammlung''' der [[Bundesrepublik Astarien]] ist das oberste Parlament auf Bundesebene. Es wird in freier, gleicher, geheimer und allgemeiner Wahl von den astarischen Bürgern in den [[Kanton (Astarien)|Kantonen]] und per Bundeslisten gewählt.



Version vom 12. Februar 2007, 21:23 Uhr

Die Bundesversammlung der Bundesrepublik Astarien ist das oberste Parlament auf Bundesebene. Es wird in freier, gleicher, geheimer und allgemeiner Wahl von den astarischen Bürgern in den Kantonen und per Bundeslisten gewählt.


Wahlvorgang

Die Wahlen zur Bundesversammlung finden alle vier Monate statt. Sie werden vom Bundespräsidenten ausgeschrieben.
Die eine Hälfte der Abgeordneten wird auf Bundesebene per Listen gewählt. Jeder Bürger kann seine einzige Stimme auf Bundesebene einer Liste geben.
Die andere Hälfte wird durch Direktmandate, welche direkt vom Volk in den vier astarischen Kantonen gewählt werden, bestimmt.
Alle Wahlen, ob föderal oder kantonial, sind frei, gleich, allgemein und geheim.

Gesetzliche Legimitation

Die Bundesversammlung ist durch Kapitel vier der Bundesverfassung legitimisiert und vorgeschrieben. Zitat:

Kapitel IV - Die Bundesversammlung


Artikel 27 - Wahl der Bundesversammlung
(1) Die Bundesversamlung wird auf drei Monate in freier, gleicher, allgemeiner und geheimer 
Wahl gewählt. (2) Eine Hälfte wird per Listenwahl auf Bundesebene gewählt. Die andere Hälfte wird
per Direktmandate in den Kantonen gewählt. (3) Jeder Abgeordnete hat folgenden Amtseid zu leisten: "Ich schwöre hiermit ewige Treue
dem Volke und der Demokratie und gelobe mein Amt bestmöglich auszufüllen." Der Eid kann auch mit
religiösen Elementen geleistet werden. (4) Spätestens 3 Tage nach Verkündung des Wahlergebnisses muss die Konstituierende Sitzung
durch den Bundespräsidenten eingeleitet werden. (5) Näheres regelt ein Gesetz. Artikel 28 - Aufgaben und Rechte der Bundesversammlung Aufgaben der Bundesversammlung sind: a) Gesetzgebung auf Bundesebene b) Gesetzesiniative auf Bundesebene c) Entscheidungsfindung von Bundesbelangen d) Wahl der Bundesminister e) Ratifizierung aussenspolitischer Vertragswerke Artikel 29 - Auflösung der Bundesversammlung (1) Die Auflösung der Bundesversammlung kann von einer Gruppe aus Abgeordneten,
die aus mindestens 1/3 der Bundesversammlungsmitglieder bestehen muss, beim
Bundesversammlungspräsidium beantragt werden. (2) Der Antrag kommt zur Diskussion und dann zur Abstimmung. (3) Der Antrag hat erfolg, wenn mindestens eine 2/3 Mehrheit der Bundesversammlungsmitglieder
für ihn stimmen. (4) Der Bundespräsident hat dann Neuwahlen auszurufen. Diese müssen 168 Stunden nach der
Auflösung erfolgen. Artikel 30 - Geschäftsordnung Die Bundesversammlung gibt sich eine Geschäftordnung.


Historie

I. Bundesversammlung (23. Mai bis 7. August 2006)

Fraktion Astarische Volkspartei

Fraktion Sozialdemokratische Vereinigung Astariens

Fraktion Liberale Allianz Astariens

Fraktion Initiative Klassenlose Gesellschaft

  • Hugo Bovez

II. Bundesversammlung (08. August bis 10.11.2006)

Fraktion Astarische Volkspartei

Fraktion Liberale Allianz Astariens

Fraktion Liste Evers

  • Jasmin Evers

Fraktion Alternative Astariens

  • Marlo Grießner

III. Bundesversammlung (11. November 2006 bis 08.Februar 2007)

Fraktion Astarische Volkspartei

Fraktion Liberale Allianz Astariens

Fraktion Sozialdemokratische Vereinigung Astariens

Siehe auch

Astarien, Portal Astarien