Unionsregierung

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Die Unionsregierung ist das höchste exekutive Staatsorgan der Demokratischen Union. Sie besteht aus aus dem Unionskanzler und den Unionsministern. Staatssekretäre sind keine Mitglieder der Unionsregierung.

Die Mitglieder der Unionsregierung

Der Unionskanzler wird vom Unionsparlament gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt, der auch die Unionsminister auf Vorschlag des Unionskanzlers ernennt. Die Unionsminister sind in ihrer Amtszeit an den Unionskanzler gebunden und scheiden mit ihm aus dem Amt.
Aus den Reihen seiner Unionsminister bestimmt der Unionskanzler eigenständig einen Vizekanzler, der ihn in seiner Abwesenheit vertritt.

Aufgaben

Die Unionsregierung führt die ratelonischen Gesetze aus, sie leitet gemäß Art. 40 der Unionsverfassung "die Politik des Staates nach den ratelonischen Gesetzen". Der Unionskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz inne, d.h. er bestimmt in eigener Verantwortung die Richtlinien Politik. In diesem Rahmen arbeiten die Unionsminister nach dem Ressortprinzip allerdings eigenverantwortlich.

Derzeitige Zusammensetzung der Unionsregierung

Ressort Amtsinhaber Partei
Unionskanzler Theodor Klatten FDU
Soziales und kulturelle Zusammenarbeit
(Vizekanzler bis November 2006)
Fiete Schulze (bis November 2006) PDS-R
Wirtschaft und Finanzen
(Vizekanzler November-Januar)
John Carter SPR
Auswärtiges Victoria Sewell (bis Oktober 2006)
Linda Dahlia
FDU
parteilos
Inneres Antonio Sandro (bis Oktober 2006)
Patrick Behrens (bis Dezember 2006)
SPR
FDU
Justiz Pjotr Jerkov (bis November 2006) PDS-R
Verteidigung Peter Vain FDU

Siehe auch