Unionsregierung
Die Unionsregierung ist das höchste exekutive Staatsorgan der Demokratischen Union. Sie besteht aus aus dem Unionskanzler und den Unionsministern. Staatssekretäre sind keine Mitglieder der Unionsregierung.
Die Mitglieder der Unionsregierung
Der Unionskanzler wird vom Unionsparlament gewählt und vom Unionspräsidenten ernannt, der auch die Unionsminister auf Vorschlag des Unionskanzlers ernennt. Die Unionsminister sind in ihrer Amtszeit an den Unionskanzler gebunden und scheiden mit ihm aus dem Amt.
Aus den Reihen seiner Unionsminister bestimmt der Unionskanzler eigenständig einen Vizekanzler, der ihn in seiner Abwesenheit vertritt.
Aufgaben
Die Unionsregierung führt die ratelonischen Gesetze aus, sie leitet gemäß Art. 40 der Unionsverfassung "die Politik des Staates nach den ratelonischen Gesetzen". Der Unionskanzler hat dabei die Richtlinienkompetenz inne, d.h. er bestimmt in eigener Verantwortung die Richtlinien Politik. In diesem Rahmen arbeiten die Unionsminister nach dem Ressortprinzip allerdings eigenverantwortlich.
Derzeitige Zusammensetzung der Unionsregierung
Ressort | Amtsinhaber | Partei |
---|---|---|
Unionskanzler | Theodor Klatten | FDU |
Soziales und kulturelle Zusammenarbeit (Vizekanzler bis November 2006) |
Fiete Schulze (bis November 2006) | PDS-R |
Wirtschaft und Finanzen (Vizekanzler November-Januar) |
John Carter | SPR |
Auswärtiges | Victoria Sewell (bis Oktober 2006) Linda Dahlia |
FDU parteilos |
Inneres | Antonio Sandro (bis Oktober 2006) Patrick Behrens (bis Dezember 2006) |
SPR FDU |
Justiz | Pjotr Jerkov (bis November 2006) Theodor Klatten (ab November 2006) |
PDS-R |
Verteidigung | Peter Vain | FDU |