Unionspräsident
Draga Markiević |
Der Unionspräsident ist das Staatsoberhaupt der Demokratischen Union. Er hat in der Unionsverfassung vornehmlich repräsentative und formelle Aufgaben. So fertigt er Gesetze aus, ernennt und entlässt Regierungsmitglieder und Beamte und vertritt die Union völkerrechtlich. Er hat darüber hinaus Instrumente gegen Amtspflichtverletzungen der Unionsregierung und von Unionsländern.
Amtsinhaber
Unionspräsidenten der Demokratischen Union Ratelon | |||||
Nr. | Name (Lebensdaten) | Partei | Beginn der Amtszeit | Ende der Amtszeit | |
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1 | Patrick Jedamzik | parteilos | Oktober 1998 | Juni 2001 | |
2 | Tom Schüler | parteilos | Juli 2001 | Juni 2002 | |
3 | Holger Beuttler (*1955) | FDU | Juni 2002 | Juni 2003 | |
4 | Lear Haggard (* 1957) | FDU | September 2003 | April 2004 | |
5 | Rincewind Mason (* 1965) | BZ | Mai 2004 | November 2004 | |
6 | Schrobi (* 1954) | SPR | November 2004 | Mai 2005 | |
7 | Matthias Schmelzer (* 1964) | parteilos | Mai 2005 | September 2005 | |
8 | Tiberius Kaulmann | SPR | Oktober 2005 | Mai 2006 | |
9 | Georg von Falkenstein (*1976) | parteilos | Mai 2006 | Mai 2006 | |
10 | Talon Karrde (*1965) | parteilos | Juli 2006 | November 2006 | |
11 | Maximilian von Rohan-Mason (*1970) | VFD | November 2006 | Oktober 2007 | |
12 | Joseph Gladstone (*1952) | SPDU | Oktober 2007 | August 2008 | |
13 | Sean William Connor (*1941) | Die Grünen | August 2008 | März 2009 | |
14 | Michael Schneider | parteilos | März 2009 | August 2009 | |
15 | Montgomery Scott | Vereinigte Linke | September 2009 | März 2010 | |
16 | Jan-Claudius Blomkohl Cullen | parteilos | März 2010 | ? | |
17 | Hajo Poppinga | ? | ? | ? | |
18 | Johannes Georg Graf von Falkenstein | ? | ? | ? | |
19 | Klaus Quistorp | ? | ? | ? | |
20 | Armin Schwertfeger | ? | ? | ? | |
21 | Hajo Poppinga | ? | ? | Juli 2013 | |
22 | Draga Markiević | SPDU | Juli 2013 | Mai 2015 | |
23 (kommissarisch) | Annelie Gatineau | RCL | Mai 2015 | Juni 2015 | |
24 | Teodora Calzone | KDU | seit Juni 2015 |
Aufgaben und Befugnisse
Die wichtigsten Aufgaben der Unionspräsidenten sind durch die Verfassung im Abschnitt V festgelegt:
- Die Stellung des Unionspräsidenten in Artikel 35 zeigt deutliche Züge vor allem als unabhängige und der Verfassung verpflichtete Instanz, die vor allem für die Politik, den Staat und die Gesellschaft repräsentative Funktion hat. Dieser erste Artikel über den Unionspräsidenten hat einen mehr einleitenden und grundlegenden Zweck, an dem im Zweifel die Tätigkeiten des Präsidenten gemessen werden. Eine wichtige Aussage trifft er allerdings und zwar die Stellvertreterfrage: dies ist der Präsident des Unionsrates (Art. 35 VII).
- Der Aufgabenkatalog folgt dann in Art. 36. Der Unionspräsident führt die formelle Amtseinsetzung und -entlassung aller hohen Staatsorgane, namentlich der Parlamentsabgeordneten, der Regierungsmitglieder und der Richter durch, ferner verkündet er die Unionsgesetze im Unionsgesetzblatt. Dabei muss er diese Gesetze sowohl inhaltlich als auch dahingehend prüfen, ob das Gesetz korrekt verabschiedet wurde. Wie weit diese Prüfungspflicht geht, ist noch unklar. Auch internationale Verträge unterzeichnet der Unionspräsident und akkreditiert die Botschafter der DU Ratelon und der ausländischen Staaten.
- Gewählt wird der Unionspräsident auf neun Monate in direkter Wahl vom ratelonischen Volk. Durch eine Petition und eine Volksabstimmung kann der Unionspräsident auch vor Ende seiner Amtszeit vom Volk abberufen werden (Art. 38).
- Eine bedeutende Aufgabe ist die Amtsaufsicht über die Unionsregierung. Die Legislaturperiodeabschlussberichte der Regierung müssen dem Unionspräsidenten übergeben werden und dieser hat sie zu veröffentlichen. Er muss die Regierungsmitglieder bei Vernachlässigung ihrer Amtspflichten an diese erinnern, zu einer Stellungnahme auffordern und äußerstenfalls eine Klage vor dem Unionsgericht anstrengen (Art. 39).
- Bei der Wahl des Unionskanzlers schlägt der Unionspräsident dem Parlament einen Kandidaten zur Abstimmung vor. Findet kein Kandidat eine Mehrheit, so schreibt der Unionspräsident Neuwahlen aus.
- Bei Anfragen kann das Unionsparlament oder der Unionsrat die Stellungnahme des Unionspräsidenten verlangen (Art. 28). Außerdem hat der Unionspräsident im Parlament und im Unionsrat in allen Sitzungen das Rederecht.
- Um Ämterkonzentration auszuschließen, darf der Unionspräsident nicht während seiner Amtszeit ein Amt in einer der drei Gewalten auf Unions- oder Landesebene ausüben, beispielsweise also nicht Mitglied der Unionsregierung, des Unionsparlaments, des Unionsrates, einer Landesregierung oder Landesparlaments oder eines Gerichts sein.
Weiter Aufgaben des Unionspräsidenten regeln eine Reihe ratelonischer Gesetze:
- Ein wichtiger Abschnitt ist hierbei die Möglichkeit des Unionspräsidenten, Prozesspartei in verfassungsrechtlichen Streitigkeiten vor dem Unionsgericht zu sein. So kann er Antragsteller oder Antragsgegner im Organstreitverfahren sein und Antrag auf die abstrakte Überprüfung eines Gesetzes an der Verfassung stellen.
- Im Staatsbürgerschaftsrecht steht dem Unionspräsidenten das Recht zu, bei Ungewissheit über die Identität eines Bürgers die Datenbank des Einwohneramtes einzusehen, um so Mehrfachanmeldungen zu verhindern. Hat eine Amtsperson durch ausländische Identitäten Ratelon geschadet, so kann der Unionspräsident sie des ratelonischen Amtes entheben.
- Gemeinsam mit dem Wahlamt legt der Unionspräsident die Zeitpunkte für den Ablauf von Unionsparlaments- und Unionspräsidentswahlen fest (§ 6 WahlG).
- Wählbar als Unionspräsident ist jeder Staatsbürger der DU Ratelon, der das passive Wahlrecht besitzt und die Unterstützung von 5% der Bürger vorweisen kann, also eine Liste mit Unterschriften derjenigen vorweist, die ihn unterstützen (§ 26 WahlG).
- Informationsbeschaffungsmaßnahmen des Amtes für Verfassungsschutz sind alternativ vom Unionspräsidenten oder dem Unionsparlament zu genehmigen (§ 5 VI VSG).
- Nach Art. 3 DiplomatieG kann der Unionspräsident von ratelonischen Strafverfolgungsbehörden gesuchten Personen ein bis zu zwei Wochen dauerndes Aufenthaltsrecht auf dem exterritorialen Gelände von internationalen Organisationen gewähren.
- Dem Unionspräsidenten untersteht außerdem das Amt für staatliche Webseitensicherung (AfsW, § 2 staatlWebseitenG). Dieses Amt muss die Webseiten der Regierung, des Parlaments und des Gerichts sowie der Länder sichern und aufbewahren. Dies dient dem Zweck der Archivierung und zentralen Weitergabe von Material an Amtsnachfolger sowie dem Schutz vor Webseitenausfällen.
- In Wahlkampfzeiten kann der Unionspräsident beschränkend in die Signaturgröße von Wahlkampfpostings eingreifen (§ SigG).
- zitiert aus: Kronstätters Archiv für die politische Praxis
- Band I - Aufgaben des Unionspräsidenten, von Dieter Müller (Vorsitzender Unionsrichter)
Siehe auch
Weblinks
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